Beiträge von Minatho

    Vermittler sind durchaus in die Erfüllungspflicht eingebunden. Allerdings derzeit vornehmlich bei Versicherungs-u.Finanzgeschäften sowie bei Reisegeschäften. Bei Dingen des täglichen Bedarfs klafft in der Tat ein Loch.
    Zudem ist Check24, auf Provisions-Basis, an allen Geschäften beteiligt. Dadurch ergibt sich eine Mithaftung. Jedoch, wie schon geschrieben, auf nicht allen Geschäftsfeldern.
    Es bleibt also nur ein schlechter Stil, der da, wie im vorliegende Fall, praktiziert wird, mehr leider nicht.
    Kein Grund die Werbetrommel zu rühren.

    Ich hatte via Check24 einen Satz PKW-Reifen bestellt, und bei einem Fachbetrieb montieren lassen.
    Nach kaum drei Monaten stellte sich an einem der Reifen ein gefährlicher Karkassenschaden ein.
    Natürlich habe ich den Reifen reklamiert.
    Nachdem ich auch Beweisfotos eingereicht hatte, kam die Ernüchterung.
    Check24 wäscht seine Hände in Unschuld, man wäre nur Vermittler.
    Der eigentliche Lieferant wäscht seine Hände in Unschuld, indem er die Schadensursache natürlich bei einer fehlerhaften Montage sieht, was laut Beweisfoto schlicht unmöglich ist.
    Da ich nicht ernsthaft an eine gütliche Einigung glaubte, hatte ich selbst, wieder via Check24 einen Ersatzreifen bestellt.
    Mittlerweile hat Check24 sein Vorgehen "verfeinert": es wird eine Dreiecks-Beziehung aufgebaut.
    Der Verbraucher bestellt und zahlt via Check24. Check24 kauft beim Anbieter und gibt als Lieferadresse die, des Verbrauchers an. Kommt es zum Streifall, kann der Lieferant behaupten, nicht der Verbraucher, sondern Check24 sei der Kunde, und dieser hat ja keine Beschwerde angeführt. Check24 kann behaupten, man hätte ja nur im Auftrag des Verbrauchers gehandelt...... und alle sind fein raus.