Beiträge von Hessischplatt

    Gerade haben wir unsere Einkommensteuerberechnung 2019 via Elster versandt. Zu unserer Konstellation in gemeinschaftlicher Veranlagung:
    Mein Mann - gutes Einkommen / aber kein Spitzenverdiener - voll im Berufsleben / aus der Kirche ausgetreten
    Ich - in Erwerbsminderungsrente - Kirchensteuer zahlend


    Nun ist es so, dass das zu zahlende Kirchgeld - hier gibt es ja die einkommensbedingte Spannbreite, die sich m. W. an dem zu versteuernden Einkommen orientiert - wesentlich über der von mir gezahlten Kirchensteuer liegt, d. h. im EKST-Bescheid wird kräftig nach verlangt.


    Klar ist, dass mein Mann als ausgetretenes Mitglied keine Kirchensteuer mehr zahlen möchte - verständlich.


    NUR - und das ist meine Frage hier in das Forum - inwiefern muss ich als Rentnerin das alles nun bezahlen? Ich habe mich auch mit der Kappung auf Antrag schon mal beschäftigt. Natürlich bin ich erst mal verpflichtet, die Zahlung zu leisten. Verständlicherweise möchte ich jedoch nicht mit meinen eh schon eher reduzierten Renteneinkommen den eigentlichen Kirchensteueranteil meines Mannes zahlen, obwohl er natürlich durch die gemeinsame Veranlagung ebenso finanzielle Vorteile genießt.


    Habt ihr einen guten Vorschlag für diese Situation? Danke sehr vorab.