Alles anzeigenUm welche BSK handelt es sich?Tarifbezeichnung?
Bausparsumme?
Regelsparbetrag?
Abschlußjahr?
Grad der Ansparung?
Guthabenszinsatz?
Darlehenszinssatz?
Der bestehende Vertrag kann nicht abgeändert werden, dass habe ich schon geklärt. Eine zusätzliche Einzahlung über die VL akzeptiert die BSK nicht. Es ist ein Vertrag der BKM, der für die Kapitalanlage vorgesehen ist. Um zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage die WOP zu erhalten, MUSS zwingend ein 2. Vertrag abgeschlossen werden.
Es soll die Prämie für die VL und die WOP eingestrichen werden. Ansonsten würden sich die Bausparverträge natürlich nicht als Kapitalanlage eignen. Eine sonstige Verwendung ist nicht vorgesehen. Es ist also nur fraglich, ob die WOP rechtlich auch auf den 2. Vertrag gewährt wird (ohne wohnwirtschaftliche Verwendung).