Beiträge von Michael1"

    Hallo,

    wäre schön wenn ich zu der o.a. Frage eine Antwort erhalten würde. Bei eine Kapitalabfindung fällt die 120er Regel an. Bei einer Rente müsste normalerweise die Rente besteuert werden und das Lebenslang. Spielt hier die neue Regelung mit den 159,25 € eine Rolle? Und ist das mit der Rentezahlung und dem KV Beitrag so richtig?

    Danke für eine Rückmeldung.


    Viele Grüße


    Rainer Hannig