Beiträge von Lumix

    Ja, ein Vertrag mit in Anspruch genommenem Rückstufungsschutz ist auch eine Möglichkeit. Und gerade bei jahrzehntelangem Kontakt zu einer Versicherung kommt es öfter vor, dass irgendwann der Vertreter den Tip gibt, dass man doch für den Enkel den SF-Rabatt aus dem Vertrag des Großvaters übertragen könnte, anstatt den teuren Fahranfängertarif zu bezahlen.

    Allerdings glaube ich, dass das in diesem Fall eher unwahrscheinlich ist.


    Ich bin auch schon Mal zur HUK24 gewechselt und habe im gleichen Zuge die SF-Klasse meines Vaters von der Allianz übernommen. Da wurde zwar nur die Differenz aus schadenfreien Jahren und Führerscheinbesitz übernommen (man kann nie mehr Jahre übernehmen, als man den Führerschein besitzt), aber seitdem wechsle ich munter meine Verträge hin und her und es wurde noch nichts gekürzt.

    Wenn aus SF 18 nur SF 1/2 herausgegeben wird, hört sich das für mich eher danach an, als ob die vielen Jahre davor ein „Rabattschutz“ eingebaut war. Gab es dann noch ein paar Schäden, kommt man schnell wieder auf SF 1/2, da der Rabattschutz i. d. R. nur beim Vorversicherer bleibt.


    Wann hast du den Versicherungsschein erhalten - läuft nicht die Widerrufsfrist ab Ausstellung des Versicherungsscheins? Was würde wohl passieren, wenn du den Vertrag der HUK24 widerrufst und dich um einen neuen Vertrag bei der R+V bemühst? Nachfragen.

    KleinesWuerstchen Selbst der von Dir verlinkte Artikel erklärt das Gegenteil von dem, was Du behauptest: Der Kunde hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung des ihm entstandenen Schadens gegen die Bank, falls sein Konto leergeräumt wird. Ob die Bank im zweiten Schritt einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Kontoinhaber hat, weil dieser grob fahrlässig gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat, muss dieser beweisen und gerichtlich feststellen lassen. Sofern ein Richter im Sinne der Bank urteilt, kommt es zu einer Aufrechnung der Ansprüche (und der Kontoinhaber erhält in Summe ggf. nichts erstattet). Aber wir halten fest: Dazu muss die Bank ja auch erst nachweisen, dass man grob fahrlässig gehandelt hat und z. B. sein Online-Banking auf einem unsicheren Gerät ohne Virenschutzprogramm nutzt.


    Auf Trustpilot tummeln sich allerlei möglichen negativen Bewertungen. Ob dort alle in ihrem Ärger gerne zugeben, vielleicht nicht ganz unschuldig an dem Schaden gewesen zu sein (Stichwort Phishing, TAN-Weitergabe an dubiose Anrufer, etc.)? :/

    Wenn das Restaurant irre viel Geld in Marketing ("Nachhaltigkeit") steckt, aber das Besteck nicht richtig sauber ist, die Billig-LEDs in der Tischbeleuchtung flimmern und einem Stunden nach dem Essen schlecht wird, kann man sich den Gang in die Küche auch sparen. Das Restaurant hat dann die falschen Prioritäten aus Sicht des Gasts.


    Und wenn eine westeuropäische Bank im Jahr 2023 immer noch meint, Rüstung sei per se schlecht, dann hat sie nichts kapiert.

    Also eine Bank, die für sich entscheidet auf Investitionen in Rüstung zu verzichten, willst Du mit einem Restaurant vergleichen, das scheinbar billigstes Material und verdorbene Lebensmittel serviert. Die willst Du dann also abstrafen, weil ihnen mit Dir ein so wertvoller Kunde entgeht und Rüstung ja ein absolut unumstrittenes Thema ist. Jeder, der sich dem ggü. völlig verschließt – was ohnehin nur Wenige tun – ist dann wohl rückständig. Aha. ^^

    Eigenverantwortung und Lebenserfahrung. Je länger ich auf der Welt bin und bei je mehr Firmen ich gearbeitet habe, desto mehr mache/prüfe ich Sachen lieber selbst, als mich auf andere zu verlassen.

    Blöder Vergleich, aber Du würdest doch auch im Restaurant nicht in die Küche laufen mit deinem Temperaturmessgerät und prüfen, ob die Pfanne heiß genug für das Steak ist. Mag natürlich jeder machen, wie er will, aber ich halte das für übertrieben.

    Versicherung!? Das Ganze ist eine Beweislastumkehr in Richtung des Kunden. Wenn etwas protokolliert ist, dann geht ein Richter später davon aus, dass es stimmt was die Bank sagt, weil es ja Vorgaben gibt und die Vorgaben einzuhalten sind und die Einhaltung von der internen Revision und der BaFin geprüft wird.

    Mal Butter bei die Fische: Kennst Du irgendeinen konkreten Fall oder gibt es einen Bericht dazu, in dem ein Kunde behauptet hat ohne sein Zutun sei sein Konto leergeräumt worden und die Bank habe ihm „ungerechtfertigt“ sein Geld nicht ausbezahlt? Zuweilen ist es sogar so, dass manche Banken trotz offensichtlichem Fehlverhalten des Kunden auf eine Haftung verzichten und kulanterweise zahlen.

    Was heißt außerdem „Wenn etwas protokolliert ist, dann geht ein Richter später davon aus, dass es stimmt was die Bank sagt“? Die meisten Richter sind doch keine 12-jährigen Mittelschüler.

    Natürlich ist mir schon klar, dass mit der Nutzung des TAN-Generators eine höhere Sicherheit verbunden und empfunden wird. Nur warum sollte man sich das Leben selbst unbequem machen, um etwas sicherzustellen, das nicht einmal im eigenen Verantwortungsbereich liegt? ^^ Das kenne ich eigentlich nur als Berufskrankheit von IT-Mitarbeitern.


    Nutzt man die von der Bank vorgegebene Freigabemöglichkeit über das Smartphone, ist das Geld doch im schlimmsten Fall ohnehin über die Bank versichert. Solange man auch verantwortungsvoll mit seinem Handy umgeht, dürften Viren und Phishing doch auch kein Thema sein, insbesondere dann, wenn man sich im Vorfeld ja so gut über die Sicherheitsstandards der verschiedenen TAN-Freigabesysteme informiert hat. :)

    Exakt. Ging früher doch auch. Und ich bin oft zu Hause :) Nur die allerwenigsten Überweisungen sind zeitkritisch. Klar, Nachteil ist natürlich, dass wenn man überfallen wird und dem Täter das Geld nicht direkt überweisen kann, man vlt abgestochen wird. Das Risiko geh ich einfach mal ein

    Nun ja, für mich verbreiten haben TAN-Generatoren immer noch etwas sehr analoges, ähnlich angestaubt wie Überweisungsträger, die man bei der Filialbank einwerfen muss. Kutschen sind früher auch gefahren und haben einen von A nach B gebracht, keine Frage. ;)


    Eine App ist keine weitere Evolutionsstufe des TAN-Generators, sondern einfach eine andere technische Lösung mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen.

    Ich fahre ja auch "noch" Fahrrad, obwohl ich ein Auto besitze.

    Für das Fahrrad sprechen ja viele Gründe, wie z. B. die Ökobilanz, sportliche Betätigung, Spaß am Fahren und vieles mehr. ^^ Was spricht eigentlich für den TAN-Generator? Bin wirklich neugierig, will niemanden damit angreifen. :)

    Wenn die Kredikarte der Barclays im Grunde alle Probleme löst, ist auch ein Girokontovergleich überflüssig. Dann nimmt man einfach das nächste kostenlose Girokonto einer Provinzbank und 80 % des Zahlungsverkehrs wird eh über die externe Kreditkarte abgewickelt. Oder welchen Sinn ergibt es, dass man extra sein Konto von der DKB zu einem anderen regionalen VR/Spk-Ableger wechselt, wo die reinen Girokontoleistungen sogar noch schlechter sind? :/


    Bin aber auch überrascht wie viele noch einen TAN-Generator benutzen. Was macht Ihr eigentlich, wenn Ihr unterwegs seid und mal schnell etwas überweisen wollt? Warten, bis man zu Hause ist? Oder im Ausland, nimmt man da das Gerät immer mit?

    Zumindest gleich geblieben:


    - Sparda Hessen (kein Mindestgeldeingang)

    - MeineBank (Raiffeisenbank Oberursel, kein Mindestgeldeingang)

    - ggf. comdirect (allerdings Mindestgeldeingang 700 € als Voraussetzung für ein kostenloses Girokonto, für manche ein "No-Go", den Rest der Konditionen finde ich sehr gut)

    Bis auf den fehlenden Mindestgeldeingang haben die Konten der oben genannten Banken aber nach wie vor schlechtere Konditionen als das Girokonto der DKB.


    - Bei der Sparda Hessen erhält man kostenfrei nur eine Girocard, die Kreditkarte ist kostenpflichtig und beinhaltet ein Auslandseinsatzentgelt bei Bargeldabhebungen und Kartenzahlungen.

    - Die Kreditkarte der MeineBank hat ein Limit von 52 x kostenfreie Bargeldabhebungen pro Jahr.

    - Das Kreditkarte der comdirect hat ein AEE bei Kartenzahlungen in Fremdwährung und nur 3 x kostenfreie Bargeldabhebungen pro Monat.


    Sofern man das Girokonto der DKB als Hauptkonto nutzt, sehe ich keinen Vorteil bei den anderen Banken. Daran ändert nicht, dass sie ihre vorher auch nicht rosigen Konditionen nicht noch weiter verschlechtert haben.

    Könnte es sich negativ auf die Schufa-Score auswirken, wenn einem die Bank das Girokonto kündigt? Habe den Bedingungen auch zugestimmt, zum einen, weil ich genau das vermeiden möchte und zum anderen, weil die Konditionen sich ja nicht merklich ggü. anderen Banken verschlechtern.


    Wer bisher die VISA Credit für Mietwagenanmietungen brauchte, der kann sich ja eine kostenlose Karte bei den bekannten Anbietern (Hanseatic, Barclays, Bank Norwegian, Advanzia) besorgen - ohnehin ist es ratsam eine weitere Kreditkarte als Backup zu haben. Für die paar Mal, bei denen nur eine Girocard akzeptiert wird, hält man ein wenig Bargeld bereit. Von den Konditionen her ist das Girokonto mE nach wie vor das beste, das man auf dem Markt erhält.

    Wenn es Dir darum geht in der Zeit des Auslandsaufenthalts bei der DRV als arbeitslos gemeldet zu sein: Diese Angabe kannst Du bei der DRV ja auch selbst abgeben, wenn du z. B. nach Deiner Rückkehr die Beitragszeiten klärst. Die Meldung selbst ist ja eigentlich unabhängig von der Meldung bei der Arbeitsagentur und es werden dir hierfür ohnehin keine Zeiten angerechnet.


    Die Anwartschaftsversicherung wird oft eher für PKV genutzt, da man so später den alten Vertrag wieder aufleben lassen kann ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei der GKV gibt es ja keine Gesundheitsprüfung in dem Sinne und ob du wieder aufgenommen wirst, richtet sich eher nach anderen Kriterien, die nicht zwingend eine Anwartschaft voraussetzen.

    91uzax Bist Du nicht derjenige, der das Gebührensystem bei BlaBlaCar umgehen und über kryptische Zeichen den Mitfahrern Deine Nummer mitteilen wollte? ^^


    Onlinezahlungen bei BlaBlaCar bieten immerhin den Vorteil, dass Fahrer bei Stornierungen der Mitfahrer (innerhalb 24h) immerhin noch 50 % der Kostenbeteiligung erhalten, statt leer auszugehen. Zahl doch einfach die Gebühr, statt eine Grundsatzdiskussion dazu loszutreten. ;) BlaBlaCar bietet eine Plattform an, über die Du die Mitfahrer erst gefunden hast, also ist es doch in Ordnung, wenn sie Geld verdienen möchten.

    Korrekt, was ich meinte: Wenn den in Rechnung gestellten Reisekosten keine in gleicher Höhe lautenden Betriebsausgaben ggü. stehen, dann würden diese ja am Ende als Gewinn stehen (alle weiteren Betriebsausgaben außer Acht gelassen) und dementsprechend versteuert werden.


    In diesem Artikel z. B. heißt es:

    Wenn Sie eine Dienstleistung beim Kunden vor Ort anbieten, etwa als Handwerker, dürfen Sie die anfallenden Fahrtkosten natürlich dem Kunden in Rechnung stellen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Fahrten beim Finanzamt nicht mehr geltend gemacht werden dürfen.


    Die Logik dahinter wäre ja, dass ich keine Ausgaben beim Fiskus ansetzen kann, die mir bereits netto erstattet wurden. Vielleicht liegt mein Denkfehler ja aber gerade hier:

    a) Hätte ich keine Reisekosten in Rechnung gestellt und stattdessen diese in der Steuererklärung angesetzt, würde mein zu versteuerndes Einkommen um die Reisekosten reduziert werden

    b) Hätte ich die Reisekosten in Rechnung gestellt und dafür nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt, würde sich mein zu versteuerndes Einkommen um genau den Betrag erhöhen, um den ich es in a) reduziert hätte

    Sehe ich das richtig? Kommt es am Ende also auf's Gleiche hinaus? Abgesehen davon, dass Fall b) mich ggf. in einen höheren Steuersatz drücken könnte bei Überschreitung gewisser Einkommensgrenzen?

    Hallo,


    vielleicht kann hier jemand weiterhelfen oder meinen (möglichen) Denkfehler lösen:


    Wenn ich als Selbstständiger zu meinem Kunden gefahren bin, kann ich die Reisekosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung ansetzen. So weit, so gut.


    Habe ich meinem Kunden aber Reisekosten in Rechnung gestellt, die er mir erstattet, dürfte ich diese nicht wieder als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung ansetzen, da die Ausgaben ja letztendlich erstattet und mich nicht belastet haben. Dann würde ich aber auf den gesamten Umsatz, also inkl. dem Reisekostenanteil, Steuern zahlen. Kann das richtig sein?


    Ich dachte ja zu erst, wenn ich Reisekosten in der Steuererklärung ansetze, obwohl ich sie erstattet bekommen habe, würde sich das "wegkürzen". Aber so ganz sicher bin ich mir nicht. Was ist also erlaubt? Reisekosten bei den Einnahmen in der Steuererklärung weglassen, dafür aber auch keine Reisekosten ansetzen?


    Ich habe mal die wichtigsten Worte fett markiert, denn ich verstehe ihn so, dass er sich fragt, ob er die Erstattung der ZZV als "sonstiges Einkommen" in die Steuererklärung eintragen muss. Das ist m. E. nicht der Fall, da es sich um eine Kostenerstattung der Zusatzversicherung handelt und nicht um Einkommen.