Achtung, die ING hat ihre Regelungen bezüglich VL geändert.
Für Verträge ab dem 17.04.2023 ist es nicht mehr möglich sich sein Geld vorzeitig auszahlen zu lassen außer es liegt einer der folgenden Sonderfälle vor: Tod, Heirat, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder eintritt in die Selbständigkeit.
Bei den Verträgen ab 17.04.2023 kommt man also immer erst frühestens mit Ablauf der Sperrfrist an sein Geld.
Bei Verträgen die vor diesem Datum geschlossen wurden war dies noch möglich.