Habe meinen kpl. FSA bei Smartbroker eingerichtet. Nach der Einrichtung, wurde mir dieser dann noch bei Zero und Scalable angezeigt (ohne dort etwas eingerichtet zu haben). D.h., das alle bei der Baader Bank angeschlossenen Banken, diesen FSA zur Verfügung gestellt bekommen.
Beiträge von Heltanos
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vielleicht hilft es dir ein wenig.
Habe folgende Konten: Smartbroker, finanzen.net/Zero und Scalable. Habe 2024 bei Smartbroker meinen FSA eingerichtet. Da dieser ja dann für die Baader Bank gilt, ist dieser auch bei den beiden anderen verfügbar.
Bzgl. bereits gezahlter Steuern. War bei mir auch so. Wurden jedoch nach em FSA nachverrechnet. D.h. meine bereits gezahlten Beträge wurden mir wieder gutgeschrieben und vom FSA abgezogen. Hoffe das hilft dir ein wenig.
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Hallo,
bin gerade dabei erstmals den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" für das Jahr 2024 auszufüllen (ELSTER). Unter Anlage Kind, gibt es die Teilseite "4 - Berücksichtigung des Kindes in den ELStAM". Darunter gibt es nochmals den Unterpunkt "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II / Freibetrag), Erhöhungsbetrag als Freibetrag".
Zeile 50 Das Kind ist mit mir in der gemeinsamen Wohnung gemeldet seit (MM.JJJJ) bis (MM.JJJJ)
Zeile 51 Für das Kind habe ich Anspruch auf Kindergeld von (MM.JJJJ) bis (MM.JJJJ)
Was muß in MM.JJJJ eingetragen werden? 01/2023 bis 12/2023 oder 01/2024 bis 12/20224
Bei meiner vorhergehenden Steuererklärungen mit St.Kl. 1, habe ich ja das Einkommenssteuer-Formular rückwirkend ausgefüllt. D.h. ich habe z.B. im Jahr 2022 für das Jahr 2021 gemacht. Da war mir es plausibel, das ich 01/2021-12/2021 eintragen musste. Zudem wusste ich, das mein Kind in diesem Jahr bei mir gewohnt hat.
Wie sieht es aber nun in dem Antrag aus? Wenn ich 01/2024-12/2024 eintragen muß, woher weiß ich ob mein Kind tatsächlich das ganze Jahr bei mir wohnen bleibt und nicht vielleicht unter dem Jahr auszieht?
Wenn ich 01/2023-12/2023 eintragen muß, was sagt das dann für das Jahr 2024 aus?
Danke im Voraus.
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jetzt versteh ich gar nichts mehr. Aktuell bin ich dabei die Steuererklärung für 2019 zu machen. 2020, 2021 musste ich schon machen, da Kurzarbeit oder sonst etwas war und ich angeschrieben wurde. Für 2022 wurde ich nun auch wieder angeschrieben, da ich unversteuerte Einnahmen aus Schweden hatte. Glaube es waren 2,38€ 😂.
Was meinst du nun mit "
Wenn bereits eine Steuererklärung abgegeben wurde kann man mit der nächsten nicht 4 Jahre warten, Steuerklassenwechsel hin oder her." Verstehe es nicht ganz.
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?? verstehe ich nicht ganz.
WerAuchImmer schreibt, St.Kl. 2 führt nicht zur Pflichtveranlagung -> d.h. ich habe dann bis zu 4 Jahre Zeit meine Steuererklärung freiwillig zu machen.
ichbins schreibt, "dann ist die Steuerklärung im üblichen Zeitraum..." -> das verstehe ich dann so, als wenn ich abgabepflichtig wäre.
Könnte das bitte nochmals einer kurz erklären, bzw. einen Link posten zum Nachlesen? Wäre nett. Danke.
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Hallo,
ich klinke mich hier einmal ein. Habe über "Weltsparen" bei der Collector Bank Geld angelegt. Natürlich wurden keine Steuern abgeführt. Hier der Auszug, der von Weltsparen dann kam
2 Fragen hierzu:
1. Wie zu sehen, muß ich ja in Zeile 19 (KAP) die 2,98€ eintragen. Was wird daraus dann abgezogen? Kapitalertragssteuern + Solidaritätszuschlag ?
2. Welche Kapitalertragssteuer wird hier angewandt? 25% oder mein pers. Steuersatz?
Denke die Berechnung wird zuerst mit 25% gemacht und wenn mein pers. Steuersatz niedriger sein sollte, dann mit dem pers. Ist das so korrekt?
Danke eurer Antworten.
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ich gehe davon aus, das du nicht verpflichtet bis eine Steuererklärung abzugeben. Hast du bis dato die letzten Jahre keine STeuereklärung abgegeben, kannst du bis zu 4 Jahre rückwirkend noch eine machen.
Abgabepflicht: Wer muss eine Steuererklärung abgeben?Wer muss eine Steuererklärung abgeben? ✓Kurzarbeit ✓Steuerklasse ✓Nebeneinkünfte ✓Fristen → jetzt informieren!steuererklaerung.deWie es aussieht, wenn du bereits eine Steuererklrung gemacht hast und dann noch rückwirkend den Kinderfreibetrag geltend machen möchtest, weiß ich leider nicht. Ich glaube das ist dann leider nicht mehr möglich.
scheints dich mit dem Thema besser aus zu kennen. Kurze Frage - wenn ich mich nun auf St.Kl. 2 umtragen lasse, bin ich dann "abgabepflichtig"? D.h. muß ich dann jährlich eine Steuererklärung machen? Aktuell bin ich St.Kl. 1 und freiwillig veranlagt. Ich lasse mir auch meistens die 4 Jahre Zeit, um meine Steuer zu machen.
Ciao
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Hallo,
ein kleiner Tipp für diejenigen, die größere Geldbeträge schieben (z.B. Tagesgeldkonto / 2.tes Girokonto). Einfach per Echtzeitüberweisung einen kleinen Betrag auf das andere Konto überweisen. Ist der Betrag angekommen, kann man sich sicher sein, das die eingegebenen Daten stimmen. Diese Daten dann einfach als Vorlage speichern und die Vorlage dann zum überweisen des größeren Betrags nutzen.
Hatte auch immer Bammel bei Überweisung eines größeren Betrags, ob ich mich nicht vertippe. Daten zwar immer 3x kontrolliert, jedoch immer ein ungutes Gefühl gehabt, nach eingabe der PIN und Bestätigung. Hoffe es bringt dem ein oder anderen etwas bzw. beruhigt Ihn.
Gruß
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Hallo,
hier kurz meine Erfahrungen bzw. wie ich das handle:
- Scalable: schlecht, da es nicht möglich ist den gleichen ETF in einzelne Portfolios aufzuteilen. Ebenso gibt es nur 1 Verrechnungskonto.
- Smartbroker: war gut, habe dort Unterdepots mit je einem eigenem Konto/Verrechnungskonto (einzeln getrennt). Konnte somit auf Verrechnungskonto 1 (Kind 1) Betrag XXX und Depot 1 sauber von Verrechnungskonto 2 (Kind 2) Betrag XXX Depot 2 trennen. Leider findet aktuell ein Wechsel zur Baader Bak statt (Smartbroker+). Laut Beschreibung soll alles so bleiben. Ich weiß nicht wie es dann bei Neukunden dort aussieht.
" Sie haben mehrere Depots und jeweils ein dazugehöriges Verrechnungskonto? Dann wird diese Struktur von der Baader Bank vollständig übernommen. Allerdings erfolgt im Rahmen unseres Depotumzugs eine Sammelbuchung der jeweiligen Salden Ihrer Verrechnungskonten auf Ihr zukünftiges Hauptkonto bei der Baader Bank."
- Flatex: wie Smartbroker -> eigenes Verrechnungskonto / eigenes Depot - alles schön sauber getrennt.
Meine Lösung ist:
Norisbank mit Unterkonten als zentrale Stelle.
Noris 1 -> Mein Sparbuch
Noris 2 -> Kind 1
Noris 2 -> Kind 2
Alles Geld, das irgendwie weiterverarbeitet werden muß, landet erst einmal hier.
Als Referenzkonto für Verrechnungen / Lastschrift von Sparplänen dienen diese Konten. Von diesen Konten werden Flatex / Smartbroker bedient bzw. als Ref-Konten hinterlegt.
Mag für den ein oder anderen umständlich sein, jedoch habe ich für mich so einen sauberen Überblick, was wem zuzuordnen ist.
Gruß
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Ja das wusste ich schon.
https://www.brokerexperte.de/flatex-erfahrungsbericht/
Handelsplatz
Flatex führt die Sparpläne nicht über die Börse, sondern über den Marketmaker Société Générale zum Nettoinventar-Wert zzgl. einer ATC-Gebühr aus. ATC ist das außerbörsliche Äquivalent zu der sonst im Spread steckenden Gebühr beim börslichen Handel. Insofern ist dies kein Nachteil.
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Hallo,
wie jeden Monat, wurden auch diesmal wieder zum 15. Anteile über Flatex gekauft. Jedoch kommt mir der Kaufkurs suspekt vor.
Lt. Auszug:
17.10.2022
05:48:04
IE00BK5BQT80 | A2PKXG
91,9516 EUR
Hatte letztens schonmal so einen Fall
01.07.2022
IE00BK5BQT80 | A2PKXG
08:50:29
90,9497 EUR
Kurse lagen im Schnitt so bei 90,50€. Bei Smartbroker wurde der Sparplan zu einem Kurs von 89,80€ gekauft.
Hat irgend jemand eine Idee, wie, wo ich das nachvollziehen kann bzw. wo ich mich direkt erkundigen kann, wie es zu diesem kurs kam oder kommt?
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Und ich fand gerade Anfangs es sehr transparent. Schade.
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Ich habe nebenbei auch immer mal wieder ein Auge auf den Verlauf. Das ist ja genau das Umfeld, worin sich diese Strategie wohlfühlt. Die Mischung scheint ja weitesgehend zu passen. Was mich ein wenig stört, sind der große Anteil 20% Immobilienaktien.
Bsp.: https://de.extraetf.com/etf-profile/IE00B1FZS350?tab=chart
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Danke der Rückmeldung. So weit bin ich nun auch schon. Natürlich soll das keine Daueranlage werden. Eben nur "parken" bis ich in den MSCI switche.
Jetzt ist das Kind eben in den Brunnen gefallen, jetzt muß ich schauen wie ich da einigermaßen durchkomme. Daher wurde ja auch probiert, diesen rückabzuwickeln. Hat leider nicht geklappt.
Hier was es zur Auswahl gibt
https://nuernberger-de.factsheetslive.com/
Aktuell habe ich den
Ist im Moment wohl das kleinste Übel, was es bei der Wahl der Rentenfonds gibt. Alterntiv habe ich noch bei den Garantiefonds geschaut. Da sieht es auch nicht besser aus.
Geldmarktfonds gibt es leider nicht (oder habe ich etwas übersehen)
Bin weiterhin für Tipps dankbar.
iShares € Aggregate Bond ETF EUR IE00B3DKXQ41 -
War meine Entscheidung. Hatte probiert diesen Vertrag rückabzuwickeln. Während des Vorgangs, kam ein Urteil heraus, das dann alles hinfällig machte. Habe während dieser Phase dann in einen Rentenfonds geswitched (sicherer Hafen). Nun ist es leider so, das das Kapital darin verbleiben muß und ich in der Zwickmühle stecke. Daher dachte ich, Kapital in Cash und wenn die Wogen sich geglättet haben, in den MSCI.
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Geht leider nicht, ist ne Rürup. Also ist definitiv immer nur ein Switch von einem ETF/Fonds in einen anderen möglich? D.h. ich muß IMMER in einem Fonds/ETF investiert sein?
Ciao
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Hallo,
weiß jemand zufällig ob es möglich ist, bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung in Cash zu gehen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu investieren?
Aktuell bin ich in einem Renten-ETF investiert. Da wir es ja aller Wahrscheinlichkeit nach Zinserhöhungen geben wird, wird dieser ja fallen. Switchen in einen Aktien-ETF ist aktuell ja auch schlecht, da ich noch eine weitere Abschläge erwarte. Nun stellt sich mir die Frage, ob es nicht möglich ist, aus dem Renten-ETF aktuell auszusteigen (Geld bleibt natürlich im Versicherungsmantel und wird nicht ausbezahlt auf mein Konto) und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzusteigen. Natürlich fallen während dieser Zeit weiterhin die Versicherungsüblichen Gebühren an - klar.
Ciao
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Aktuell würde dir ARERO Strategie gut passen
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Hallo,
denke bin doch nicht so falsch gelegen. Für möglich habe ich es wirklich nicht gehalten, was aktuell passiert, jedoch war ich schon sehr verunsichert. Leider hat sich das unmögliche doch bewarheitet.
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In der ARB 2012 meiner Rechtsschutzversicherung steht :
Zitat(2) Mitversichert sind
a) die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer ein-
getragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden voll-
jährigen Kinder, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt,
in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätig-
keit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhal-
ten;
Hierzu habe ich folgendes gefunden
https://www.haufe.de/recht/deu…sk_PI17574_HI8021863.html
Unter Rz. 32 steht hier
ZitatRz. 32
Zu den auf Dauer angelegten Tätigkeiten gehören nicht:
die Ausbildungsverhältnisse,
der Wehrpflicht- oder der Ersatzdienst,
Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten,
Referendar-Dienst zur Vorbereitung auf das 2. Juristische Staatsexamen,
Tätigkeit als Praktikant.
Hier wird aber auf die ARB 2010 verwiesen.
Nun meine Frage:
Ist mein 18 jähriges Kind (in Ausbildung mit Ausbildungsvergütung) bei mir noch mitversichert ?