Beiträge von wstiehler

    Zu dem Thema Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kickbacks finde ich in einem Beitrag den Hinweis über:Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren bei fehlender Aufklärung in der AnlageberatungDer Kläger kann nach dem Urteil die Bank wegen Beratungsfehler belangen, die bis 1997 und ggf. sogar bis zu 30 Jahre zurückreichen (Urteil Bundesgerichtshof (BGH AZ: XI ZR 586/07 vom 12.05.2009).
    Trifft das auf meinen Fall zu, und wer kann das bestätigen?
    Am 26.05.2004 habe ich über eine Volksbank einen Hollandfond 52 abgeschlossen (60000 € + 3000 € Bearbeitungsgebühr). Im April, also vor Ablauf einer 10 Jahresfrist habe ich über einen Anwalt die Volksbank wegen ausbleibender Zahlung und Falschberatung um Rückabwicklung gebeten, was diese abgelehnt hat. Leider habe ich von möglichen Kick-Back-Zahlungen erst im September 2014 erfahren, worauf ich dann sofort über einen Anwalt erneut versuchte, die Volksbank zu bewegen Auskünfte über mögliche Kick-Back-Zahlungen zu geben, stattdessen bot uns die Volksbank eine Entschädigung von ca. 12 000 € an und argumentierte, dass sie aufgrund der Verjährungsfrist zu Auskünften nicht verpflichtet sei.
    Meine Frage: Trifft die Verjährung in meinem Fall zu oder kann ich mich auf obiges Urteil berufen.