Beiträge von jku

    Im Newsletter vom 19. August mit dem Titel "10 Fragen und Antworten zur Gasumlage und Steuersenkung" heißt es unter Punkt 9

    Zitat

    9. Wie muss ich weniger für Gas+Gasumlage zahlen?

    In dem Du so wenig Gas wie möglich verbrauchst. Jedes Grad und jeder Liter warmes Wasser weniger reduzieren Deine Kosten. Denk aber dran, dass die Gaspreise selbst den Großteil ausmachen, und nicht die Gasumlage. Auch ohne sie solltest Du also so viel sparen wie möglich. Mittel- und langfristig solltest Du als Eigentümerin überlegen, Deine Wohnung oder Dein Haus auf erneuerbare Energien umzustellen – kurzfristig fehlt dafür Personal und Material. Als Mieter solltest Du über einen Umzug nachdenken, wenn Deine Wohnung viel teures Gas verbraucht.

    Der letzte Satz erscheint mir ein ausgesprochen schlechter Rat.


    Jeder der schon ein paar Jahre in seiner aktuellen Wohnung wohnt, hat vermutlich eine deutlich günstigere Miete als bei Neuvermietungen. Bei einem Umzug würde für die selbe Wohnung vermutlich schnell mal 10%-20% mehr Miete fällig, wenn nicht mehr. Außerdem bedeutet ein Umzug höchstwahrscheinlich auch den Neuabschluss eines Gasvertrages, wenn die neue Wohnung auch direkt oder indirekt (z.B. über Fernwärme) mit Wärme versorgt wird. Die Neuverträge sind aber deutlich teurer als Bestandsverträge.

    Dazu kommen dann noch die Fixkosten für einen Umzug, (zeitweise doppelte Miete, Umzugsunternehmen, evtl. neue Einrichtung, weil die alte nicht in den neuen Grundriss passt).


    Es fällt mir schwer mir ein Szenario auszumalen in dem ein Umzug tatsächlich kosten spart, es sei den man verkleinert sich stark und dann sind die Mieteinsparungen vermutlich deutlich größer als die Gaseinsparungen. Höchstens wenn die neue Wohnung vllt. schon über eine Wärmepumpe geheizt wird, aber das wird dann vermutlich ein Neubau sein und die Miete deutlich mehr als nur 10%-20% über der alten Miete sein, im Endeffekt also nur für Leute erschwinglich für die die Mehrkosten also sowieso schon nicht problematisch (wenn auch nicht schön) sind.

    Mich würde interessieren, mit welchem Szenario Finanztip gerechnet hat, in dem sich ein Umzug tatsächlich lohnen würde, selbst wenn man davon ausgeht, dass die Gaspreise für die nächsten 3 Jahre auf einem so hohen Niveau bleiben?

    Danke, aber wo würde ich denn solche fachkundige Beratung bzw. Begleitung finden? Bei der GKV da es schließlich um den Wechsel dorthin gilt? Bei der Arbeitsagentur, da es um Arbeitslosigkeit geht? Einem sonstwie gearteten Versicherungsberater? Einen Anwalt? Nach welcher Spezialisierung suche ich dann?


    Dadurch, dass es um den Übergang zwischen mehreren Systemen geht war bisher niemand mit dem ich gesprochen habe so richtig zuständig.

    Ich bin 32, angestellt und möchte aus verschiedenen Gründen aus der PKV zurück in die GKV. Soweit ich den entsprechenden Finanztip-Artikel verstehe, wäre das über eine Arbeitslosigkeit, mit anschließender freiwilliger GKV Mitgliedschaft möglich.


    Ich werde nun zum Herbst vermutlich den Job wechseln, da bietet es sich an evtl. früher zu kündigen und so eine kurze Frist Arbeitslosigkeit "mitzunehmen". Das Gehalt beim neuen Job ist weit über der JAEG. Ich würde bei meinem alten Arbeitgeber selbst kündigen und könnte beim neuen Arbeitgeber an einem Montag im Oktober oder November anfangen, wodurch sich selbst Arbeitslosigkeit von wenigen Wochen oder sogar wenigen Tagen realisieren lassen würden.
    Daraus ergeben sich für mich verschiedene Fragen, die ich mit dem Finanztip-Artikel leider bisher nicht beantworten konnte:


    • Kann ich mich überhaupt arbeitslos melden wenn ich zum Ende meines vorherigen Jobs schon einen Vertrag für den nächsten Job habe (selbst wenn dieser nicht lückenlos anschließt)?
    • Bekomme ich dann eine Sperrfrist wegen Eigenkündigung oder gibt es Sonderregelungen, wenn man nicht "ohne Perspektive" kündigt?
    • Beeinflusst die Sperrfrist die Versicherungspflicht in der GKV? Einerseits habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I weil ich vorher eingezahlt habe, andererseits bekomme ich es mit der Sperrfrist evtl. nicht. Meine bisherige Interpretation ist: Bei Sperrfrist gilt trotzdem die GKV-Versicherung und die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Beiträge, zahlt aber kein Arbeitslosengeld.
    • Wie lange muss ich arbeitslos sein, damit danach die obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V gilt? Der Artikel spricht von einem Monat, aber auch von "Bezug von Arbeitslosengeld I" was bei Sperrfrist nicht gegeben wäre. Außerdem kann ich im Gesetz keine Frist finden. Meinem Verständnis nach tritt die Versicherungspflicht mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit ein. Sobald ich dann einen Tag arbeitslos und versicherungspflichtig war, würde danach die obligatorische Anschlussversicherung gelten. Ob ein Tag tatsächlich ausreicht oder weitere Aspekte zu beachten sind konnte ich aber bisher nirgendwo eindeutig finden.


    Falls die Details relevant sind: Ich kann zum 30.9., 15.10. oder 31.10. kündigen und zum 5.10., 12.10., 19.10., 26.10. und 2.11. beim neuen Arbeitgeber anfangen. Dadurch könnte ich sogar nur einen Tag (Kündigung 31.10., neuer Vertrag 2.11.) arbeitslos sein, aber auch 3 Tage, 4 Tage, 10 Tage, 11 Tage, einen Monat + 1 Tag oder noch einige Kombinationen dazwischen.



    Hinweis: Die Varianten mit Arbeitszeitreduzierung + bAV habe ich schon durchgespielt und lassen sich aktuell nicht realisieren.