Danke! Es war einfach ein Denkfehler meinerseits... Es vermindert sich also lediglich der zu versteuernde Kapitalertrag um den realisierten Verlust. Eigentlich ja auch logisch!
Beiträge von tannenzapfen34
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Die Hälfte der "seinerzeit erhobenen" Steuern auf die 1.000 € Gewinn.
Warum nur die Hälfte? Wird nicht die gesamte Abgeltungssteuer (inkl. Soli + KiSt) auf die 500€ Verlust angerechnet? Also circa 278€ Steuern - 500€ Verlust = 222€ Überhang, die wieder erstattet werden?
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Danke für die schnelle Antwort und den Link!
Ganz vergessen: der Freistellungsauftrag ist bereits ausgeschöpft.
Was meinst du mit "der Hälfte des seinerzeit erhobenen Betrags"?
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Hallo! Leider konnte ich zu meiner Frage keinen passenden Thread finden. Daher hier als neues Thema...
Ich habe eine Frage zur Verrechnung von Verlusten durch den Verkauf eines Aktienfonds: Nehmen wir an, dass in diesem Kalenderjahr bereits Gewinne durch den Verkauf von Aktien und Dividenden in Höhe von 1000 € angefallen sind. Zum Jahresende soll nun ein schlecht laufender Fond mit einem derzeitigen Verlust von 500€ verkauft werden.
Fondsverluste können ja mit Gewinnen aus Dividenden UND Aktienverkäufen gegengerechnet werden. Nur bei Aktien gilt die Einschränkung, dass nur Gewinne aus dem Verkauf von Aktien mit Verlusten aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden dürfen.
Nun meine Frage: was passiert nun konkret beim Verkauf? Werden mir die 500€ realisierter Verlust direkt als Steuergutschrift gutgeschrieben? Oder sind 25% (+ Abgeltungssteuer) von 1000€ dem Verlust gegenzurechnen?
Danke für eure Einschätzungen!