Beiträge von monstermania

    Ist das tatsächlich so, daß hier etwas rückwirkend geändert wurde?

    Ja, zumindest für AN, die in den 70'er - 90'er eine Direktversicherung über Ihren AG abgeschlossen hatten.

    Zumal sehr viele der so Versicherten Beiträge aus Ihrem Nettolohn geleistet haben. Darauf wurde dann aber keine Rücksicht genommen und die Regelung, die im Prinzip seit 2002 für Neuverträge (Bruttolohnumwandlung) galt, rückwirkend auch auf alle Altverträge übernommen.

    https://dvg-ev.org/politik/zeitleiste/


    Richtig gekniffen waren die AN, die sich Ihre Direktversicherung in Form einer Einmalzahlung haben auszahlen lassen.

    Gesetze rückwirkend ändern ist eine heiße Kiste. Das geht eigentlich nicht.

    Sag das mal allen Direktversicherten, die ab 2004 rückwirkend auch für alle Altverträge die vollen KV/PV-Beiträge zahlen mußten.:/

    2018 wurde das dann durch einen Freibetrag wieder abgemildert, aber Beiträge die Betroffene in der Zwischenzeit leisten mußten sind weg.

    Ich würde einfach mal anders rechnen. Was würde es Euch finanziell bringen, wenn Ihr die 18.000€ für 10 Jahre in einen ETF anlegt?

    Angenommen der ETF macht über 10 Jahre 8% p.a. Rendite (durchaus realistisch).

    Aus 18.000€ wären dann in 10 Jahren rund 38.000€ (vor Steuern geworden).

    Mit dem Zinseszinsmodell der PBB werden in 10 Jahren aus 18.000€ rund 29.800€ (vor Steuern).

    Macht also 8.200€ vor Steuern Differenz.

    Bringen Euch diese realistisch möglichen 8.200€ finanziell wirklich weiter!?:/


    Natürlich kann man auch mit 12 oder 15% p.a. aus dem ETF rechnen. Nur wie realistisch wäre das und würden Euch selbst 20.000€ mehr in 10 Jahren finanziell wirklich weiter bringen!?:/


    nur ein Nebenaspekt:

    Es ist m.E. mutig anzunehmen, dass es in 10 Jahren noch die heutige Steuerregelungen gibt, bei der Kapitalerträge „nur“ mit 25% ++ besteuert werden. Das kann in 10 Jahren auch der persönliche volle Steuersatz sein. Entsprechende politische Initiativen gibt es. Wie sieht die Renditerechnung dann aus?

    Ist auch eine Wette!

    Aber in 10 Jahren ist GoldGaleone so wie ich es gelesen habe bereits Rentner. Und evtl. ist dann sein Steuersatz gar nicht mehr so hoch.


    PS: Wer annimmt, dass Kapitalertragssteuer reformiert wird, sollte sich überlegen, ob nicht ausschüttende ETF besser sind als thesaurierende ETF.

    Die Politik könnte ein neues Steuermodell ja auch rückwirkend anwenden und alle, die dann hohe unrealisierte Gewinne in Ihren thesaurierenden ETF angesammelt haben, würden dann dumm dastehen.

    Gut, man könnte sagen dann erhöhe halt die Sparplanrate. Aber geht das auch temporär/ einmalig? Weil dauernd rauf und runter Stellen ist mir zu aufwändig.

    Ist der Aufwand für die Sparplananpassung wirklich so viel höher, verglichen damit eine Einzelorder auszuführen!? :/

    Wie häufig kommt dass überhaupt vor. Normalerweise bei Geburtstag und Weihnachten 2 x pro Jahr.

    Aber jeder wie er mag.

    Gut das die Sparbuchnummer aufgetaucht ist.
    Empfehle selber die VB zu kontaktieren. Danach die Ombudsstelle.

    Sparbücher sind ewige Anlagen.

    Der Knackpunkt dürfte aber in dem nicht mehr vorhandenen Sparbuch liegen:

    https://www.finblog.de/urteile-sparbuch/


    Ich habe vor 1,5 Jahren mein altes Sparbuch aus Jugendtagen (1990'er) nach einer Ausmistaktion wieder gefunden. War noch ein 3-stelliger DM-Betrag drauf.

    Zunächst habe ich eine ordnungsgemäße Kündigung des Sparbuchs an die zuständige Sparkasse geschickt. Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass zu dieser Sparbuchnummer keine Unterlagen mehr auffindbar seien.

    Schlussendlich musste ich das Originalsparbuch an einen Sachbearbeiter der Hauptverwaltung schicken. Hab ich mit etwas Bauchgrummeln gemacht (per Einschreiben mit Rückschein).

    Ein paar Tage später bekam ich dann Kommentarlos eine Überweisung auf mein Girokonto.


    Fazit:

    Ohne Vorlage des Originalsparbuchs hätte ich keinen weiteren Nachweis gehabt.

    Ich habe im Internet gelesen: es gibt wohl Aufkäufer von privaten Rentenversicherungen.

    Es ist nicht so, dass ich das in Betracht ziehen, favorisieren oder empfehlen würde.

    Aber mich interessiert, ob diese Option von Finanztip mal unter die Lupe genommen wurde und wie sie bewertet wird.

    Ich habe 2020 mal wegen meiner KLV bei ein paar Aufkäufern nachgefragt. Beim Anbieter mit dem höchsten Gebot lag das Kaufangebot 4,2% über dem Rückkaufwert der Versicherung.


    BTW: Für GoldGaleone dürfte das keine Option sein, da die mir bekannten Aufkäufer Verträge nur ab einer gewissen Mindestsumme aufkaufen. Mit 4.000€ dürfte diese bei weitem nicht erreicht sein.

    Hier im Forum wird doch immer gesagt, dass man sich nur mit Finanzkonstrukten einlassen soll, die man verstanden hat. Und jetzt soll ich über diese Unklarheit "gelassen drüber wegsehen"?

    Natürlich ist der Zeitpunkt des "sich damit einlassen" schon vorbei. Aber die Situation für das Finanzprodukts hat sich geändert. Das ist doch wohl kein Grund jetzt alles "gelassen" zu ignorieren oder hinzunehmen.

    Oder?

    Tja, klingt schön.

    Nur wird es Dir nichts bringen sich darüber aufzuregen. Letztlich zählt nur was Dir die Versicherung garantiert. Alles andere ist eine Nebelkerze.

    Finanztest hat dazu vor einigen Monaten einen Artikel geschrieben:

    https://www.test.de/Auszahlung…edacht-was-tun-5437286-0/


    Schon krass, wenn wie bei dem einen Leser zwischen Standmitteilung und der Auszahlung 3 Monate später mal eben 2.025€ Bewertungsreserven 'weg' sind.:/

    Daher rechne ich nur mit dem Garantiewert. Wenn es mehr wird, ist es halt schön, wenn nicht, bin ich auch nicht enttäuscht.


    Immerhin hat meine Versicherung bei der Angabe des Stichtags der Berechnung der Bewertungsreserven dazugelernt. Früher wurde immer als Stichtag der 30.06. in meinen Standmeldungen genannt. Seit 2022 ist der Stichtag jetzt der 31.08.

    Damit ist zumindest sichergestellt, dass mir nicht so etwas die im obigen Fall passiert: Also Standmeldung zum 30.06.2031 und dann am 31.08.2031 die 'große' Enttäuschung, weil es nix aus der 'Bewertungsreserve' gibt.;)


    PS: Ich könnte ja mal bei meiner Versicherung anfragen, warum sich denn deren Prognosen von 1990 nicht erfüllt haben. :D

    Schaut mal in den Blog von Alexander rein: (https://www.rente-mit-dividende.de/).

    Ein sehr ruhiger und besonnener Dividendeninvestor der offen über seine Investments Auskunft gibt.

    Aber Vorsicht: Von Nix kommt nix, auch bei Alexander liegt der Erfolg seiner Strategie in seiner hohen Sparquote begründet. ;)


    Er war auch schon mehrfach im Podcast von Daniel Korth (Finanzrocker).

    https://finanzrocker.net/rente…-interview-mit-alexander/

    https://finanzrocker.net/nachk…-dividende-mit-alexander/

    https://finanzrocker.net/unrea…-oder-verluste-interview/

    https://finanzrocker.net/ueber…nte-mit-dividende-teil-4/

    https://finanzrocker.net/ueber…-kryptos-und-p2p-kredite/


    Da kann man sich gut ein Bild der Entwicklung seines Dividendeneinkommens im Laufe der Jahre machen.

    So,

    gestern kam die Standmeldung meiner KLV zum 31.08.2023 (Abschluss der Police 1990).

    Die Zahlen bezüglich aktuellem Rückkaufswert, Wert bei Beitragsfreistellung bewegen sich dabei völlig im Rahmen der Jahre 2019-2022.

    Ich kann hier zumindest bei meinem Vertrag keine Auswirkungen in der Änderung des Zinsniveaus erkennen.

    In der Standmeldung 2022 kam es ja wie ich bereits schrieb zu einer massiven Anpassung bei der 'Modellrechnung' meines Vertrags (-6,5% gegenüber 2021).

    Das Erstaunliche ist nun, dass der angegebene Betrag der 'Modellrechnung' 2023 exakt so hoch (oder niedrig) ist wie 2022!

    Das hatte ich jetzt so noch in keinem der letzten Jahre seit 2019. Da wichen die Beträge der 'Modellrechnungen' immer um ein paar 100€ voneinander ab. :/

    Mein Referenzfinanzer hat mal als Dienstwagen einen dicken Audi gefahren (besser gesagt: seine Frau hat das, er ist immer mit der S-Bahn zur Arbeit gefahren). Nach seinem Ausscheiden (mit dem er das Fahrzeug natürlich abgeben mußte) hat er sich exakt das gleiche Modell privat als Gebrauchtwagen zugelegt. Er sagt, das sei für ihn dann entscheidend billiger gewesen.

    Die Rechnung würde ich gern mal sehen. Also über ein paar Nutzungsjahre inkl. Inspektionskosten und Wertverlust. :/

    Das kann auch ganz schnell nach hinten losgehen, wenn bei einem 'dicken Audi' mal neue Reifen/Bremsen oder das DSG Getriebe kaputt geht.


    Grundsätzlich stimme ich im Übrigen mit vielen Deiner Aussagen überein. Man neigt dann gern dazu einen Wagen zu nehmen, den man sich Privat eigentlich nicht kaufen würde. Ich habe selbst einige Jahre z.B. einen VW T5 Multivan als Firmenwagen gefahren.

    Privat hätte ich mir so ein Fahrzeug niemals gekauft. Allein die Spritkosten waren in manchen Monaten 4-stellig.

    Unter dem Strich hat mich der Wagen keine 300€ Netto/Monat gekostet (2001-2004). Klar, wenn man so ein Fahrzeug gar nicht nutzt, bringt es natürlich nix.

    Kann ich schon nachvollziehen. Nach 7,5 Jahren ist der Wertverlust größtenteils durch, das Auto gefühlt aber noch fast neu. Wie sich das dann im Einzelfall mit einem Dienstwagen vergleicht, müsste man genau rechnen. Ich vermute aber, dass der Abstand zu einem vergleichbaren Dienstwagen recht gering ist

    Rechnen sollte man immer. ;)

    Was einen der Dienstwagen kostet kann man ja recht einfach berechnen, da die Eckpunkte bekannt sind (Kosten, Tankregelung, usw.).


    Ein 7-8 Jahre altes Fahrzeug dürfte aber immer noch einem nicht unerheblichen Wert entsprechen. Der Sohn meiner Partnerin hat kürzlich einen 10 Jahre alten Opel Astra übernommen. Lt. Händlereinkaufspreis liegt der Wert dieses Fahrzeugs bei 6.000€. :/

    Wenn man jetzt ein paar tausend € durch einen Verkauf des eigenen PKW erzielt und das Kapital investieren kann sollte man das natürlich auch mit einberechnen.

    Übersehe ich da aus Eurer Sicht irgendwas oder habe einen Denkfehler? Danke für Euer Feedback.

    Die Frage, die sich mir stellt warum Du nicht den angebotenen Dienstwagen Deines AG nimmst und Dein eigenes Auto abschaffst!?:/

    Du hättest dann gar keine keine Kosten mehr (Versicherung + Steuern). ;) Dein eigenes Auto könntest Du dann verkaufen und das Geld aus dem Verkaufserlös anlegen.


    Ich hatte früher auch mal Firmenwagen bei anderen AG. Billiger kann man unter dem Strich kaum fahren, wenn man denn ein Auto benötigt!

    Nur mit realisierten Kursgewinnen, oder auch mit Gewinnen aus Dividenden (aus ETF oder Aktien)?


    Und wird eigentlich erst der Freibetrag ausgeschöpft und dann der Verlust verrechnet, oder umgekehrt? Wenn letzteres wäre es wahrscheinlich schlauer, Verluste in einem Jahr zu realisieren, in dem man den Freibetrag mit anderweitigen Kapitalerträgen ausgeschöpft hat, sonst "verpufft" das ja sozusagen, oder?

    Puh,

    bin kein Steuerexperte.

    Aber Fondsgewinne bzw. -verluste (ETF) können m.W. nach nicht mit Aktiengewinnen/-verlusten verrechnet werden (und umgekehrt).

    Ansonsten wird erst der Verlusttopf geleert und anschließend dann der Freibetrag. Wenn man also zu wenig Gewinne hat, 'verschenkt' man ggf. seinen Freibetrag.

    Ansonsten hier mal schauen: https://www.finanztip.de/verlustausgleich-verlustabzug/

    Sieben Regeln für Verluste aus Kapitalvermögen


    Man darf aber auch die Opportunitätsverluste außer Acht lassen. Was nutz es, wenn man z.B. 5000€ über Jahre in einem ETF stecken hat der Fett im Minus liegt und dieses Geld u.U. in einem marktbreiten ETF schon längst wieder Gewinne erzielt hätte. :/

    Hallo Otter und Herzlich-Willkommen im FT-Forum,

    Auch verkaufen, obwohl die Verluste aufweisen? Ich habe in einer Folge gehört, dass es dann gerade gut ist, ETFs zu halten, weil das Gesetz der Regression gilt, diese steigen und im Laufe der Zeit positiv verlaufen könnten.

    Ich habe das wesentliche Wort in Deiner Aussage einmal gefettet.

    Schau Dir als Beispiel einfach mal den Kursverlauf des Global Clean Energy an: https://www.fondsweb.com/de/IE00B1XNHC34

    Wer 2007/2008 zu Höchstkursen gekauft hat, hat bis heute noch keinen Gewinn mit dem ETF gemacht!


    Ich würde mir genau überlegen, ob die ETF noch zu meiner Strategie passen. Wenn ja, dann behalte Sie. Wenn Sie nicht mehr in Deine Strategie passen, dann weg damit!

    Da Verluste in den Verlusttopf wandern können Sie entweder in diesem Jahr oder auch in den nächsten Jahren mit realisierten Kursgewinnen verrechnet werden.

    Von "normalen" Vermietern oder von seniorengerechten Wohnanlagen? Woher kommt diese Grenze?

    Zumeist handelt es sich um Wohnungsbaugesellschaften oder auch Genossenschaften. Teilweise gibt es auch Einschränkungen in der Art, dass man bei Bezug der Wohnung noch über keine Pflegestufe verfügen darf.

    Uns gegenüber Begründen die Vermieter die Altersgrenze nach oben damit, dass Sie eine 'gesunde' Altersdurchmischung in den Wohnanlagen haben möchten.


    In den der letzten Anlage haben wir mit einem Pärchen gesprochen, die gerade beim Einzug waren. Sie lagen dann bei der unteren Altersgrenze für den Erstbezug!

    Er war 65 und Sie 59. Das fanden meine Partnerin und ich dann schon reichlich früh, für einen Umzug in eine Seniorenwohnanlage.

    Aber das Argument, dass man den Umzug lieber macht, wenn man noch Voll in Saft und Kraft steht kann ich natürlich nachvollziehen.

    Außerdem lebt Ihre Mutter auch schon in der Anlage und fühlt sich da sehr wohl und als jetzt das Angebot für den Bezug einer 3-Zimmerwohnung kam, haben Sie zugeschlagen.

    Ob wir im "hohen" Alter:) mal das Haus verkaufen und uns verkleinern, ist nicht auszuschließen aber noch nicht in der Planung

    ( es ist ja nicht alles 100% planbar).

    Bei meinen Eltern war es so, dass mein Vater einfach nicht loslassen wollte/konnte. Jetzt, nach dem Tod meines Vaters 'hockt' meine Mutter allein im Haus und möchte jetzt doch raus, da das Haus für Sie allein jetzt viel zu groß ist und Sie es allein noch viel weniger gewuppt bekommt.

    Jetzt suchen wir für Sie (80+) eine seniorengerechte Wohnanlage unserer Nähe. Nur, ist das halt auch nicht so einfach, da es hier in der Gegend mehrjährige Wartezeiten für den Bezug einer solchen Wohnung gibt.

    Wir haben schon von einigen Vermietern sofort eine Ablehnung bekommen, da Sie eine Altersgrenze für den Erstbezug Ihrer Wohnungen haben!


    Natürlich ist die Zukunft nie 100%ig planbar.

    Man sollte sich m.E. jedoch frühzeitig grundsätzlich mit dem Gedanken auseinandersetzen ob man im höheren Alter überhaupt die eigene Immobilie weiter bewohnen will. Vor allem sollten sich beide Partner in diesem Punkt einig sein und auch offen über Ihre eigenen Ansichten zu dem Thema sprechen!