Beiträge von SQHL

    Ich möchte meinem Mann gerne Geld leihen. Mein Mann ist bereits Rentner und hat eine Erbschaft zu erwarten die definitiv ist. Das Darlehen soll solange gewährt werden, bis die Erbschaft eingetreten ist. Was passiert, wenn mein Mann vor Erreichen der Erbschaft verstirbt? Da wir in zweiter Ehe verheiratet sind und noch eine Tochter und ein Enkelkind von seiner Seite erbberechtigt ist, es - zumindest mir unbekannt - kein Testament gibt, kann ich dann das Darlehen von den Erben meines Mannes verlangen? Und müsste der Todesfall des Darlehensnehmers und die Folgen für die Erben nicht bereits generell im Darlehensvertrag erwähnt werden?


    Vielen Dank für die Hilfe