Hallo zusammen,
lese schon geraume Zeit mit, konnte aber noch keine passende Lösung für meine spezielle Situation finden:
53 Jahre, seit 25 Jahren beim selben AG, seit 2004 privat versichert, 2008 "Befreiung von der Versicherungspflicht" beantragt, da Einkommen unter Pflichtgrenze gefallen und seither geblieben ist.
Nun bietet mir mein AG die Möglichkeit, von einem Unternehmen in ein anderes, juristisch völlig selbstständiges und 50 km entfernt gelegenes Unternehmen seiner Unternehmensgruppe unter Beibehaltung aller Rechte und Ansprüche zu wechseln.
Dadurch würde sich ja sofort der "Tatbestand" ändern, meine Befreiung nicht mehr gelten und ich könnte in die GKV wechseln, der AG unterstützt das.
Jetzt höre ich nur unterschiedliche Meinungen über das Procedere... persönliche und telefonische Auskünfte bei 3 unterschiedlichen KK ergaben, dass ein Wechsel sofort ohne Unterbrechung bei Wechsel des AG (mit anderer Betriebsnummer) möglich sei,
der Anwalt des AG-Verbandes und ein Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes sagen jedoch, dass bei AG-Wechsel mindestens eine Pause/Lücke von 1-2 Monaten dazwischen sein muss, damit ein Wechsel in die GKV sicher möglich ist.
Wie steht ihr dazu bzw. gibt es da Erfahrungen?
LG