Beiträge von webfox

    Könnte dieser Pasuss dazu führen, daß die Prüfung ergibt, daß man doch in der PKV bleiben muss (Vollzeit war absehbar) oder ist dieser unschädlich für die vorausschauende Berechnung des JAEG?

    Hallo zusammen,

    sehe das als unkritisch, da die Definition ja die "Änderung des sozialversicherungsrechtlichen Status" ist. Und dieser ändert sich sobald du unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienst. Wir haben das damals über ein dreimonatiges Sabbatical gemacht und in der Vereinbarung mit dem AG stand auch drin, ab wann wieder Vollzeit gearbeitet wird. Daran hat weder die GKV noch die PKV Anstoß genommen.

    Habe eine "spezialisierte" Berliner Kanzlei beauftragt (auch von FT empfohlen), die zunächst einen Streitwert in guter 5stelliger Höher bezifferte, vor dem LG dann eingebremst wurde und dort nur eine Rückzahlung von wenigen Hundert Euro erstritt. Will jetzt in Berufung gehen, aber wegen des aktuellen BGH-Urteils dürfen nur noch die letzten 3 Jahre gerechnet werden, da wird also auch vor dem OLG nicht allzu viel mehr rauskommen. Würde trotz RSV nicht nochmal klagen.

    Pantoffelheld

    GKV Rueckkehr

    Vielen Dank für eure Infos. Stimme sicher zu, dass spezifische Einzelheiten nicht ein einer solchen Community wie hier geklärt werden könne, hier bedarf es oft einer umfassenden Beratung eines echten Fachmannes.


    Dass dieser Faden bereits 600 Postings hat zeigt aber, dass viele dieses Problematik haben und (zum Teil verzweifelt) nach Hilfen und Unterstützung suchen. Da finde ich Antworten wie pauschal "da kann man hier nichts zu sagen" nicht besonders hilfreich und nett, denn für Fragen und Hilfe ist dieses Forum doch eingerichtet. Wenn der Fall zu spezifisch wird, spricht ja nichts dagegen, dann an einen Berater oder Anwalt zu verweisen.


    Auch ist es in dieser Thematik so, dass eigentlich niemand "rechtssicher" Auskunft geben kann. So ist es in unserem Fall beispielsweise so, dass die Auskunft einer Krankenkasse war. dass trotz Befreiung ein Wechsel zu Ihnen ohne Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit möglich sei, im Ratgeber von FT steht, dass lediglich ein Monat ALG1 dazwischen liegen muss und in einer internen Arbeitsanweisung des GKV Spitzenverbandes steht, dass erst nach mindestens 2 Monaten ALG zwischen zwei Jobs von einer Versicherungspflicht auszugehen sein.


    Ich bin gern bereit, mich von einem serösen Versicherungsberater beraten zu lassen und dafür zu zahlen, befürchte aber, dass auch hier eine definitive Auskunft oder "der sichere Weg" nicht garantiert werden können. Lasse mich aber gern eines besseren belehren.

    Und es gibt einen Versicherungsberater der das tatsächlich macht und auch schon genannt wurde, oder nicht?

    das war dezent :)


    ...für mich ein wenig zu dezent ;)

    Es wäre schön einen deutlicheren Hinweis oder sogar ein paar Namen von Leuten, die die "Stellschrauben" kennen zu bekommen, ohne die 600 Beiträge dieses Posts komplett lesen zu müssen.

    ...kenne das auch aus anderen Foren, da wird auf sachbezogene Fragen geantwortet: "zu kompliziert für das Forum", "Du solltest einen Fachmann fragen" usw.


    ...wenn es dann so einfach wäre, könnte ich es mir selbst beantworten und ich frage ja grad keinen Experten sondern im Forum, weil ich keine (bezahlte) Profimeinung, sondern das Schwarmwissen der Community suche.


    ...leider haben das einige im Foren aktive Menschen nicht verstanden und deshalb werden oft gute und sinnvoll Beiträge mit solchen unnützen Debatten aufgebläht.


    Möchte meine Frage von oben noch einmal wiederholen:


    Was wären denn echte Experten für solche konkreten Fragestellungen?

    Anwalt für Sozialrecht?

    Andere Berater?

    Nachdem vor einiger Zeit bereits die AXA und Gothaer Prozesse vor dem OLG verloren haben, hat nun auch die DKV in erster Instanz verloren und muss den klagenden Kunden die Beitragserhöhungen der letzten bis zu 10 Jahre zurückerstatten, weil die Begründungen in den Erhöhungsschreiben nicht klar und deutlich für den Verbraucher waren.


    Wer also Lust hat, sich mit seiner Krankenversicherung zu streiten, sollte das von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, es geht immerhin um Beträge zwischen 2500 und 8000 Euro je nach Vertrag und Erhöhungen. Allerdings wird man einen langen Atem brauchen, da die Versicherungen sicher durch alle Instanzen gehen bevor sie zahlen. Aber die Rechtsschutzversicherungen übernehmen solche Klagen.

    Hallo zusammen,


    lese schon geraume Zeit mit, konnte aber noch keine passende Lösung für meine spezielle Situation finden:


    53 Jahre, seit 25 Jahren beim selben AG, seit 2004 privat versichert, 2008 "Befreiung von der Versicherungspflicht" beantragt, da Einkommen unter Pflichtgrenze gefallen und seither geblieben ist.


    Nun bietet mir mein AG die Möglichkeit, von einem Unternehmen in ein anderes, juristisch völlig selbstständiges und 50 km entfernt gelegenes Unternehmen seiner Unternehmensgruppe unter Beibehaltung aller Rechte und Ansprüche zu wechseln.


    Dadurch würde sich ja sofort der "Tatbestand" ändern, meine Befreiung nicht mehr gelten und ich könnte in die GKV wechseln, der AG unterstützt das.


    Jetzt höre ich nur unterschiedliche Meinungen über das Procedere... persönliche und telefonische Auskünfte bei 3 unterschiedlichen KK ergaben, dass ein Wechsel sofort ohne Unterbrechung bei Wechsel des AG (mit anderer Betriebsnummer) möglich sei,
    der Anwalt des AG-Verbandes und ein Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes sagen jedoch, dass bei AG-Wechsel mindestens eine Pause/Lücke von 1-2 Monaten dazwischen sein muss, damit ein Wechsel in die GKV sicher möglich ist.


    Wie steht ihr dazu bzw. gibt es da Erfahrungen?


    LG