Beiträge von Kingpelican

    Fazit. Es gibt keine Lösung für meine Frage, da die Deckungslücke vorsätzlich vom Gesetzgeber so gewollt ist. Somit kann eine Veränderung nur über die Parteien (welche???) und Gesetzesänderungen erfolgen. Die Bemerkung "mit zunehmendem Egoismus in der Gesellschaft" ist m.E. völlig deplaziert, denn es geht mir nicht um eine Belastung von Eltern. Es gibt übrigens durchaus anständige Eltern mit passendem Vertrag, die freiwillig den angerichteten Schaden melden bzw. übernehmen und somit verdeutlichen, dass hier eine Verantwortung zu übernehmen ist.

    Der Beitrag ist sachlich richtig. Und es ist wohl von der Gesellschaft auch so beabsichtigt, d.h. es steht somit eine Ideologie dahinter. Man kann durchaus nachvollziehen, dass Kinder in einem bestimmten Alter ihre Handlungen nicht kontrollieren können und die Folgen nicht abschätzen können. Aber warum sollen die Folgen von den Geschädigten allein getragen werden. Man könnte eine Versicherung genau für die nicht haftpflichtigen Schäden von den Eltern verlangen und wenn das zuviel wäre, wenigstens eine Versicherung ermöglichen für potentiell Geschädigte.
    Übrigens übernehmen andere Versicherungen nur nur für bestimmte Bereiche einen solchen Schaden (z.B. Krankenversicherung, Vollkasko etc). Aber ein geschädigter Fußgänger oder Fahrradfahrer steht u.U. mit den Vermögensschäden, beruflichen Schäden, Krankheitsfolgen u.v.m. völlig allein da. Diese Schäden können sehr hoch sein, deshalb gibt es ja in anderen Themen Versicherungen für vielleicht seltene aber hohe Schäden. Nur hier hat der Gesetzgeber bzw. die Versicherungen eine Lücke gelassen. Ob vorsätzlich oder nicht kann ich nicht beurteilen.
    Übrigens bei der Hundhaltung gilt genau die umgekehrte Ideologie: Hier nimmt man eine Gefährdungshaftung an und der Hundehalter ist fast immer haftpflichtig, selbst bei sehr schuldhaftem oder unklugem Verhalten des Opfers. Es ist deshalb eine Hundehaftpflichtversicherung sehr angeraten.

    Wenn ein Schaden verursacht wird durch ein deliktunfähiges Kind (bis 7 Jahre) oder teilweise deliktunfähiges Kind (bis 10 Jahre), kann es leicht sein, dass man diesen Schaden nicht ersetzt bekommt. Zum Beispiel wird jemand von einem 7-Jährigen Radfahrer angefahren und verletzt, dann haftet dieses Kind und seine Eltern nicht für den entstandenen Schaden, sie sind nicht haftpflichtig. Falls die Eltern einen entsprechenden Haftpflichtvertrag haben, der solche Fälle einschließt, dann können die Eltern den Vorfall der Versicherung melden, sind aber nicht verpflichtet hierzu. Wenn keine anderen Versicherungen für den Schadensfall in Frage kommen, gibt es keine Möglichkeit, sich den Schaden ersetzen zu lassen.
    Laut Auskunft von HUK gibt es keine Möglichkeit, diese Versicherungslücke abzusichern. Forderungsausfälle sind nur bei zahlungsunfähigen Schadensverursachern versichert, nicht aber bei zahlungsunwilligen deliktunfähigen Personen, die dadurch eben nicht haftpflichtig sind.


    Meine Frage. Weiß jemand, ob es eine Versicherung gibt für Forderungsausfälle bei deliktunfähigen Schadensverursachern?