Beiträge von jojolbr

    Moin,


    als Steuerlast kannst du bei kleineren Beträgen für dein Kind eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Bei einer größeren Summe (wie deiner) muss man (Im Namen deines Kindes) meines Wissens nach eine Steuererklärung machen. Natürlich erst dann wenn man die ETFs verkauft.


    Als ETF ist ein ausschüttenderer sinnvoller, da man hier die Dividenden jedes Jahr bekommt und nicht erst am Ende, wenn man verkauft.


    Hoffe ich konnte helfen. Grüße