Beiträge von kleinkraemer

    Gut wäre zu klären, mit welchen Vollmachten/Rechten die Betreuung ausgestattet ist.


    Solange ein (Teil)Wechsel zu einer anderen Bank nicht in Frage kommt, wäre es hilfreich zu wissen, um welche Sparkasse es sich handelt. Wofür genau möchte die Sparkasse die Verwahrgebühr erheben? Nur für Geld auf dem Girokonto oder auch für andere Anlagen? Vielleicht will Sie die Verwahrgebühr erst ab einer bestimmten „verwalteten“ Summe haben.


    Wenn Tagesgeld/Festgeld nicht die Alternative ist, kann man das „Ganze“ auch von der schlechtesten Seite betrachten. Zuerst wird die drohende negative Gebühr berechnet. Danach schaust du, welche sonstigen Sparkassenprodukte es gibt, bei deren Nutzung (natürlich nach Abwägung des daraus resultierenden Risikos) der „Verlust“ nicht so hoch ist wie beim ansonsten anfallenden Gebühren. Eventuell reicht es ja auch, einen minimalen Betrag irgendwo an zu legen um den „negativen Zins“ zu umgehen.


    Bei Angebote, die Banken zur Zeit machen, sollte man genau hinschauen. Manchmal handelt es sich streng genommen um Kopplungsgeschäfte. Eins davon ist der Lockvogel, das andere ist eins mit deutlich mehr Risiko.



    Bei nüchterner Betrachtung können sich ggf. auch einige Möglichkeiten eröffnen, die den Lauf der Zeit vorweg nehmen. Geld ist kalt und mit kühlem Kopf kann man sich dem nähern. Ist aber nicht jedermanns Sache sich diesen „moralischen Denkverboten“ zu stellen…


    Ich nenn hier mal als Szenarien: Wenn deine Frau selber regelmäßig in ETF investiert, tritt sie damit etwas kürzer. Gleichzeitig beratet ihr die Schwiegermutter, weil es ja eine „Tolle Sache“ ist, selber in ETF zu investieren. Und zufällig genau in dem Umfang, den deine Frau zurück fährt. Ggf. nach dem Motto: Mami, kaufst du mir das? Als mögliche Erbin braucht sie dann später nur noch die theoretische Rückabwicklung mit den anderen Erben berechnen und den Geldwert ausgleichen. Was bedeutet: den Kaufpreis in die Erbmasse bringen und die ETF-Anteile entnehmen. Oder du fragst deine Schwiegermutter – also deine Frau, ob sie dir nicht interfamiliär ein Kredit in Höhe von xxxxx Euro zu y,yy% Zinsen geben kann. Rückzahlung in 10 Jahren… Schwups ist der Wert des Kontoverbundes der Schwiegermutter unter die kritische Masse gerutscht...


    Das je nach „Gestaltung“ der Szenarien steuerliche Aspekte zu beachten wären, versteht sich von selbst...;)

    Mir ist schon bewusst, das mögliche Antworten schon fast in den Bereich „unnützes Wissen“ gehören, aber vielleicht weiß es trotzdem jemand…


    Ich hab gerade versucht, die/meine diesjährige Vorabpauschale zu berechnen. Weil der Basiszins für 2020 recht niedrig ist, kommen als Ergebnis auch „erfreulich“ kleine Werte raus. Trotzdem: auf Basis vom ganzen Euro - mit wie viel Nachkommastellen berechnet der Staat die Vorabpauschale, genauer gefragt, wie wird die dritte Stelle hinter dem Komma behandelt?


    Bei einem Einzelkauf einer „großen Position“ fällt das Ergebnis nicht so ins Gewicht. Interessant wird das bei vielen Einzelkäufen wie sie bei Sparplänen vorkommen….und zusätzlich das Freistellungsvolumen ausgeschöpft ist.


    An der Stelle sag ich schon mal Danke an alle, die zu diesem Thema was (interessantes) antworten.

    Alles eine Frage der Wortwahl. Einstandswert wäre meiner Meinung nach eine bessere Formulierung.
    Der angezeigte Wert richtig, denn das was da steht, hast du für deine Papiere wirklich bezahlt. Von diesem Wert aus geht die spätere Gewinnberechnung los.


    Spesen erhöhen den Preis beim Kauf und schmälern das Ergebnis beim Verkauf.

    Ein freundliches Hallo an die Community,





    in meinen Fragen geht es nicht um die Berechnung der Vorabsteuer oder um Vermeidung der Zahlung der Vorabsteuer über einen Freistellungsauftrag, sondern die organisatorische Frage, wie wird die wirklich bezahlte Vorabsteuer (später) zugeordnet.



    Angenommen ich hab mehr als einen ETF und durch Sparpläne auch eine Menge unterschiedlicher Käufe – mit entsprechend unterschiedlichen Einstiegswerten. Alle Käufe sind erst nach dem 1.1.2018 getätigt worden.



    • Wie wird die Vorabsteuer auseinander gehalten (meint welche Steuer in welcher Höhe für welches Produkt gezahlt wurde) und was passiert mit der gezahlten Vorabsteuer, wenn ich einige (vorabbesteuerte) Anteile verschenke?
    • Ist möglicherweise die gezahlte Vorabsteuer an meine Person (Steuernummer) gebunden und ich kann die gesamte gezahlte Vorabsteuer von allen ETF beim nächsten Verkauf von einem Produkt komplett an-/gegenrechnen (womit ggf. mein „Vorabsteuerkonto auf Null sinkt)?
      Oder wird jede WKN für sich allein betrachtet?
    • Was passiert mit gezahlter Vorabsteuer die nicht mit Steuerzahlungen bei Verkäufen gegen gerechnet wird – weil ich die Positionen (zu Lebzeiten) nicht verkaufe? Wird die vererbt und wie würden die Erben erfahren, dass und in welcher Höhe Vorabsteuer gezahlt wurde?
    • Ein ETF steigt Jahrelang und es fällt dafür auch jedes Jahr Vorabsteuer an. Plötzlich fällt der Wert unter den Einstiegskurs und der ETF wird verkauft. Wie bekomme ich die zu viel gezahlte Vorabsteuer zurück?
    • Ein ETF steigt Jahrelang und wird (mit Gewinn) verkauft. Ich zahle Abgeltungssteuer (falls es sowas zu Verkaufszeiten noch gibt) und bin theoretisch im reinen. Wie wird die gezahlte Vorabsteuer angerechnet?

    Vielen Dank für das Interesse am lesen dieses Posts und vorab ein herzliches Dankeschön an alle, die sich mit Antworten an diesem Thema beteiligen.