Vielen Dank Pumphut,
Verstopfung kann man nicht beweisen. Anders ist es aber nicht möglich.
HV möchte Versicherung nicht belasten. Ich vermute aber, daß Leitungswasser ausgeschlossen ist.
HV reagiert weder auf Offenlegung der Versicherungsbedigungen,
noch auf Koordinierung der Arbeiten.
Auch auf den Hinweis ,die Versicherung zu informieren, wird nicht eingegangen.
Egal. Jetzt hat HV verlangt, daß ich die Feuchtigkeit unter der Badewanne prüfen lassen muss.
Dann ist das Thema hoffentlich erledigt und meine nette Mieterin hat wieder eine Badewanne.
Viele Grüße und Danke
Jella