Beiträge von SachsenMartin

    Ich denke, die Lektion mit den Belegen hat er jetzt gelernt. Ist halt nur rückwirkend schwer es besser zu machen. Was spricht dagegen in einem Forum zu fragen, wie man es vielleicht doch noch gerade biegen oder anders glaubwürdig belegen kann? Manchmal haben ja auch andere den gleichen Fehler gemacht und vielleicht eine Lösung gefunden, @Vino Verde und Uwe Vinke. ;)

    @Vino Verde es gibt durchaus Leute, die sich erst nach dem Studium mit dem Thema beschäftigen und dann die 4 Jahre rückwirkend ausnutzen. Gerade weil bei zweitem Wohnsitz und 150km was zusammen kommen kann. ^^


    Und ich meine, du kannst es mit der SO und dem Schein probieren. Anderenfalls falls du ein Android Smartphone besitzt und den Standortverlauf nicht ausgeschaltet hast, schau mal in dein Google-Konto. Ist gruselig, aber vielleicht für die Zwecke geeignet?

    Und wenn du dir das Auto geliehen hast, hast du darüber vielleicht was?

    Hallo finanzfuchs2019,


    zu deiner ersten Frage kann ich dir sagen: Kommt darauf an (Abschlussjahr und wie alt Du da warst). Einfach mal nach "freie Verwendung Bausparer" googeln, da findest du die Eckdaten.

    Die zweite Frage kann ich dir nicht beantworten, vielleicht einfach mal nachfragen. Aber ob ein "Ich weiß es nicht genau" für einen Notgroschen zufriedenstellend ist... Ich würde mich wohl nicht 100% wohlfühlen damit.


    Viele Grüße

    Martin

    Guten Abend,

    erstmal würde ich als Lektüre z.B. https://www.finanztip.de/index…/nachhaltige-geldanlagen/ empfehlen. Damit das "Null Ahnung von Fondsanlagen" etwas gemildert wird.

    Anschließend sollten wir uns weiteren Fragen widmen, wie z.B.:

    • Wie nachhaltig muss es sein (reicht z.B. Ausschluss von Rüstung und Atom)?
    • Daraus ergibt sich auch ein wenig die Frage, ob es denn unbedingt ein aktiv gemangerte Fonds sein muss?
    • Wie groß ist die Risikobereitschaft (und damit einhergehend reicht die Streuung über Europa)?

    Aber erstmal finde ich es eine coole Idee, Sparpläne anzulegen und dabei auf Nachhaltigkeit zu achten. ??

    Hallo,

    meine Google-Suche hat folgendes ergeben:

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist geklärt, dass Verluste nach § 10d Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch in solche Veranlagungszeiträume vorzutragen sind, in denen der Steuerpflichtige ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG hat (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2009 IX B 207/08, BFH/NV 2009, 920, m.w.N.). Ob zugunsten des Steuerpflichtigen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausgestellt worden ist, spielt keine Rolle. Denn diese dient der Abstandnahme vom Steuerabzug (§ 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG; vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2013 VI R 33/12, BFHE 241, 203, BStBl II 2014, 238, unter Rz 21; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 35. Aufl., § 44a Rz 5 f.

    Das klingt erstmal nach rechtmäßig... Aber ich bin auch kein Jurist... ^^

    Viele Grüße
    Martin

    Hallo,

    ich zitiere aus dem Abschnitt "Welche Leistungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen?": "

    Familie - Für Schwangere und Familien haben viele Kassen Zusatzleistungen. Diese reichen von Zuschüssen für die teure künstliche Befruchtung über Hebammenrufbereitschaft bis zu zusätzlichen Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche."

    Eigene Erfahrungen kann ich nicht einbringen.

    Viele Grüße
    Martin

    Lt. Anleitung zur Anlage KAP der Finanzverwaltung ja. s. https://www.formulare-bfinv.de/, dann rechts Einkommensteuererklärung 2019.

    Tut mir leid, aber viel deutlicher außer "JAAAAA!" geht nicht... Da steht ausdrücklich "Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenndie Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben," drin.

    Die Einnahme muß erklärt werden , auch wenn sie unter 801 € liegt, denn der Freibetrag könnte zusätzlich auch andersweitig verbraucht worden sein. Das FA will dies prüfen können.

    Du musst nicht würfeln...

    Hallo Omelett33,

    mit Erfahrungen kann ich leider nicht dienen. Finanztest hat insgesamt 6 Vorschläge:

    1. Leib­rente bis ans Lebens­ende,
    2. Leib­rente auf Zeit,
    3. Verkauf mit Nieß­brauchrecht,
    4. Verkauf mit Miet­vertrag,
    5. Teil­verkauf mit Nutzungs­entgelt,
    6. eine zeitlich begrenzte Umkehr­hypothek.


    Inwieweit das was für Dich ist, musst du entscheiden. :)

    Die Anzahlung wird doch zurückgezahlt laut Aussage von RainerVFR?

    Zur Frage zitiere ich mal von der HanseMerkur (https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung):

    "Die Prämie für eine Reise-Rücktrittsversicherung wird bei Absage der Reise durch den Veranstalter bzw. durch das Nichtzustandekommen aufgrund eines Einreiseverbots in das Land nicht erstattet. Der Schutz durch die Reise-Rücktrittsversicherung greift bereits ab Buchung, so dass diese Leistung bereits erbracht wurde.

    Bei Premium- und Komfortschutz-Paketen werden anteilig die Leistungen erstattet, die ab Reiseantritt gelten (Reise-Krankenversicherung, Urlaubsgarantie etc.)."

    Ich würde auch denken, dass du den nicht zurückbekommst, denn Versicherungsbeiträge dienen ja der Absicherung und die bekommst du nicht zurück, wenn der Versicherungsfall nicht eintritt.

    Das liegt daran, dass der iShares MSCI World SRI UCITS ETF EUR (Acc) noch keine 5 Jahre am Markt ist. Ich zitiere von https://www.finanztip.de/index…sci-world-etf-vergleich/:

    "Den Fonds musste es mindestens seit fünf Jahren geben. Damit ist sichergestellt, dass der Anbieter Erfahrung hat. Ohne eine entsprechende Historie ist eine Untersuchung der Wertentwicklung kaum aussagekräftig." Finanztest bewertet ihn ebenfalls noch nicht grundsätzlich (aus dem gleichen Grund), hat sich aber auch schon zu der Äußerung hinreißen lassen, dass er wohl eine gute Abwägung zwischen Rendite und Nachhaltigkeit darstellt.