Es ist offenbar komplizierter als ich dachte.
Die Pauschalreise wurde zu einem Zeitpunkt gebucht, als der PCR-Test noch kein Thema war, also auch kein Bestandteeil der Buchung. Vom ca. 24 11. bis 9.12 mussten die Kanaren einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test verlangen. Nicht ganz problemlos, wenn man an einem Dienstag (8.12.) gegen Mittag planmäßig ankommt. Wir nahmen daher das Angebot des Vermittlers der Reise an, uns von dem von ihm genannten Labor einen selbst durchzuführenden Speicheltest zusenden zu lassen, der am Sonntag via Kurier abgeholt werden würde, um - hoffentlich - am Vorabend der Reise das Ergebnis zu bekommen. Die Nachricht von der Schließung des Hotels kam so spät, dass wir den Test vorher beauftragen mussten, um ihn noch rechtzeitg abwicklen zu können.
Ob die Nachrich auch schon früher hätte kommen können, wissen wir nicht, so jedenfalls scheint sich das Hotel etrem kurzfristig zur Schließung entschlossen zu haben. Ob wir unter diesen Umständen einen Anspruch gegen den Veranstalter haben, ist die eine Frage.
Die zweite Frage ist, was wir tun könnten/sollten, da das Labor, für das durch die Absage ein Großteil der Kosten nicht entstand, sich tot stellt. und offenbar den kompletten Betrag einbehalten will.