Danke Euch beiden!
Ein gut begründetes Schreiben aufzusetzen ist kein Problem. Das werde ich auf jeden Fall tun.
Dabei stellt sich mit noch die Frage, ob die alte Bank nicht begründen muss, auf welcher Basis sie die Gebühren erhebt.?
Muss das nicht in der Entgeldaufstellung bzw den AGBs geregelt sein. Ich würde diese Frage mit in das Schreiben aufnehmen.
Insgesamt frage ich mich aber , ob es überhaupt zulässig ist, dass die alte Bank Gebühren und Kosten (unabhängig davon ob sie zulässig sind oder nicht) in dieser Art und Weise mit über einen Treuhandauftrag für eine Abtretung abwickeln darf und mich somit quasi "erpressen" kann.?