"Die Wohnungen müssen separat, entsprechend dem jeweiligen Miteigentumsanteil, erklärt werden, weil Wohnungseigentum vorliegt."
Also doch zwei Feststellungen
"Die Wohnungen müssen separat, entsprechend dem jeweiligen Miteigentumsanteil, erklärt werden, weil Wohnungseigentum vorliegt."
Also doch zwei Feststellungen
Vielleicht wurde die Erklärung noch nicht verarbeitet?
Ansonsten tut's ja nicht weh, dem Finanzamt den Sachverhalt in einer kurzen E-Mail zu schildern. Das kostet dich dann nicht einmal Briefporto.
Ich denke doch, Person a hat keine Mahnung bekommen
Wenn Person a in der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts die Person b als weiteren Beteiligten benannt hat, so sollte dies genügen. Person b muss natürlich nicht noch einmal die gleiche Erklärung für das gleiche Flurstück abgeben.
So auch mein Gedanke, aber warum bekommen die das dann nicht auf die Kette und verunsichern alte Leute
Hallo zusammen. Folgender Fall. Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts wurde letztes Jahr Oktober von Person a über Elster eingereicht. In der festellung ist für ein Grundstück Person a und Person b mit je 50% geführt. Person b hat jetzt schon die zweite Mahnung "Erinnerung an die Abgabe der Feststellungserklärung" bekommen. Muss Person b hier nochmal eine eigene Feststellung abgeben, in der auch Person a genannt ist?
Beim Finanzamt bekomme ich niemanden ans Telefon:(
Grüße Neal
Danke für die Rückmeldungen. Würde gerne trotzdem Einspruch einlegen. Hat jemand schon Erfahrung damit. Einspruch gegen Grundsteuerwert oder -messbetrag oder beides? Grund weglassen, Grund keiner.
Guten Morgen zusammen,
gestern kam mein Grundsteuerwert- und -messbescheid. Der Messbetrag ist 56% günstiger als der vorherige Messbetrag.
Der aktuelle Hebesatz meiner Gemeinde liegt bei 400%. Demnach würde ich mit dem neuen Messbetrag bei altem Hebesatz deutlich Grundsteuer sparen.
Viele raten zum Einspruch - einen offensichtlichen Grund finde ich nicht, Grundwerte passen in den Bescheiden.
Wie haltet ihr das - trotzdem Einspruch (ohne Grund) erheben oder einfach laufen lassen.
Danke euch.
Grüße Neal
Alles anzeigenHallo,
Ganz so gravierend ist der Unterschied zumindest für GKV- Versicherte denn doch nicht. Ab Betreten des deutschen Bodens muss die private Auslandskrankenversicherung keine weiteren Behandlungskosten mehr tragen. Da fällt die Rechnung oft so aus, dass die Rücktransportkosten (wenn noch mit Linienflugzeug möglich) wesentlich geringer sind als die zu tragenden Behandlungskosten im Ausland – der Behandler weiß, deutscher Privatpatient; Versicherung zahlt.
Nur wegen des Unterschiedes notwendig – sinnvoll würde ich die Versicherung nicht wechseln. Bei Neuabschluss ist es eine andere Frage.
Gruß Pumphut
Hallo, danke für die Rückmeldung. Mir geht's darum, nochmal eine separate Auslandskrankenversicherung abzuschließen oder es lediglich bei der Kreditkartenversicherung zu belassen.
Alles anzeigenOhne die genauere Bedingungen der Karte gelesen zu haben:
Auslandskrankenversicherung (die wichtigste) dürfte nicht ausreichen. Am wichtigsten: "medizinisch notwendig" (schlecht) vs "medizinisch sinnvoll" (gut). Da würde ich mich auf keine "notwendig" Versicherung verlassen.
Die Kreditkartenversicherung ist idR subsidiär (google it), aber das ist meines Erachtens nicht ein Problem.
Abbruch/Rücktritt, im Normalfall dürfte reichen, also:
- alle Mitreisenden haben eine direkte Familienbeziehung zur Karteninhaberin - kein unverwandte,
- Karteninhaberin reist mit,
- Reise vollständig mit Karte abbezahlt
Ein Vergleich der Ausschusskriterien verschafft auch eine schnelle Überblick, wenn du kein Lust hast, die ganzen Bedingungen mehrere Versicherungen durchzulesen.
Die Bedingungen dieser Versicherung lesen sich gar nicht so schlecht.
- Familie ist mitversichert...
- reise muss nicht zwingend mit der Karte bezahlt sein...
- bei der Reiserücktritt müssen alle Teilnehmer auf der Reisebestätigung stehen ...
- mit 300€ Selbstbeteiligung...
- vers. Summe 10.000 pro Familie und Schadensfall
- beim Krankenschutz steht tatsächlich was von medizinischer Notwendigkeit
Ich denke für die Auslandskrankenversicherung suche ich mir was vernünftiges. Die Reiserücktrittsmöglichkeiten reichen mir erstmal...
Danke!
Hallo zusammen, getriggert durch die finanztest Januar Ausgabe und die mit Familie anstehenden Urlauben beschäftige ich mich gerade mit dem Thema Auslandskrankenversicherung und Reiserücktritt- bzw. Abbruch-versicherung.
Meine Frau besitzt eine master Card Gold der VR Bank inkl. Einiger Leistungen wie Auslandskrankenversicherung und Reiserücktritt-bzw. Abbruch. Die Karte kostet 75€ pro Jahr. Details zu den Leistungen https://www.vrbank-ostalb.de/c…s/vr-goldcard-dz-bank.pdf
Mit Familie möchte ich aber auch im Ausland gut versichert sein. Daher die Frage, reicht die Art der Versicherung aus oder besser Einzelversicherung.
Finanztest berichtet für Reiserücktritt und Abbruch für Familien von einem Jahresbeitrag von Ca. 120€ - Versicherungssumme bis 3000€ je Reise.
Ich selbst habe als Einzelperson eine Auslandskrankenversicherung bei der Allianz für ca. 10€. Dort gibt es auch schon Familienbeiträge um die 20€.
Wie haltet ihr das? Ich muss sagen, ich bin mir nie sicher was jetzt wirklich über die master Card versichert ist. Letztes Jahr hatten wir fast einen Fall mit Reiserücktritt. Nach Rücksprache mit der Bank hätte die Versicherung die Kosten bei einer Selbstbeteiligung von 300€ übernommen. Haben wir am Ende aber zum Glück doch nicht benötigt.
Danke euch.
Grüße Neal
Hallo zusammen, kurze Frage.
Rentner mit Minijob auf Honorbasis (Nachhilfelehrer) mit im Schnitt 360€ pro Monat Einkommen. Honorar wird einfach monatlich nach geleisteten Stunden aufs Konto überwiesen. D.h. es gibt keinen Einkommensnachweis außer dem Kontoauszug. Abgaben auf die Einnahmen erfolgen nicht.
Müssen hier ganz normal Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden oder gibt es hier Ausnahmeregelungen?
Danke euch.
Spontan fällt mir eine Verlustverrechnung ein. Wäre das denkbar?
Gibt der Bescheid in der Berechnung noch etwas her?
ich habe in einem Banknachweis einen Verlustrechnungstopf von -350€.
Die 1016€ sind tatsächlich gezahlte Kapitalertragssteuern, keine kapitalerträge!
Sparerpauschbetrag wurde um 323€ nicht ausgeschöpft.
Aber egal wie ich es drehe, ich komm nicht drauf
Nabend zusammen, ich habe meinen Steuerbescheid für 2021 erhalten. Darin wurde meine Einkommenssteuer festgesetzt. Wir erwartet habe ich mehr Steuern über den lohna gezahlt als notwendig. D.h. es steht eine Rückzahlung vom Finanzamt an.
Jetzt wird mir neben der zuviel gezahlten Einkommensteuer auch noch die Kapitalertragssteuer komplett zurückgezahlt. Dagegen habe ich ja nichts aber ich kann es mir nicht erklären bzw. Verstehe es nicht.
Sparerpauschbetrag wurde nicht voll ausgeschöpft (300€ haben gefehlt), ca. 1000€ Kapitalertragssteuer wurden gezahlt. Die 300€ Erstattung hätte ich ja noch verstanden aber die vollen 1000€, verstehe ich nicht.
Kann mir jemand helfen und aufklären?
Dankeschön
Über die Zentrale Seite geht es leider nicht... Daher muss ich mit Elster ran.
Grundstück läuft auf zwei Personen, muss ich da beide Elsterzugänge freischalten oder geht das auch über einen?
Noch eine Frage. Wenn ich seither meine Einkommenssteuer über den Steuerberater machen lasse und jetzt mich jetzt selbst über Elster anmelde. Mach ich das über den Zugang vom Steuerberater oder mach ich das komplett unabhängig davon?
Ich habe Elster noch nie genutzt. Heißt ich muss mich erstmal registrieren, habe gelesen, dass dauert schonmal zwei Wochen.
Wenn ich dass nächste Woche mache, werde ich bis Ende Oktober schon fertig werden.
Hallo zusammen, gerade kam ein Brief vom Steuerberater bzgl. Grundsteuerwerterklärung. Der verlangt 360€ plus Mehrwertsteuer - also knapp 400€ Verfügung. Finde ich tatsächlich Wucher.
Wie macht ihr das? Hexenwerk oder Steuerberater?
Grüße neal
Kurzes Update
- mittlerweile wurde eine Schlichtungsstelle eingeschaltet
- der "Schlichter" hat das ganz sachlich und nüchtern aufgrund von Tatsachen analyisiert
- letztlich ist er nach "reiflicher Überlegung" zu dem Entschluss gekommen, dass die Bank 180€ an mich zurückbezahlen soll. Das ist ca. die Hälfte von dem was mir laut offizieller Rechnung zusteht.
Damit kann ich leben... ich hoffe die Bank lässt sich auch auf die Zahlung ein
Ich muss schon sagen, im Antworten per Post sind die Banken echt fix
Heute kam prompt die Antwort auf meine Mail vom 3.12.
"Sie äußern Kritik an der uns bejahten dreijährigen Verjährungsfrist. Gerne stellen wir Ihnen unseren Standpunkt näher dar.
In der Tat bejahen wir die Rechtsansicht, dass Rückforderungsansprüche, die vor 2018 entsanden sind... bereits seit Ende 2020 verjährt sind.
Ihr Anspruch auf Bereicherungsrecht (812 BGB) unterliegt der regelmäßigen Verjährung gemäß 195 BGB, er verjährt somit nach drei Jahren. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt gemäß 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist...
Dieses Ergebnis ist auch interessengerecht, weil auf diese Weise der von den Verjährungsregeln bezweckte Rechtsfrieden in angemessener Zeit erreicht wird."
Im Ergebnis ändert sich genau gar nix
Jetzt lese ich daraus, dass die Ansprüche bereits letztes Jahr verjährt sind.
Ich hab ja keine Ahnung von der Materie... aber gefühlt wollen die mich mal richtig verar...en.
1. Schreiben: Sie haben gar keinen Anspruch
2. Schreiben: wir erstatten einen Teil - der Rest läuft unter der Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen
3. Schreiben: wir erstatten einen Teil und achja, der Rest ist bereits Ende letztes Jahr verjährt.
Was ist da los?
Schlichtungsstelle wird eingeschaltet.
Grüße