Beiträge von klap

    Ich bin auch bei einer Kanzlei in Berlin. Mir wurde auch so ein Einmalentschädigungs Vergleich angedient. Es wurde von der Kanzlei als äußerst lukrativ und interessant beworben, ich schätze meinen finanziellen Nachteil im Vergleich zur Rückabwicklung auf ca. 5000 Euro. Allerdings kommt mein Vergleichsangebot mit deutlich mehr Empfehlungsdruck, als bei Ihnen.


    Mir wurde dabei auch mitgeteilt, das mein PKF an einer Verfahrensweiterführung nicht interessiert sei, da der Wegfall der Deliktzinsen eine weitere Verfolgung uninteressant machen würde. Im Falle eines nicht Annehmens des Vergleichs, würde der PKF Vertrag gekündigt. Im Falle des Vergleichs werden 35 statt 20% Erfolgsbeteiligung fällig. Bei nicht Annahme des Vergleichs müsste ich den PKF von Schaden freistellen, also die 35% plus den bisherigen Gerichtskosten aus eigener Tasche an ihn zahlen.


    Bei einem Telefonat mit der Kanzlei vor kurzem, wurde mir mündlich zugesichert, das der PKF mich in jedem Falle auch ggfs in die Revision begleitet, sollten wir unterliegen oder VW in Revision geht.


    Das ist ganz schön fies und stellt mich vor ein großes Problem...aber das wirklich abstruse daran ist, das das Urteil zwar schon gefällt, aber noch nicht zugegangen ist. Zur Urteilsverkündung waren weder ich noch ein Vertreter der Kanzlei anwesend...also weiß man noch gar nicht, wie das Urteil lautet. Das hindert die Kanzlei aber anscheinend nicht, miach als Konsequenz der nicht Annahme schon im Vorfeld vor den selbst zu tragenden Gerichtskosten zu warnen.


    Ich bereue mich darauf eingelassen zu haben. Habe wohl bei Durchlesen des Vertrags nicht bedacht, dass es sich für den PKF eventuell eher rechnet, 35% aus dem Vergleich statt 20% bei Wandlung zu realisieren. Nicht in absoluten Zahlen, da wären 20% besser...aber aus einem anderen Grund?? Ich bin echt sauer:((