Viele Kosten sind zwar erlaubt stehen aber nur auf dem Papier und werden bei Nichtzahlung mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt
Mahngebühren :
Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v.
25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel
Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben
Das vorgerichtliche Inkassogebühren meistens erheblich dezimiert werden ist kein Geheimnis
Kommt halt immer auf den Kenntnisstand des Schuldners an