Beiträge von Sabine42

    Hallo Herr Dr. Broecker und Berliner Kindl,


    danke für den Hinweis und 2-3 TEUR rauf oder runter sind natürlich schon erheblich.Nach jetzt 2 Monaten hat mein Anwalt nach der Klageerhebung gefragt und ich habe um Beendigung des Vorganges gebeten.
    Soweit mir bekannt ist eine Klageerhebung 3 Jahre nach erklärtem Widerruf möglich und ich sollte mich jetzt wohl einmal mit der Suche nach erfolgreichen Klagen gegen die SK sowie Prozessfinanzierer bei einem Restdarlehen von 84TEUR begeben.
    Ich wünsche Ihnen beiden einen schönen Abend.
    Gruß
    Sabine

    Hallo Herr Dr. Broecker,


    ich hatte ja auf einer aussergerichtliche Einigung und einer Zinssenkung gehofft.Derzeit habe ich schon ca. 3000 € an vorgerichtlichen Anwaltskosten aufgebracht.
    Wenn ich mir einen Rückabwicklungsrechner mit einer 2,5 % Verzinsung ansehe hoffentlich richtig ) , so liegt mein derzeitiger Rückzahlbetrag dann bei ca. 76.000 € Euro.
    Bei einem Restsaldo von 84 TEUR ist das Prozesskostenrisiko doch dann sehr hoch.
    Leider kann ich auch so gut wie gar nichts über erfolgte oder gar erfolgreiche Klagen gegen die SK lesen .
    Gruß
    Sabine

    Hallo Herr Dr. Broecker,


    ich hatte ja schon vor dem Widerruf einen Anwalt in der Sache eingeschaltet, der auch leider nach dem Widerruf keine Reaktionen auf seine Schreiben bis hin zur Klageandrohung erhalten hat.Daraufhin habe ich nun selber mit der Sparkasse Köln Kontakt aufgenommen, die an der Entscheidung von 2015 festhält.Bisher hatte ich schon hohe Anwaltskosten und da ja keine Rechtschutzversicherung besteht weiß ich nicht , ob eine Klageeinreichung Erfolg haben würde.


    Gruß
    Sabine

    Hallo Herr Dr. Bröcker,


    die Bank hält an einer Entscheidung von Juni 2015 fest und betrachtet die Angelegenheit als erledigt.
    Damals wurde aus Sicht der Bank die Widerrufsbelehrung als inhaltlich + rechtlich korrekt bezeichnet ..Wir hätten ja auch 7 Jahre weiter bezahlt ..und wollen uns nur einen finanziellen Vorteil verschaffen.
    Angeblich hätte die Bankerin einen Fall wie meinen gehabt, der vor Gericht verloren worden wäre.


    Nun bin ich unsicher.
    118.000 € im Juli 2008 bei 5,5 % und 800 € Tilgung abgeschlossen.Derzeit ca. 84.000 € offen.
    Anschlusszinsvereinbarung im Juli 2015 ( ab Juli 2018 ) für die restl.Laufzeit mit 2,06 % abgeschlossen - keine Rechtschutzversicherung.


    Lohnt sich aus Ihrer Sicht der der Kostenaufwand des Klageweges mit evtl. Niederlage vor Gericht ( derzeit noch keine neue Finanzierung für die restl. Summe außer der Anschlussfinanzierung ab Juli 2018 vorhanden ) oder soll ich es so belassen, wie es ist ?Die Sparkasse scheint sehr zuversichtlich, dass ich nichts weiter unternehmen würde.


    Danke für Ihre Einschätzung.
    Gruß
    Sabine

    Hallo Herr Dr.Bröcker,


    genau dieses " Formular sowie Formular Nr. " wurde damals als Widerrufsbelehrung genommen.


    Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung .
    Ich habe der Bank nochmals bis morgen die Gelegenheit der Rückäußerung unter Klageandrohung gegeben.
    Sollte diese sich nicht melden, so werde ich wohl den Klageweg , der nach Aussage meines Anwaltes ca. 10.000 € betragen wird, einschlagen müssen.


    @hatirla - danke für die Tipps.Ich hoffe , dass die Sparkasse mir ein gutes Angebot macht, denn ab Juli 2018 steht auch schon seit 1 Jahr die Anschlussfinanzierung, die auf einem " doppelseitigen Blatt "getätigt wurde
    @berlinerKindl - auch hier danke...evtl. kennt der Anwalt ja auch Prozessfinanzierer ?!


    Ich halte Euch informiert, ob sich die Bank gemeldet hat usw. und wünsche Euch allen einen schönen Abend.


    Gruß
    Sabine

    Hallo zusammen ,
    wir haben einen im Jahre 2008 geschlossenen Darlehensvertrag bei der Sparkasse fristgerecht im Juni 2016 aufgrund der vielen Fehler widerrufen.
    Es kam lediglich eine Bestätigung des Eingangs des Schreibens...
    Seitdem sind alle Versuche der Kontaktaufnahme ( auch seitens des Anwalts )mit der Sparkasse gescheitert.
    Lediglich auf Mails antwortet der Sachbearbeiter mit dem Hiweis, dass ein Kotankt nur über meinen Anwalt stattfinden würde und die Bank mit der Vielzahl der Widerrufe viel zu tun hätte.
    Termine vor Ort werden abgesagt mit dem Hinweis, dass der Sachstand mitgeteilt wird.


    7 Monate keine Sachstandsmitteilung oder Hinweis, ob der Widerruf anerkannt / abgelehnt wird.


    Mein Anwalt meint , dass hier nur der Klageweg helfen würde, da die Bank den Widerruf " aussitzen " würde.
    Hat jemand ähnliche Erfahrung ?


    Danke für Eure Rückmeldungen.

    Leider komme ich bei meiner Bank auf nach dem 2.Schreiben nicht weiter.Die Widerrufsbelehrung wäre korrekt.Da ich keine RSV habe werde ich wohl nicht den gerichtlichen Weg einschlagen und mich gescdhlagen geben in der Hoffnung, daß in naher Zukunft eine Entscheidung vom BGH fallen wird,
    Nun möchte ich nach wie wor von den günstigen Zinsen profitierne und stehe wie anfangs des Jahres da, dass mir meine BAnk ein Angebot für ein weiters Annuitätsdarlehen ab Julii 2018 anbietet.


    Und nun kommt meine Unsicherheit. 2025 wäre alles getilgt


    Angebot 1 : 2018-2025 (Ablauf-alles getilgt zu einem höheren Zinssatz ) --> 2,04 %
    Angebot 2: 2018 - 2023 zu einem festen Zinssatz, der dann für die Restlaufzeit von 20 Monaten bei einer Restsumme von ca. 20.000 € neu verhandelt werden muss --> 1,85 %


    Bei beiden Angeboten habe ich eine 5000 € Sondertilgung.


    Soll ich Angebot 2 mit der Option wählen im ungünstigsten Fall bei einem höhrem Zinssatz nach meinen Berechnungen max. noch ca. 1500 € Zinsen mehr zu zahlen - aber könnte evtl.die " verbleibende " Summe der 20.000 € durch Sonderzahlungen oder evtl. Ersparnisse getilgt haben


    Oder nehme ich das Angebot 1 an und habe ab 2018 in 7 Jahren alles erledigt ?


    Ich freue mich auf Angregungen von Euch da ich doch auch bzgl. Zinsbindung jetzt schon meine negativen Erfahrungen gemacht habe.


    Danke für Eure Unterstützung.

    Hallo , ich habe zusammen mit meinem Bruder im Jahr 2008 einen Darlehensvertrag geschlossen, dessen Widerrufsbelehrung vom Anwalt der Verbraucherzentrale sowie einem weiteren Anwalt für Bankenrecht als fehlerhaft eingestuft wurde und ich den Widerruf erklären kann.
    Leider zahlt meine Rechtschutzversicherung nicht .
    Von meiner Hausbank habe ich nach Bitte um Prüfung des Darlehensvertrages eine Abfuhr erhalten..so nach dem Motto,dass die Widerrufsbelehrung korrekt sei und ich mir einen nicht zustehenden wirtschatlichen Vorteil erzielen will.Die Ausübung des Widerrufsrechtes ist rechtmissbräuchlich und treuwidrig.


    Unabhängig davon habe ich aber ein Angebot für ein Forwarddarlehen ab Beendigung der Zinsbindung in 3 Jahren erhalten, welches sehr interessant war.


    Nun habe ich natürlich die Möglichkeit den Widerruf auf eigene Kosten zu erklären oder lt. Anwalt kann ich diesen erst einmal androhen um zu sehen, wie die Bank darauf reagiert.


    Leider ist die Anschlussfinanzierung derzeit nicht so einfach, obwohl ich auch einen Vermittler mit dieser Angelegenheit beauftragt habe.Lt. diesem weigern sich vielen Banken einen Kunden zu nehmen, der " Stress " durch den Widerrufsjoker verursacht, obwohl wir 2 gute Gehälter dem entgegen setzten können.


    Nun meine Frage : Soll ich erst einmal das günstige Forwarddarlehen annehmen und dann erst einmal gegen die Widerrufbelehrung des jetzigen Vertrages angehen ( Zinsen steigen ja leider wieder ) oder wie würdet ihr da vorgehen ?
    Ich gestehe, dass mir diese Sache doch sehr viele schlaflose Nächte bereitet und ich nicht weiß, wie ich am besten vorgehen.Leider finde ich in der Community keine hilfreichen Tips oder wenig Hinweise auf erfolgreiche Widerrufer.


    Danke für Eure Einschätzung und Antworten

    Hallo Herr Wedekind,


    danke für Ihre Antwort.
    1. Bei der Verbraucherzentrale wurde ich durch einen Anwalt für Bankenrecht beraten, der eine eigene Kanzlei hat und mir seine Visitenkarte übergab.
    2.ohne Rechtschutzversicherung beträgt der Betrag seiner Tätigkeit " außerhalb " der VZ ca. 8000 €..pro Person
    3.gute Idee


    Die VZ hat auf meine Anfrage nach dem Gutachten heute gemailt : "da die VZ generell keine Gutachten schreibt, unser Anwalt könnte die Bank anschreiben,haben wir ihre Anfrage an Hr...weitergeleitet


    Dies ist wieder der Anwalt , der micht beraten hat.


    Können Sie mir evtl. einen guten Anwalt für die Erstberatung im Kölner Raum benennen ?


    Vielen Dank


    Sabine

    Hallo


    ich habe am 16.07.2008 mit meinem Bruder bei der Sparkasse einen Darlehensvertrag über 118.000 € geschlossen, der lt. Verbraucherzentrale hinsichtlich " Die Frist beginnt frühestens " und Email Kontakt@....
    angefochten werden kann.
    Die Rechtschutzversicherung sagt, dass entsprechende " Kosten " kein vertraglicher Bestandteil sind / nichts bezahlt und der Anwalt ( für Bankenrecht ) der VZ beziffert seine Kosten auf ca. 8000 €...pro Person...die wir nicht haben.
    Nun versuche ich auch seit 2 Tagen die Verbraucherzentrale Tel. und per Mail zu erreichen um ein entsprechendes Gutachten der Prüfung des Vertrages gegen Kosten zu bekommen...bisher erfolglos.
    Daraufhin wollte ich eine Banktermin vereinbaren und in einem netten Gespräch die Lage und Möglichkeiten vor Ort zu erörtern.
    Pech..mein Bankberater hat mich abblitzen lassen , da der Darlehensvertrag an sich gültig ist.


    Wenn..dann soll ich doch wie " alle anderen" einen 2 Zeiler senden..mich auf entsprechendes Urteil berufen und um Prüfung der Widerrufsbelehrung seitens der Bank bitten oder direkt den Widerruf senden...


    Keine Chance zur persönlichen Vorsprache.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir Tips geben ?


    Vielen Dank und liebe Grüße
    Sabine