Beiträge von Insomnia

    O.K. Ich bin Neukunde bei der TF mit einem Tagesgeldkonto. Ich habe vor zwei Tagen eine E-Mail mit einem Auszahlungsauftrag gesendet. Keine Eingangsbestätigung, keine Ausführung. Ich habe seit Jahrzehnten diverse Konten, aber so etwas vorsintflutliches habe ich noch nicht erlebt. Das Formular selbst lässt sich nicht am PC ausfüllen, muss ausgedruckt werden, handschriftlich unterschrieben , eingescannt und wieder verschickt werden.


    Da ich auch mal schnell Geld hin und her schieben muss, ist das keine Alternative. Bsp. Renault Bank, per App je nach Tagezeit taggleiche Gutschrift.


    Der bestehende Vertrag kann nicht abgeändert werden, dass habe ich schon geklärt. Eine zusätzliche Einzahlung über die VL akzeptiert die BSK nicht. Es ist ein Vertrag der BKM, der für die Kapitalanlage vorgesehen ist. Um zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage die WOP zu erhalten, MUSS zwingend ein 2. Vertrag abgeschlossen werden.


    Es soll die Prämie für die VL und die WOP eingestrichen werden. Ansonsten würden sich die Bausparverträge natürlich nicht als Kapitalanlage eignen. Eine sonstige Verwendung ist nicht vorgesehen. Es ist also nur fraglich, ob die WOP rechtlich auch auf den 2. Vertrag gewährt wird (ohne wohnwirtschaftliche Verwendung).

    Hallo,


    danke für die Antworten. Offensichtlich habe ich meine Frage nicht klar gestellt. Die Wohnungsbauprämie wird grundsätzlich nur gewährt, wenn sie im Anschluss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. "Seit 2009 gilt für alle neu abgeschlossenen Bausparverträge und alle Vertragsänderungen: Wer staatliche Förderung erhalten hat, muss das Bausparguthaben und das Darlehen „wohnwirtschaftlich“ einsetzen.Einzige Ausnahme: Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre ist, darf das Guthaben nach der Auszahlung beliebig verwenden, auch wenn er vorher die Wohnungsbauprämie erhalten hat. Sprich: [Man kann] das Bausparguthaben etwa für den Führerschein, das erste Auto oder den Großbildfernseher in der WG nutzen. Allerdings gibt es dieses Bausparprivileg nur für einen Vertrag, der mindestens sieben Jahre bespart wird. Das ist jedoch nur einmal im Leben möglich."


    Wie gesagt hat meine Tochter schon einen Vertrag, mit dem aber KEINE WOP beantragt wird. Jetzt käme der 2. Vertrag, mit dem sie WOP beantragen will. Ist das also der 2. Vertrag, über den sie dann nicht mehr frei verfügen könnte?

    Hallo FT Community,


    meine 22- jährige Tochter hat bereits eine Bausparvertrag, kann diesen aber auf Grund eines Beratungsfehlers nur mit der VL besparen. Um von der Wohnungsbauprämie (WOP) zu profitieren, möchte sie nun einen zweiten Bausparvertrag abschließen. Zählt dieser dann als 1. Vertag mit WOP und kann sie über das Guthaben nach Ablauf frei verfügen? Sprich ohne wohnwirtschaftliche Verwendung? Oder ist dies nun ausgeschlossen, da sie eine zweiten Vertrag hat ?(
    Vielen Dank für Eure Antwort.


    Gruß Insomnia