Beiträge von tomtom11

    Danke Euch beiden!


    Ein gut begründetes Schreiben aufzusetzen ist kein Problem. Das werde ich auf jeden Fall tun.
    Dabei stellt sich mit noch die Frage, ob die alte Bank nicht begründen muss, auf welcher Basis sie die Gebühren erhebt.?
    Muss das nicht in der Entgeldaufstellung bzw den AGBs geregelt sein. Ich würde diese Frage mit in das Schreiben aufnehmen.


    Insgesamt frage ich mich aber , ob es überhaupt zulässig ist, dass die alte Bank Gebühren und Kosten (unabhängig davon ob sie zulässig sind oder nicht) in dieser Art und Weise mit über einen Treuhandauftrag für eine Abtretung abwickeln darf und mich somit quasi "erpressen" kann.?

    Danke für Deine Antwort tom70794,


    - Notargebühr hat die Altbank gefordert. Rechnung des Notars liegt bei
    - Bearbeitungsentgelte Urkunde auch die Altbank. Keine Ahnung, was das ist.


    Ich habe keine Rechnung erhalten. In dem Schreiben, quasi eine Info an mich , werden die 3 Gebührenpositionen zum Restsaldo des Darlehns addiert. Die Summe ist dann der geforderte Ablösebetrag, der zum Ablösetag auf das Kreditkonto eingehen muss.
    Dieser Betrag wird dann im Treuhandauftrag an die neue Bank, den ich in CC erhalten habe, gefordert.
    Der Ablösbetrag ist aber höher als der neue Kredit, Die Differenz werde ich selbst leisten..
    Wenn ich nun die geforderten Gebühren einfach nicht überweise und diesen gleichzeitig per Musterbrief widerspreche, ist der Ablösebetrag ja nicht vollständig geleistet.
    Laut dem Treuhandauftrag darf die neue Bank aber nur über die Teilabtretung verfügen, wenn der Ablösebetrag vollständig gezahlt wurde.


    Was kann mich denn da jetzt an Ärger erwarten? Wird die neue Bank auch Stress machen, dass ich die Gebühren zahle, da sie sonst die Teilabtretung nicht bekommen?

    Hallo Community,


    für die Anschlussfinanzierung meiner Immobilie habe ich die Bank gewechselt. Dafür kommt es nun zu einer Teilabtretung der Grundschuld von alter zu neuer Bank.
    Dazu teilt mir meine alte Bank nun mit, fallen Bearbeitungsentgelte für den Treuhandauftrag der Teilabtretung in Höhe von 250,00€ an. Zusätzlich noch Notargebühren und "Bearbeitungsentgelte Urkunde".
    Ich habe bei Finanztip und den Verbraucherzentrale gelesen, dass bestimmte Gebühren laut eines BGH Urteils bei Umschuldung von Immobilienkrediten unzulässig sind. Im Speziellen sind Treuhandaufträge genannt.
    Ist das auf meinen Fall anzuwenden, da es sich ja um eine Teilabtretung handelt?


    Falls ja, wie soll ich vorgehen? Die alte Bank hat der neuen Bank die die Abtretungserklärung bereits übersendet.
    Wen ich der alten Bank nun mitteile, dass ich die Gebühr für den Treuhandauftrag für unzulässig halte und nicht zahlen will, kann sie mir dann noch Steine in den Weg legen, so dass die Ablösung des Kredits (Ende Nov) nicht läuft? Sprich die neue Bank nicht zahlt?


    Sollte ich besser erstmal zahlen und dann versuchen die Gebühr über den Musterbrief der Verbraucherzentrale zurückzufordern?


    https://www.verbraucherzentral…nun%20zur%C3%BCckfordern.


    https://www.finanztip.de/blog/…bankgebuehr-bei-krediten/


    Danke vorab.