Habe noch ein Kombikonto bei der Ziraatbank. Ist ein Girokonto mit der Verzinsung von einem Tagesgeldkonto. Leider gibt es auch hier im Moment 0%. Jedoch sehe ich es vorteilhafter als ein Tagesgeldkonto. Dort fließen bei mir mtl. die Beträge drauf, die dann jährlich abgebucht werden. Z.b. GEZ, Haftpflicht usw. Somit habe ich die Trennung des Geldes, brauche jedoch nicht an unterschiedlichen Monaten daran denken, das Geld vom Tagesgeldkonto zurückzubuchen. Wenn es einmal wieder Zinsen geben sollte, werden eben die mtl. Beträge bis zur Abbuchung verzinst. Ist aber seeeehr gewohnheitsbedürftig die Oberfläche. Ebenso finde ich nicht so gut, das man die Kontoauszüge nicht richtig Archivieren kann. Max. 6 Monate, dann werden sie gelöscht.
Beiträge von Heltanos
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Kurze Nachfrage: Wie bzw. wo gebe ich die Erstattungszinsen in der KAP ein?
Kenne das so, das ich von der Bank eine Steuerbescheinigung bekomme, wo Zeile 7, Zeile12 oder 13 usw. draufsteht. Dies trage ich dann auch so in die KAP ein.
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Ich verstehe deine Frage nicht.
Den jeweils gültigen Zinssatz gibt die Bank durch Aushang in ihren Geschäftsräumen bekannt. Sie kann den Zinssatz veränderten Marktverhältnissen.
1997 lag der Zinssatz bei 5,5% und ab 2017 eben bei 0%. Daher keine Zinszahlung.
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Nachtrag:
Betrag wird entgegen Einführungspost nun nicht in 12 Monatsraten sondern in 6 Monatsraten im 14 Tage Turnus (Variante 2) investiert.
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Hier einmal meine Finale Entscheidung, die auch umgesetzt wird:
- Betrag wird bis 31.12.2021 im 14 Tage Turnus voll investiert
- Betrag wird in den A2PKXG investiert (thes.)
Begründung:
Ich habe insgesamt 4 Marktbewegungen a 9 Szenarien durchgespielt
1. Markt steigt, dann Crash und danach steigt der Markt wieder.
Invest vom 01.01.2020 - 30.06.2020.
Ergebnis:
Beste Anlageform: 14 Tage Turnus
Schlechteste Anlageform: Einmalbetrag
Differenz Bester - Schlechter: 8,14%
2. Markt sinkt langsam mit Rücksetzer am Ende des Sparplans.
Invest vom 01.04.2015 - 30.09.2015.
Ergebnis:
Beste Anlageform: mtl. Turnus
Schlechteste Anlageform: Einmalbetrag
Differenz Bester - Schlechter: 2,36%
3. Markt steigt nach Crash (+28,8% im Anlagezeitraum).
Invest vom 01.04.2020 - 30.09.2020.
Ergebnis:
Beste Anlageform: Einmalbetrag
Schlechteste Anlageform: 14 Tage Turnus
Differenz Bester - Schlechter: 11,33%
4. Markt steigt moderat (+10,4% im Anlagezeitraum).
Invest vom 01.04.2016 - 30.09.2016.
Ergebnis:
Beste Anlageform: Einmalbetrag
Schlechteste Anlageform: 14 Tage Turnus
Differenz Bester - Schlechter: 2,65%
Da der Markt bereits seit dem Crash +68,3% gemacht hat, denke ich das es nicht mehr viel weiter geht.
Sollte der Markt wie bei 2. beginnen zu sinken, würde 14 Tage Turnus passen.
Sollte der Markt trotzdem moderat weiterlaufen (wie bei 4.), wäre die Differenz nicht so groß gegenüber eines Einmalbetrags.
Sollte es demnächst nochmals kräftig abwärts gehen, wäre es die beste Lösung (1.)
Sollte wieder erwarten der Markt weiter gegen Norden laufen wäre es natürlich die schlechteste Lösung (3.).
Da ich bei 3 von 4 Szenarien mit dem 14 Tage Turnus gut fahre, habe ich mich nun für diesen entschieden. Was nach dem 31.12.2021 passiert ???
Mir ging es bei der Entscheidungsfindung, was die geschickteste Einzahlungsform der aktuellen Marktlage ist.
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Ich kann dir nur von einem ähnlichen Fall berichten. Fondsgebundene Rürup 2003 mit BU. Da Kündigung nicht möglich, Beitragsfreistellung. BU wird daraufhin gekündigt.
Schau einmal in den dazugehörigen AGBs nach, was darin steht.
Das gute bei mir ist, BU wurde damals in einer anderen Gefahrensgruppe (Fertigung) abgeschlossen. Beitrag mtl. 120,00€. Aktuell Bürojob, trotz Neuabschluß mit gleichen Konditionen und 20Jahre später 100,00€.
Also ich kann nur sagen (so auch tel. von der Hotline), wenn Hauptvertrag gekündigt oder Beitragsfrei gestellt wird, wird die BU gekündigt und es muß eine neue abgeschlossen werden.
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Das mit der max. Rente war mir nicht so klar. Jetzt wo ihr das schreibt (RP max. 2,0 mal Rentenfaktor = max. Rente) ist es ja logisch. Hätte ich das gewusst, hätte ich ein realistischeres Beispiel gebracht.
Mir ging es nur darum, ob ich das richtig verstehe oder ob da ein Denkfehler drin ist. Leider nicht.
Was in 10, 20 oder xx Jahren ist oder kommt, wissen wir natürlich alle nicht. Das einzigste was man machen kann, aktuell etwas mit den geringsten Kosten suchen. Ob dabei dann 1%, 2% oder xx Zuwachs herauskommt sieht man dann erst später. Was heute vielleicht das im verhältniss bessere Angebot ist, kann morgen schon durch andere Bezuschussung oder Subventionierung dann nicht mehr so prickelnd sein.
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Nur um es richtig zu verstehen.
Quelle Steuertabelle + Rechner
https://www.steuerschroeder.de…euer-Tabelle.html#Rechner
Quelle Besteuerung Renten
https://www.ihre-vorsorge.de/m…ibt-vom-brutto.html#c6311
Bsp. für ein Rentner ab 2040
Im Jahr 2040 erhält ein Rentner z.B. 4000€ gesetzl. Rente + 1000€ betr. Rente. Somit ergibt das ein Jahreseinkommen von 60000€. Nach heutigem Stand hätte diese Person einen Grenzsteuersatz von 39%. Lt. dem Rechner der oben genannten Seite, müsste er 16.063€ Einkommensteuer bezahlen (noch ohne Sozialabgaben). Das ergäbe ein Steuersatz von (16063/60000=) 26,77%
Im Jahr 2040 erhält ein Rentner z.B. 4000€ gesetzl. Rente. Somit ergibt das ein Jahreseinkommen von 48000€. Nach heutigem Stand hätte diese Person einen Grenzsteuersatz von 34%. Lt. dem Rechner der oben genannten Seite, müsste er 11.228€ Einkommensteuer bezahlen (noch ohne Sozialabgaben). Das ergäbe ein Steuersatz von (11228/48000=) 23,39%
Wäre es dann nicht besser weniger in die bAV oder sonstige Vorsorgeprodukte einzubezahlen und privat anzulegen? Aktuell werden ja bei privater Anlage max. 26,35% Abgeltungssteuer+Soli fällig. Sprich die Nachgelagerte Besteuerung und das Argument mit dem niedrigerem Steuersatz in der Rente ist bei einem Bezieher von hoher Rente hinfällig?
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Auf die schnelle weiß ich nur, der Vertrag läuft auf den Arbeitgeber. Einbezahlt werden 100€ + 22,50€ laut Tarif ADEXA + 20% (von 100€) laut Tarif ADEXA = zusammen 142,50€ mtl.
Für eine Erhöhung wirst du wahrscheinlich einen deutlich geringeren "Garantiezins" bekommen.
Was meinst du damit? Werden bis zur Erhöhung mit den 2,25% gerechnet und danach mit dem neuen Zinssatz (aktuell 0,9%)?
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Woher bekomme ich Informationen über diese Rente? Ich glaube es handelt sich noch um einen Altvertrag von 2012 mit einem Garantiezins von 2,25%. Jedoch habe ich nirgends etwas über die jährlichen Gebühren gefunden. Hat da jemand eine Quelle?
http://www.apothekenrente.info/
Die Frage die sich stellt, ist die Beiträge zu erhöhen, zu belassen oder still zu legen.
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Könntest Du bitte erläutern, was bei dir nun herausgekommen ist? Stehe nämlich vor dem gleichen Problem. Vor der Scheidung haben wir von III/V auf I/I umgestellt. Ich fragte noch ob ich nicht die II haben kann. Da wurde mir nur gesagt, das macht eh nicht viel aus und man kann das über die Steuererklärung wieder hereinholen. Nun habe ich über Smartsteuer diese nochmals nachberechnet. Dann wurde auch gefragt "Kinderfreibeträge sollen übertragen werden" Ja/Nein. Als Kurzerklärung stand dort "
Kinderfreibeträge können in diesen Situationen übertragen werden:
- der andere Elternteil hat seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt oder ist mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig
Zu dem Zeitpunkt dachte ich noch, lass mal mit Unterhaltsvorschuß. Brauchts ja keinen Streß. Leider hatte ich es nicht gedankt bekommen und im Folgejahr dann doch beantragt. Im erweiterten Text steht
Übertragung des Kinderfreibetrags des anderen Elternteils
Bei nicht verheirateten, geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Eltern wird auf Antrag eines Elternteils der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen, wenn er, nicht aber der andere Elternteil, seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Eine Übertragung scheidet für solche Kalendermonate aus, für die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden. Auf die Höhe der Unterhaltsleistungen kommt es nicht an. Nachzahlungen sind auf die Kalendermonate zu verteilen, für die sie bestimmt sind.
Soweit so klar. Da ich jedoch erst ab April UV erhalten habe, wie mache ich das dann? In der Lohnabrechnung steht wie so oft 1,0 (zwei Kinder). Kann ja nicht für 3 Monate auf 2,0 umschreiben und dann wieder zurück.
Wäre nett, wenn du kurz erläutern könntest wie du das dann gelöst hast.
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Da gebe ich dir Recht.
Die letzte "Bestandsaufnahme über die Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung" habe ich vom 05.11.2019 gefunden. Darin steht ab Zeile 1437:
"Außerdem werden wir dafür sorgen, dass die Versicherten einen transparenten Überblick über die von ihnen erworbenen Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge („Säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation“) erhalten."
Quelle:
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Mir ging es primär inhaltlich um folgendes
Altersvorsorge-Depot einführen
Wir Freie Demokraten wollen ein „Altersvorsorge-Depot“ einführen. Ohne obligatorischen
Versicherungsmantel ....
und
Zudem muss die geförderte Altersvorsorge einfacher und verbraucherfreundlicher werden.
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Hier das Wahlprogramm nochmals zum Nachlesen
https://www.fdp.de/sites/defau…0es%20mehr%20zu%20tun.pdf
ab Seite S.73 "Enkelfitte Rente"
Ist diese Primärquelle ausreichend?
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Ich kenne nicht das kpl. Wahlprogramm der FDP, jedoch im Bezug auf die Rente finde ich es recht gut.
Was denkt ihr darüber?
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Bin ja eh so ein Steuerabgabe Muffel. In der Vergangenheit wurden jedoch die Nachzahlungen gut verzinst
Das ist das einzigste positive, woran ich mich erinnere.
Hab gerade noch diesen Beitrag hier gefunden
https://www.finanztip.de/zinsen-auf-steuererstattungen/
Frage: Da ich 2020 / 2021 Kurzarbeit hatte muß ich diese ja demnächst abgeben. Kann ich dann erst nächstes oder übernächstes Jahr 2018/2019 abgeben? Geht das?
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Hm. Da hast du Recht. Hatte das gar nicht so auf dem Schirm. Habe immer nur die Differenz von 40,00€ - 50,00€ pro Monat auf dem Schirm. Das das natürlich über das Jahr (12x 50,00€) gleich einmal 600,00€ sind, hatte ich gar nicht bedacht.
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Hm. Habe gerade bei Smartsteuer einmal meine daten eingegeben. Komme da auch eine Steuererstattung von ca. 7000,00€
. Ich weis noch, das wir damals so gegen August von III/V auf I/I gewechselt haben und ich 1 Monat kein Geld bekommen habe. FA hat damals meinen kompletten Lohn einbehalten, wegen Steuernachzahlung (rückwirkend für 2017). Ich werd noch kirre mit der ganzen Kacke. Bei den 7000,00€ sind noch nicht einmal die Kosten meiner Abendschule einberechnet
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Wenn du allein mit deinen Kindern lebst, kannst du Steuerklasse 2 beantragen oder du bekommst den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende über die Steuererklärung. Der war bisher ca. 2000 €, ab 2020 wurde er wegen Corona (und meines Wissens unbefristet) auf ca. 4000 € erhöht:
Das ist ja der Punkt, wo ich ins strauchln komme. Vorraussetzungen sind gegeben. Hatte vorher mit Elster meine Steuer gemacht. Während wir verheirate waren, war das relativ einfach. Nun blicke ich es nicht mehr. Habe mit Elsterein wenig gespielt (StKl. 1 + 2) Differenz waren glaube ich wirklich nur ca. 10€ - 15€. Mit den 4000€ ahbe ich auch schon gelesen, jedoch nicht wirklich zuordnen können, was das genau für mich heißt. DAs ich hier natürlich KEINE steurlichen Beratung erhalten, ist mir klar. Jedoch viele Augen sehen mehr aus nur 2
Und daher bin ich um jede Verlinkung dankbar, bei der ich mich hoffentlich mehr einlesen kann in das Thema.
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Ich blicke bei den Steuern echt nicht durch. Geschieden seit 2017. Kinder leben bei mir. Vor der Scheidung haben wir III/V auf I/I umgestellt. Waren zusammen beim Finanzamt. Der Beamte meinte, es sei egal ob ich I oder II mache, da es eh nur ein kleiner Betrag sei. Was hat es nun mit dem Kinderfreibetrag und dem Kindergeld auf sich? Habe einmal die Daten bei Smartsteuer eingegeben. Bei der Vorauswahl gab es zur Auswahl Single oder Paar. Habe hier Paar genommen, jedoch im Verlauf geschieden angegeben. als dann das Kindergeld kam, wurde es hälftig auf beide aufgeteilt voreingetragen. Muß dazu sagen, das ich Unterhaltsvorschuß vom Amt erhalte, da die Kindesmutter nicht mehr als 15h pro Woche arbeiten kann
. (ist sehr schwer krank). Bin begeistert wie das JA alles in Ihrer Macht stehende unternommen hat, damit die Kindesmutter zumindest den Mindestunterhalt für Ihre beiden Kinder leisten soll. (O-Ton: Was wollen Sie denn noch von dieser Frau
) Gleiches Recht für alle?
Über Tips bzgl. Kinderfreibetrag vs. Kindergeld würde ich mich freuen.