Beiträge von joom

    Hier habe ich was gefunden zur ausstehenden Entscheidung des BGH:


    http://www.bundesgerichtshof.d…/terminhinweise_node.html


    Verhandlungstermin: 23. Juni 2015


    XI ZR 154/14


    Die Kläger nehmen die beklagte Bank auf Rückerstattung geleisteter
    Zinsen sowie auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in
    Anspruch.


    Die Kläger übernahmen mit Übernahmeverträgen vom 19. März 2007 zum 1.
    März 2007 zwei zuvor von Dritten mit der Beklagten geschlossene
    Darlehensverträge. Außerdem unterzeichneten sie zwei
    Widerrufserklärungen. Die Darlehen lösten sie zum 31. Dezember 2008 ab.
    Mit Schreiben vom 28. Dezember 2011 widerriefen sie ihre auf Abschluss
    der Übernahmeverträge gerichteten Willenserklärungen.


    Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte die Kläger
    ordnungsgemäß über ein Widerrufsrecht belehrt hat, so dass die
    Widerrufsfrist bei Erklärung des Widerrufs im Dezember 2011 bereits
    abgelaufen war, und ob – unterstellt, die Kläger seien nicht
    ordnungsgemäß belehrt worden und die Widerrufsfrist nicht angelaufen –
    das Widerrufsrecht zumindest verwirkt ist.


    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kläger ist
    erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht hat u.a. ausgeführt, die
    Widerrufsbelehrungen seien zwar fehlerhaft und daher nicht geeignet
    gewesen, die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB* in Gang zu setzen. Die
    Angabe zum Anlaufen der Widerrufsfrist in den Widerrufsbelehrungen habe
    weder § 355 Abs. 2 BGB noch Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV** entsprochen.
    Vielmehr habe sie die falsche und irreführende Deutung zugelassen, die
    Frist könne schon mit der Übersendung noch nicht unterschriebener
    Vertragsunterlagen (also eines Angebotes der Bank) beginnen.


    Das Widerrufsrecht, das grundsätzlich der Verwirkung unterliege, sei
    zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung im Dezember 2011 aber verwirkt
    gewesen. Eine Verwirkung sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn der
    Verbraucher zwar eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten habe,
    diese aber nicht geeignet gewesen sei, ihn von einem Widerruf
    abzuhalten, und zudem seit Vertragsschluss geraume Zeit verstrichen sei.
    Diese Voraussetzungen lägen hier vor. Zwischen Vertragsschluss und
    Widerruf hätten mehr als vier dreiviertel Jahre, zwischen der
    vollständigen Abwicklung der Darlehen auf Wunsch der Kläger und dem
    Widerruf hätten drei Jahre gelegen (Zeitmoment). Die Beklagte habe nach
    so langer Zeit darauf vertrauen dürfen, dass die Darlehen erledigt seien
    und ein Widerruf nicht mehr zu erwarten stehe (Umstandsmoment). Die
    Bildung schutzwürdigen Vertrauens der Beklagten sei auch durch die
    konkrete Formulierung der Widerrufsbelehrungen nicht ausgeschlossen
    gewesen. Da die Kläger die Widerrufsbelehrungen und die Verträge zur
    Übernahme der Darlehen gleichzeitig, nämlich am 19. März 2007,
    unterzeichnet hätten, hätten sie trotz ihres rückwirkenden Eintritts in
    die Darlehensverträge zum 1. März 2007 die Belehrungen nicht so
    verstehen können, dass ihnen ein Widerruf schon bei Unterzeichnung des
    Übernahmevertrages nicht mehr möglich gewesen sei.


    Mit der vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgen die Kläger ihr Begehren weiter.


    LG Hamburg – Urteil vom 4. Juli 2013 – 328 O 441/12


    Hanseatisches OLG Hamburg – Urteil vom 26. Februar 2014 – 13 U 71/13


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    Also hat das Warten doch bald ein Ende, nur noch 43 Tage......

    Mein Anwalt hat mir gesagt, dass im Juni eine BGH Entscheidung zum Thema "Verwirkung bei bereits zurückgezahlten Darlehen" ansteht und mir geraten, meine vorbrreitete Klage gegen Santander vom Ergebnis dieses Urteils abhängig zu machen.
    Weiß jemand von Euch näheres über die ausstehende BGH Entscheidung?


    Im Übrigen steht also wieder das bereits allseits bekannte WARTEN an......

    Ich habe bei 2 Krediten von Santander jeweils einen Effektivzins von 9.99% von Santander in den Verträgen angegeben. Bei einem Vertrag beträgt der Nominalzinssatz aber 4,896 % p.a., 0,408p.m, beim 2. Kredit ist der Sollzinssatz 8,481% p.a, also rd 4% mehr. Ich habe leider keine Tilgungspläne von Santander erhalten.
    Im einzelnen:
    Kredit 1: 20.004,09 € Nettodarlehen
    +RSV 3.578,52 €
    Nettodarl. 23.582,61€
    Gebühr 820,70€
    Zinsen 8.034,13€ 0,408% je Monat/Laufzeit 84 Monate (hier steht im Vertrag nur der Monatszins)
    Darlehensumme 32.437,44
    Effektivzins 9,99%, Die RSV ist nicht im Effektzins enthalten


    Kredit 2: 27.823,52 € Nettodarlehen
    +RSV 4.229,16 €
    Nettodarl. 27.823,52€
    Zinsen 9.448,62€ 8,481% pa/Laufzeit 84 Monate
    Gebühr 973,90€ 3,5%
    Darlehensumme 38.246,04€
    Auch hier beträgt lt. Vertrag der Effektivzins 9,99%, Die RSV ist nicht im Effektzins enthalten.


    Kann mir bitte jemand aus dem Forum hier bei der Efektivzinsberechnung und bei einem ZIns- und Tilgungsplan helfen? Wie kann ich das selbst machen.
    Ich habe die verschiedensten Rechner ausdem Internet probiert, komme aber nie auf die Zahlen von Santander.


    Das Thema Erstattung der Bearbeitungsgebühren ist bei mir übrigens durch.Ich habe die Gebühren+ Zinsenbekommen.

    Ich habe mit der Sparda ähnliches erfahren


    Brauche Hilfe bei der Zinsberechnung - Geld zurück - Finanztip-Community


    Da hilft nur die Klage oder der Ombudsmann beim BVR.


    Ich habe den Ombudsmann eingeschaltet, aber die sind noch nicht aufgewacht.
    Seit 8 Wochen keine Eingangsbestätigung, vor 2 Wochen telefonisch nachgefragt. Da hies es, Sie sind noch bei den Beschwerden, die im Dezember ( und meine ist aus Februar) eingegangen sind und es geht immer schön der Reihe nach..... Bei meinem ersten Anruf ca. Ende Februar waren sie auch schon bei den Dezemberbriefen....
    Bei mir geht es nicht mehr um große Beträge, daher warte ich ab.

    Habe Nutzungsersatz von Santander erhalten.


    Kurzes Update:
    BG Erstattung ging schnell und nur mit den Musterschreiben hier aus dem Forum, habe ich bereits Mitte Nov bekommen.
    Für den Nutzungsersatz war Einschaltung eines RA notwendig, der vor dem Jahresende MB eingereicht hat; Widerspruch und Abgabe ins streitige Verfahren. Jetzt hat Santander meine Forderung nach Nutzungsersatz bis auf den letzten Cent, fast 400€, gezahlt.
    Rechtsstreit wird für erledigt erklärt und RA beantragt, die Verfahrenskosten der Gegenseite aufzuerlegen.
    Alles in Allem sehr mühselig und nur mit RA durchzusetzen. Aber letztendlich zahlen sie doch. Also an alle noch Wartenden; Gebt nicht auf!
    Jetzt geht es weiter:
    Ich erkläre jetzt , auch mit RA Hilfe, den Widerruf, da die Widerufsbelehrungen seinerzeit falsch waren.
    Deckungszusage von meiner Rechtsschutz habe ich auch hierfür bereits erhalten.

    Ergänzend zur Targobank Meldung:


    Eigentlich erschreckend, wie sich Herr Nick aufführt. Hier wird deutlich, dass die Banker meinen, über allem zu stehen.


    Wenn der (unbedeutende) BGH nicht dazwischengefunkt hätte......


    Hier erinnere ich mich an die Kinder, die über die Berufe Ihrer Eltern sprechen:


    Mein Vater ist Bankvorstand, sagt das eine.
    Ehrlich, sagt das andere.
    Das erste antwortet: Nee, ganz normal.


    Schönes Wochenende.

    Wollen wir für die Targobank sammeln??


    Im Handelsblatt stand folgendes:


    BGH-Urteil verhagelt Ergebnis


    Der Vorstandschef wollte ein Rekordjahr bilanzieren. Doch
    die Rückzahlungen für Kreditkartengebühren häuften sich. Trotzdem will
    die Targobank weiter expandieren.


    Die Rückzahlung unzulässiger Kreditbearbeitungsgebühren an
    die Kunden hat der Targobank 2014 das Ergebnis verdorben. Der
    Nettogewinn der Bank brach um 34 Prozent auf 251 Millionen Euro ein, wie
    Bankchef Franz Josef Nick am Dienstag berichtete. Der Bundesgerichtshof
    hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass Banken ihren Kunden
    bei Krediten neben den Zinsen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren
    auferlegen dürfen. In einer weiteren Entscheidung räumte das Gericht den
    Kunden später das Recht ein, bis 2004 gezahlte Gebühren
    zurückzufordern.


    Der Targobank-Chef betonte, die Bank habe danach
    Hunderttausende Schreiben erhalten und bisher 90 Prozent der Fälle
    abgearbeitet. Auch für den Rest seien Rücklagen gebildet worden.
    Der
    Manager bezifferte die Belastung der Privatkundenbank durch die
    Rückzahlung auf mehr als 200 Millionen Euro. „Es wäre ein Rekordjahr
    geworden, wenn der Bundesgerichtshof nicht dazwischengefunkt hätte“,
    sagte Nick. Ohne die Sonderbelastung hätte die Bank nach seinen Worten
    ihren Vorsteuergewinn um fast 23 Prozent auf 480 Millionen Euro
    gesteigert.
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    Dieser Artikel wurde Ihnen aus der 'Handelsblatt Live'-App versendet.
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    Mir kommen die Tränen.... :(
    Aber ein Trost für alle Targogeschädigten hier im Forum:


    Ihr gehört zur 10% Minderheit, da ja bereits 90% abgearbeitet sind.
    Allerdings habe ich manchmal den Eindruck, wenn hier über das Verhalten der Targo berichtet wird, dass die Targo so handelt, wie jemand der über einen See schwimmen will. Als er 90% geschafft hat, beschliesst er umzukehren, weil er denkt , er schafft es nicht mehr bis ans gegenüberliegende Ufer.


    In diesem Sinne wünsche ich Euch, dass Ihr durch haltet. Das rettende Ufer ist so nah.....

    Bei mir gibt es auch Neuigkeiten in der unendlichen Geschichte mit der Santander Bank.
    Mein Darlehen mit RSV ist aus 2009, die Widerufsbelehrung fehlerhaft und es wurde 2011 umgeschuldet. Ich habe nach Prüfung durch einen RA den Widerruf erklärt und natürlich eine Ablehnung bekommen. Santander ist der Meinung mit der Rückzahlung sei das Widerrufsrecht erloschen
    Ich werde jetzt Klage erheben.

    Kann man eigentlich auch Dispokredite aus 2003 - 2011 widerrufen, da hier ja ggf auch die falschen Widerrufsbelehrungen verwendet wurden?
    Falls ja, wie würde man vorgehen? Welche Belehrung gilt letztendlich, die erste bei Kontoeröffnung oder erstmaliger Inanspruchnahme des Dispos, oder wird bei AGB Änderungen der Banken auch die Widerrufsbelehrung angepasst und letztendlich gültig.
    Ich wüsste jetzt nicht wann ich, ausser bei Kontoeröffnung einen Dispovertrag abgeschlossen haben soll. Änderungen am Dispo wurden auch unkompliziert per Anruf oder Mail genehmigt.
    Gibt es hier eine weitere Möglichkeit, von den Banken zu hohe Zinsen zurückzufordern?
    Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

    Erfahrung DKB
    Ich habe mit einem e-post Einschreiben und dem Text der Verbraucherzentrale Mitte Dez. 2014 meine Bearbeitungsgebühren von der DKB zurückgefordert und hatte diese vollständig erstattet 10 Tage später auf meinem Konto. Ohne wenn und aber - absolut professionell! Die Reklamation als Chance erkannt und umgesetzt - zufriedener Kunde, der wie man sieht auch postet.



    Sehr schön, dass es hier anscheinend auch postive Erfahrungen mit der DKB gibt.
    Die Nachricht liest sich allerdings so,als ob es eine bestellte oder gefakte Beurteilung ist.
    Bei den Hotelbewertungen findet man auch öfters solche Bewertungen.

    Wow, chapeau! Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Jetzt ist mir vieles verständlicher geworden.


    Zu Ihrem ersten Absatz bezüglich der Betragserläuterung. Die Differenz von 43€ (283-240) sind keine Zinsen, sondern lfd jährliche Bearbeitungsgebühren/Kontoführungsgebühren, die mir auch erstattet worden sind. Zinsen habe ich rd. 17€ erst jetzt,3 Wochen später erhalten. Allerdings ohne Berechnungsnachweis.
    Vielen Dank nochmals


    Genau das habe ich doch geschrieben: Die Schiedssprüche des BVR sind für beide Seiten nicht bindend!


    Mir geht es um Erfahrungen von anderen Usern hier im Forum.


    Haben sich die Banken im BVR an den Schiedsspruch gehalten? Oder haben diese ihr Recht wahrgenommen und gesagt, der Schiedsspruch interesiert mich nicht.
    Falls dem so ist, ist die Inanspruchnahme des Ombudmannes beim BVR nur Zeitverschwendung.


    Ich habe den Ombudsmann noch nicht eingeschaltet, aber wenn die Banken sich sowieso nicht daran halten (müssen), kann ich auch gleich vor Gericht ziehen.

    Schlichtung beim BVR , Verband der Volks und Raiffeisenbanken , erfolgreich? Hat sich die Bank an den Schiedsspruch gehalten?


    Ich habe gerade gelesen, dass sich die Banken beim BVR http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle genauso wenig, wie die Kunden, an den Schlichterspruch des Ombudsmannes halten müssen.
    Das ist anders als beim Bankenverband (Santander , Targo und Co.) Dort ist der Schiedsspruch bis zum Betrag von 5.000€ bindend.
    Wie sind eure Erfahrungen mit den im BVR angeschlossenen Banken. Halten diese sich an den Schiedsspruch?


    Oder ist das Einschalten des Ombudsmannes des BVR im Ergebnis das gleiche wie beim Mahnbescheid?
    Beim Widerspruch gegen den MB bleibt nur die Klage und beim Schiedsspruch, an den sich die Bank nicht halten muss, sehe ich auch nur den Klageweg, um seine Rechte durchzusetzen.


    Wie sind eure Erfahrungen mit Schiedssprüchen beim BVR?
    Kann ich beim BVR die Beschwerde per E-Mail senden? Auf der Homepage steht keine E-Mail, sondern die wollen alle Unterlagen per Post.


    Vielen Dank für eure Unterstützung.

    Vielen Dank an ThorstenH für die ausführliche Erläuterung. Ich habe den Zinsanspruch mit dem Verzugszinsenrechner berechnet und komme dann auf ca. 80 € Zinsen vom August.2008 bis jetzt., Wie kommen Sie, ThorstenH, auf den Betrag von unter 50€?


    Wieso gibt es keinen Neuberechnungsanspruch?
    Ich zahle ich doch die ganze Laufzeit Zinsen in Höhe des Darlehenszins auf die BG, oder nicht? So werde ich doch wieder übervorteilt. Ich habe bspw 10% Darlehenszins auf die BG gezahlt, erhalte die BG aber nur mit dem Verzugszins von 4-5 % ( und auch das verweigert ja die Bank) zurück.
    Habe ich hier Gedankenfehler, oder hat das der BGH mit seinem Urteil das so so festgelegt?

    Sparda Bank rechnet Zinsen auf Barbeitungsgebühren (BG) falsch.


    Vorweg: Die BG über 283 habe ich zurückbekommen, aber die Zinsen darauf werden von der Sparda falsch berechnet.


    Bei meinem Vertrag wurde die BG bei der Auszahlung einbehalten und war lt. Darlehensvertrag sofort fällig.


    Nach meiner Auffassung müssen i.d.Fall Zinsen seit Einbehalt auf die
    volle BG gezahlt werden, Stichwort "Kredit mit erhöhtem Nennbetrag" .
    Die BG wird also nicht anteilig mit jeder Rate fällig, wie bei den
    Krediten ohne erhöhtem Nennbetrag.


    Genau das behauptet aber die Sparda und verweigert mir eine korrekte Zinsberechnung.


    Anbei habe ich mein Schreiben Mein Schreiben an Sparda.pdf
    und die Antwort der Sparda Auszug aus der Antwort der Sparda Bank.pdf beigefügt.


    Wie seht Ihr das? Welche Methode ist richtig?


    Ist es sinnvoll den Ombudsmann einzuschalten?


    Vielen Dank im voraus für eure Antworten.



    Kennt sich jemand von Euch hier besser aus als ich und kann mir sagen, ob die Bank recht hat mit Ihrer Berechnungsmethode?
    Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 556 - Geld zurück - Finanztip-Community
    Vielen Dank.

    Sparda Bank rechnet Zinsen auf Barbeitungsgebühren falsch.


    Vorweg: Die BG über 283 habe ich zurückbekommen, aber die Zinsen darauf werden von der Sparda falsch berechnet.
    Bei meinem Vertrag wurde die BG bei der Auszahlung einbehalten und war lt. Darlehensvertrag sofort fällig.
    Nach meiner Auffassung müssen i.d.Fall Zinsen seit Einbehalt auf die volle BG gezahlt werden, Stichwort "Kredit mit erhöhtem Nennbetrag" . Die BG wird also nicht anteilig mit jeder Rate fällig, wie bei den Krediten ohne erhöhtem Nennbetrag.
    Genau das behauptet aber die Sparda und verweigert mir eine korrekte Zinsberechnung.
    Anbei habe ich mein Schreiben und die Antwort der Sparda beigefügt.
    Wie seht Ihr das? Welche Methode ist richtig?


    Vielen Dank im voraus für eure Antworten.