Hallo,
für detaillierte Planungsrechts-Informationen zu der Fläche, würde ich vorab eine unverbindliche Planauskunft beim für die Gemeinde zuständigen Planungsamt oder seltener Bauaufsichtsamt (meistens auf Kreisebene in einem Bauamt zusammengefasst) einholen.
Eine erste Orientierung kann auch der sog. Flächennutzungsplan geben, der üblicherweise für das gesamte Kreisgebiet erstellt wird und ganz vereinfacht ausgedrückt eine Absichtserklärung hinsichtlich der zukünftigen Planung ist, häufig ist dieser online abrufbar.
Verbindlich sind dann die in der jeweiligen Gemeinde geltenden Bebauungspläne, die aber eher nur in größeren Städten online einsehbar sind.