Während für die Grundsteuer B in Baden-Württemberg viele Musterschreiben für Einsprüche gegen den Messbescheid im Internet kursieren, findet man hierzu wegen der Grundsteuer A (bei der in BW kein Bodenrichtwert berücksichtigt wird, sondern stattdessen nur eine Ertragsmesszahl EMZ) fast gar nichts. Ergibt ein Einspruch gegen einen Grundsteuermessbescheid in Baden-Württemberg wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit gegen die Grundsteuer A überhaupt Sinn und welche Ansätze gibt es dann für die Begründung eines derartigen Einspruchs, der sich nicht auf falsche Zahlen in einem Einzelfall bezieht?
Beiträge von Bertoldo
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Ein pflichtversicherter Arbeitnehmer kann Sonderausgaben (abgesehen von Krankenversicherungsbeiträgen über der Grenze) nach allem was ich lese, bis zu 1.900 € geltend machen.
Wenn man freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, scheinen es wiederum grundsätzlich 2.800 Euro zu sein
So weit, so gut - Aber was, wenn in einem Kalenderjahr wegen eine Übergangszeit zwischen Vollzeit-Beschäftigung und Ausbildungsbeginn beides der Fall war und man in einer Übergangszeit ohne Einkommen/Beschäftigung einige Monate freiwillig versichert war. Welcher Höchstbetrag gilt dann und berechnen die Finanzämter das dann mit den kompletten Werten automatisch richtig oder muss man auf so einen Sonderfall hinweisen?