Beiträge von meierle

    Ich nutze seit über 20 Jahren eine Tabellenkalkulation zur Vermögens- und Liquiditätsplanung. Unter DOS war es Lotus heute Excel.


    Wenn es nicht gerade um Zinsbindungen geht, plane ich für maximal 3 Jahre. M.E. reicht das. Es verändert sich einfach zu viel, dass man gar nicht für 10 Jahre planen kann.


    Wobei soll diese Tool einem helfen?

    Es leasen doch nur die, die das Fahrzeug nicht bar bezahlen können und damit keine 15%+ Rabatt aushandeln können. Wenn man ohnehin ohne großen Rabatt finanzieren muss, kann leasen eine Alternative sein. Meine Bekannten hatten bei der Rückgabe auch immer "viel Spaß" wenn die Marke gewechselt wurde.


    Offensichtlich besteht keine große Neigung zur gerichtlichen Auseinandersetzung betreffend der "Rückgabemodalitäten", da der Leasingnehmer finanziell zur Gruppe "nicht so reich" gehört.

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    1-3 sind sicherlich nicht sehr empfehlenswert.


    Solange sich solche Produkte verkaufen, würde ich die Allianz Aktie als Anlage empfehlen.

    Irgendetwas stimmt da nicht.


    Für 175 EUR Zulage müssen 4% vom Vorjahresbrutto eingezahlt werden. Sonst wird gekürzt.


    Doll verzinst hat sich der Vertrag ja bisher nicht. Aber immerhin im Plus!


    Bei einer Kündigung müssen die Vorteile zurückgezahlt werden. Dürfte bezahlbar sein.


    Wann beginnt die Rente frühstens? Ist das noch ein 62er Vertrag?

    Alte Heizungen benötigen meist keine jährliche Wartung, da diese sauber verbrennen.


    Die neuen, supersparsamen Heizungen müssen aufgrund der Verbrennungsrückstände regelmäßig gereinigt werden. Das ist dann so, wie beim Auto mit den Filtern ...


    Bei einer Wolf Heizung kann man das auch selber machen, weil man den Wärmetauscher ausklappen kann.

    Mitleid mit den Banken?


    Sicherlich kann man alle Banken nicht über einen Kamm scheren, aber Mitleid? Nee.


    Und ja, es gibt immer noch 14 kostenlose Girokonten.


    Jede Bank muss sich so positionieren, dass der Laden läuft.


    Dieses BGH Urteil ist sicherlich keine juristische Meisterleistung. Wenn die Kanzlerin die BGH Richter nicht vorher zum Essen oder vielleicht auch in den Puff einlädt, kommen solche Urteil zustande. Beim Bundesverfassungsgericht klappt die politische Einflussnahme besser,

    Mit welcher Begründung soll den ein Bankberater/Verkäufer (nenn ihn wie du möchtest) mit 50 "reich" schon in Rente gehen können.

    Keine Ahnung welche Vorstellungen du vom Gehalt eines Bankkaufmann's/Frau hast.

    Ich bin nicht mit angestellter Arbeit "reich" geworden.

    Über 120 TEUR p.a. Gehalt wird die Luft merklich dünn.


    Würde von einem richtigen "Vermögensberater" erwarten, dass er auch sein eigenes Vermögen vermehren kann.