Beiträge von HEIKE_H

    ...Danke für die Antworten.

    Die Auszahlungsphase sollte schon lange begonnen haben...

    Aber DWS und die Rentenkasse (Wohnförderkonto) haben länglich gerechnet...

    Bisher ist noch keine Zahlung erfolgt. Dafür wird eine, aufgrund einer Fehlberechnung (so steht es in dem Schreiben), erfolgte Überzahlung (>700Euro) zurück gefordert. Ich habe erstmal Widerspruch eingelegt und um Darlegung der Berechnung gebeten.


    Scheint alles nicht so einfach zu sein...


    Vielen Dank für die vielen Anregungen.

    Schönen Sonntagabend Euch allen.

    ...hm, der älteste Jahres-Kontoauszug, den ich in meinem Ordner habe ist von 2013.

    Sorry, gefühlt zahle ich schon eine Ewigkeit.

    Irgendwann mal abgeschlossen und laufen lassen...

    Wird diese höhere Rente (ohne Entnahme, die vermutlich nicht die beste Entscheidung war...)

    herangezogen, um zu beurteilen ob es eine Kleinstbetragsrente ist...?

    Dass ich den Entnahmebetrag versteuern muss, sehe ich ja ein und das mache ich auch gerne.

    Dumm nur, dass ich durch die 20-jährige Bindgung an Eigennutzung ein Problem kriegen kann.

    Falls ich in ein paar Jahren ins Seniorenheim ziehe und meine Wohnung zur Finazierung der Kosten vermieten will, muss ich irgendwelche Fördermittel zurückzahlen...?

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann beginnt diese 20 Jahresfrist erst mit dem Start der Auszahlungsphase und nicht ab der Entnahme. Aber den Frust habe ich bereits verdaut, aktuell ärgert mich diese Leibrente für rund 3000 Euro.

    Hallo,

    seit einem Jahr bis ich in Rente.

    Seit ca. 2000 habe ich regelmäßig 175,-/Euro monatlich in eine DWS-Riesterrente eingezahlt.

    2015 habe ich eine Entnahme (20.000) für den Erwerb von Wohneigentum vorgenommen.

    Die 1. Enttäuschung: Ich muss jetzt die 20.000,- zuzüglich Zinsen komplett versteuern.

    Hier habe ich die einmalige Veranlagung gewählt, um den Erben keine Steuerlast zu hinterlassen.

    Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass ich 20 Jahre lang X(diese Wohnung nicht verkaufen oder vermieten darf.

    Aus heutiger Sicht wäre ein Kredit über 20.000,- attraktiver gewesen... nun gut.

    Nach Auszahlung von gefördertem und ungefördertem Kapital bleibt ein monatliche Rente von 29,09 Euro =O.

    Nun schreibt mir die DWS, dass sie dem angesparten Kapital 2.991,88 Euro für eine Leibrente ab dem 85. Lebensjahr entnommen haben. Wenn der Beitrag ~3000 Euro beträgt und die mon. Renre ~30 Euro, dann müsste ich mindestens 93 Jahre alt werden, damit sich diese Leibrente lohnt.


    FRAGEN:

    1. Ist diese Leibrente eine Pflichtversicherung oder kann ich davon zurücktreten?

    Hat man bei Vertragsabschluss irgendwo die Wahl gehabt, ob mit oder ohne Leibrente? Vermutlich habe ich bei Vertragsabschluss diese Rente schon mit abgeschlossen, ohne zu wissen was das bedeutet- oder?


    2. Habe ich Anspruch auf eine Offenlegung der Kontobewegungen und die Berechnung der jeweiligen Beträge?

    Bisher habe ich keine komplette Übersicht über geleistete Zahlungen, Entnahmen usw. erhalten - lediglich die jährlichen Bestandsabrechnungen in der Ansparphase.


    Bin gespannt, ob sich damit jemand auskennt und mir Tipps geben kann... ;)

    Wir sind auf der Suche nach Banken, die zwei gleichberechtigte Kontoinhaber*innen für Tages- und Festgeld ermöglichen.
    Bisher war das bei Moneyou möglich, viele andere Banken lassen die Eingabe von zwei Kontoinhaber*innen nicht zu.
    Da Moneyou erstens nicht mehr besonders attraktiv war und nun ganz eingestellt wird, stellt sich die Frage nach Alternativen.