Beiträge von Bertoldo

    Während für die Grundsteuer B in Baden-Württemberg viele Musterschreiben für Einsprüche gegen den Messbescheid im Internet kursieren, findet man hierzu wegen der Grundsteuer A (bei der in BW kein Bodenrichtwert berücksichtigt wird, sondern stattdessen nur eine Ertragsmesszahl EMZ) fast gar nichts. Ergibt ein Einspruch gegen einen Grundsteuermessbescheid in Baden-Württemberg wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit gegen die Grundsteuer A überhaupt Sinn und welche Ansätze gibt es dann für die Begründung eines derartigen Einspruchs, der sich nicht auf falsche Zahlen in einem Einzelfall bezieht?

    Ein pflichtversicherter Arbeitnehmer kann Sonderausgaben (abgesehen von Krankenversicherungsbeiträgen über der Grenze) nach allem was ich lese, bis zu 1.900 € geltend machen.


    Wenn man freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, scheinen es wiederum grundsätzlich 2.800 Euro zu sein


    So weit, so gut - Aber was, wenn in einem Kalenderjahr wegen eine Übergangszeit zwischen Vollzeit-Beschäftigung und Ausbildungsbeginn beides der Fall war und man in einer Übergangszeit ohne Einkommen/Beschäftigung einige Monate freiwillig versichert war. Welcher Höchstbetrag gilt dann und berechnen die Finanzämter das dann mit den kompletten Werten automatisch richtig oder muss man auf so einen Sonderfall hinweisen?