Beiträge von Ainda

    @ Referat Janders:


    Hast recht. Ich hab entdeckt, dass es eine kostenlose Info-Hotline der Finanzämter gibt, bei der man genau solche allgemeinen Fragen stellen kann.


    Es ist genau so, wie du geschrieben hast: Wenn es ein Einkommen gibt und ich zusammen mit den Lohnersatzleistungen den Grundfreibetrag überschreite, wird das Einkommen besteuert. Auch, wenn ich mit diesem Einkommen alleine den Grundfreibetrag nicht überschreite.


    Vielen Dank für Deine Antwort!

    Hallo zusammen,


    überraschend muss ich für das Jahr 2018 eine Einkommensteuererklärung abgeben, obwohl ich seit Mitte Mai 2017 krankgeschrieben bin.
    Der Grund: Ich habe im September 2018 von meinem Arbeitgeber eine Urlaubs- und Überstundenabgeltung erhalten, da mein Arbeitsvertrag endete.
    Für den Rest des Jahres habe ich Lohnersatzleistungen (Krankengeld und Arbeitslosengeld I) erhalten - beides ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, wie ich jetzt weiß.


    Wo auch immer im Netz ich mich über den Progressionsvorbehalt informiert habe, hieß es, dass Lohnersatzleistungen selbst zwar steuerfrei sind, den Steuersatz FÜR DAS ZU VERSTEUERNDE EINKOMMEN aber erhöhen. Soweit klar. Nur dass mein Einkommen ja gar nicht besteuert wurde, weil es den Grundfreibetrag nicht überschritten hat. Trotzdem müsste ich mich auf eine Steuernachzahlung von 700 € einstellen - wenn ich keine Auslagen geltend machen kann.


    Meine Frage an Euch ist jetzt:


    Das Finanzamt kombiniert ein Einkommen, das den Grundfreibetrag nicht überschreitet, also für sich genommen steuerfrei ist, mit einer ebenfalls nicht steuerpflichtigen Einnahme und zaubert daraus eine Steuernachzahlung von 700 €, sofern ich nicht noch irgenwelche Ausgaben gegenrechnen kann?


    Habe ich das richtig verstanden, dass unser Steuersystem an diesem Punkt so funktioniert? Das will mir nämlich nicht so richtig in den Kopf.


    Ich bin gespannt auf Eure Antworten und grüße Euch bis dahin herzlich!


    Ainda