Beiträge von Ihringer

    Mein Bruder jetzt mitte 40 hat nach seiner Lehre und Zivildienstzeit einen Weiterbildung gemacht ! Abitur und Studium im sozialen Bereich. Studium nach nicht bestandener Prüfung abgebrochen. Während der Zivildienstzeit ist unser Vater verstorben und meine Mutter hat nach knapp 1 Jahr beschlossen das Haus und Grundstück zu verkaufen. Erlös circa heute in Euro gerechnet 150.000 €.
    Meine Mutter selbst hat circa 50.000 € für ihre Bedürfnisse im Laufe der Zeit bis zu ihrem Tod anfang 2016 verwendet. Die restlichen 100.000 € hat meine Mutter meine Bruder in laufe der Zeit der Weiterbildungszeit unterstützt ! Auch mal teurere Anschaffung, wie Kauf eines Motorroller, PKW Führerschein oder Umzug mit damaliger Freudin nach Marseille Frankreich ! Dort wurde mein Bruder anfang 2000 drogensüchtig und ist es offenbar bis heute. 2005 kam mein Bruder zurück nach Deutschland mit nichts, außer ein altes Auto ! Keine Wohnung, kein Job, aber auf Drogen ! Mehrfach versucht, das zu therapieren in unterschietlichsten Formen, aber ohne Erfolg ! Führerschein deswegen verloren ! Mein Bruder landete sprichwörtlich in der Gosse ! Hatte nur noch sporadisch zu meiner Mutter Kontakt, aber nur durch diesen weiteren Kontakt Vorteile zu haben für wenige Euro zu erziehlen. 2011 rief mich meine Mutter an, man habe bei Ihr eingebrochen, während sie selber einkaufen war ! Der gesamte Schmuck von circa einem grob geschätzten Wert von 50.000 € war weg ! Sonst nichts entwendet, keine Schublade durchwühlt oder sonstige Ausübung von Dieben, die nach Wertsachen suchen. Keine Einbruchspuren an Türen oder Fenster ! Tage zuvor hatte meine Bruder mal wieder besucht nach Monaten von Auszeiten. In unserer Familie war bekannt, das meine Mutter ein Fabel für alten antiken Schmuck hatte, früher besuchte Sie dafür regelmäßig Antikbörsen. Aber sonst wußte es niemand ! Laut Sachverständigen der Versicherung "Es kann kein Nachweiß eines Einbruch mit Tateinheit Diebstahl nachgewiesen werden" ! Es kann nur jemand gewesen sein, der über einen möglichen Ersatzschlüssel verfügte und genau wußte wo der Lagerungsort des Schmuckkasten war. Und knallhart die Aussage: "Überprüfen Sie die Personen, die über einen Ersatzschlüssel verfügen"!
    Die drei Personen die in frage kammen war eine 80 Jährige Nachbarin, die in Abwensentheit Post annahm und Blumen gegossen hatte, der Hausmeister der Wohnanlage und wie sich rausstellte mein Bruder ! Wir als Familienangehörige konnten den Diebstahl meines Bruder nicht nachweisen !


    Das zugegeben als lange Vorgeschichte ! Als mein Bruder festgestellt hatte, das bei meiner Mutter auf Grund Ihrer Krankheit und pflegebedürftigkeit nichts mehr "zu holen ist", hat er sich nicht mehr gemeldet ! Der runde Geburtstag mit kleinem Fest meiner Mutter 2014, kein Bruder da. Während des fast 20 Monatigen Aufenthalt meiner Mutter in einem Pflegeheim hat sich mein Bruder nicht blicken lassen ! Natürlich auch keine Reaktion wo meine Mutter anfang diesen Jahres verstorben.


    Zu dem Zeitpunkt habe ich in den Medien grob mit bekommen, das ein Sohn plötzlich zahlen mußte für die Fürsorge seines Vater, obwohl dieser Sohn seit 30 Jahren keinen Kontakt hatte. Der Vater hatte damals in Streit die Familie allein gelassen und war unbekannt verzogen !
    Der Sohn wollte sich dagegen wehren, aber das Gericht entschied, ein damaliges Verlassen der Familie war kein schwerwiegender Grund nun nicht als Familienmitglied in Fürsorge in Flicht genommen zu werden !
    Gibt es ein Gesetz, was Verfehlungen bewertet ?
    Habe ich irgendwie die möglichkeit vorzusorgen, das ich in einem möglichen Eventuallitätsfall betraff meines Bruder nicht von Ämtern belangt werden kann ?


    Grüße Jürgen

    Ein Bekannter von mir fragt mich, ob es rechtens sei, das nach 14 Jähriger Verpachtung
    einen Kündigung mit nur 6 monatiger Kündigungsfrist rechtens sei.
    Im google find ich nichts, ist auch arg unübersichtlich.
    Mein Bekannter hat und führt einen kleine KFZ und Landmaschinenwerkstatt.
    Die Räumlichkeiten wurden ordnungsgemäß und ohne Fristen vor 14 Jahren vertraglich angepachtet.
    Nun hat er einen Kündigung bekommen wegen Eigenbedarf (Kinder vom Pächter wollen die Gewerbefläche selber nutzen)
    mit einer Frist von 6 Monaten, also bis ende 2015.
    Mein Bekannter meint, innerhalb von 6 Monaten ist ein Neuerwerb von Gewerbefläche die für seine Ausübung brauchbar ist,
    nicht realisierbar.
    Selbst was kaufen und finanzieren, Grund bewirtschaften mit Gebäude und Ausrüstung sei ebenfalls in 6 Monaten kaum
    möglich.
    Im Netz finde ich zu Kündigungsfristen einiges an Hinweise, aber konkrete Zeitangabe nicht.
    Wohl, weil es auch abhängig ist vom verpachteten Objekt und seiner Nutzung.
    Weiß hier jemand näheres zu ?


    Gruß Ihringer

    Nun, von meinem Umfeld weiß ich, das viele nicht mehr Telefonbanking betreiben
    oder nur noch wenn es anders noch umständlicher wäre. Allgemein die selben Aussagen
    von langen Wartezeiten/schleife oder besetzt.
    Die Impulsivität wird einem genommen, wenn man nicht schnell und unkompliziert den
    Deal abwickeln kann.
    Nur keine Bank hat eine Riesen Belegschaft von von Mitarbeiter die sich nur um Telefonbanking
    kümmern. Es wird als zusätzlichen Service angeboten, als Möglichkeit von einigen.
    Ich hab schon einige deswegen zu Onlinebanking "verholfen", rein nur mit den Argument
    Banking unabhängig von einem "Gegenüber" zu betreiben, zu jeder Uhrzeit und immer
    erreichbar.


    Sicher, grad die Direktbanken werben mit zusätzlichen Service und vermeintliche
    Flexible Nutzung des Konto. Versprechen um Kunden zu locken.


    Werbung halt, wie das angeblich 5 Liter Auto in der Realität auch nie unter 8 Liter zu bewegen ist. ;)

    Aktuelle zu dieser Tatsache ein interessanter Artikel aus der taz:


    http://www.taz.de/!153906/


    Hallo
    Aha, dann bezieht sich ein Einheitspreis auch auf Postenanzahl unterschiedliche Vorgänge ?
    Also eine Grundgebühr für verschiedene Buchungsposten ( z.B. Dauerauftragänderung + beleghafte Buchung),
    unabhängig ob diese monatlich genutzt werden oder nicht ?
    Offenbar sind so einige Volks und Raiffeisenbanken der Meinung.
    Meiner Frau wird das alte Giro-Konto und deren kostenpflichtige Positionen ende März
    bei der Raiba gekündigt. Diese Kostenpflichtige Positionen war gering bis gar nicht vorhanden.
    Nun soll sie in einem Girokonto-system wechseln, wo plötzlich verschiedene Positionen
    die zuvor kostenfrei waren, dafür bezahlen.
    Selbst Einzahlung am Schalter der eigenen Bank auf eigenes oder der Bank betreffendes
    Mitgliedskonto nun pro Buchung 2,50 Euro !! X( Vorher kostenfrei !
    Oder ein "Alles im Allem" Tarif für 12 Euro im Monat, dafür gibt es 4% weniger Dispo-zins wenn
    man diesen nehmen täte. Aber nur für Mitglieder....


    Am Montag hab ich einen Termin mit meiner Voba am Ort. Dort laufen schon einige
    kostengünstige unterschiedliche Konten mit meiner Zufriedenheit. Keines im Saldo.
    Mal sehen welches Angebot die für meine Frau haben.....


    Gruß Jürgen

    Nochmal ich....
    Sorry für die teils wirre Schreibweise und Fehler.
    Hab diese Community nun ein wenig mehr studiert und noch folgenden Beitrag gefunden:
    http://www.finanztip.de/elternunterhalt/


    Okay, ein paar pauschal Beträge sind dort benannt.
    Was ich nun befürchte, ob man auf die Rücklagen greifen kann,
    die wir mit den Jahren angespart haben zu unsere spätere Altersversorgung.
    Das betrifft ein Tagesgeldkonto und Risikolebensversicherungen.
    Und dann gibt es ja unser altes eigengenutztes Häusle was Darlehnsbelastet ist
    und auch wegen dem Alter mögliche bald mehr oder weniger Reparaturen
    oder Renovierungen anstehen werden.


    Nicht falsch verstehen, meine Nachfrage beruht auf frühere unangenehme Erfahrungen
    mit Behörden.
    Meiner Mutter gebe ich des öfteren meist in materialer Form Zuwendungen, die ihr
    Aufenthalt im Heim angenehm machen.


    So, deswegen meine Anliegen hier.
    Wollte eigentlich den ersten Beitrag überarbeiten, aber das geht hier wohl nicht.


    Gruß Jürgen

    Hm, ich nutze seit circa 5 Jahren die Norisbank als normales kostenloses Onlinekonto.
    2 - 3 Kontobewegungen im Monat von Gutschrift oder Saldo.
    Anweisungen nur Online mit Tan´s.
    1 - 2 im Jahr Geldabhebung am Postbank Geldautomat.
    (Es ist nicht mein Hauptkonto)
    Das wars und dafür war ich bisher mit der Norisbank sehr zufrieden.


    Telefonbanking mach ich aus Sicherheitsgründen nicht.
    Aber Onlinebanking seit 1985, damals noch mit einem Dataphon Schnittstelle
    und BTX-zugang.


    Gruß aus Ihringen
    Jürgen

    Guten Tag


    Meine Mutter ist seit einigen Monaten in Vollpflege in einem Altenheim untergebracht.
    Meine Mutter hat kein Vermögen und bezieht eine Witwenrente von circa 750 Euro.
    Was wer bezahlt für meine Mutter im Altenheim, weiß ich nicht da ich auf grund der weiten
    Entfernung nicht die Pflegevollmacht habe.



    Nun bekomme ich vom dortigen Sozialamt ein Schreiben mit der Bitte meine Wirtschaftlichen
    Verhältnisse zu erklären.
    Gibt es irgendwo Listen oder wo kann man es nachlesen, was meine Frau und ich maximal
    pauschal verdienen kann und an Werte besitzen können ?
    Ich befürchte von meinem wenigen angesparten Geld, das da drauf vom Amt her zugegriffen wird,
    bzw, wenn der Bescheid kommt mit einer Forderung, das ich nicht selber nachprüfen kann ob diese
    Foderungen berechtigt sind.


    Gibt es eine individuelle Beratung / Einrichtung wo man sich hin wenden kann ?
    Gerne auch online, wobei ich nicht weiß ob es rechtlich möglich ist.


    Gruß aus Ihringen
    Jürgen