Beiträge von Jella

    Vielen Dank Pumphut,

    Verstopfung kann man nicht beweisen. Anders ist es aber nicht möglich.

    HV möchte Versicherung nicht belasten. Ich vermute aber, daß Leitungswasser ausgeschlossen ist.

    HV reagiert weder auf Offenlegung der Versicherungsbedigungen,

    noch auf Koordinierung der Arbeiten.

    Auch auf den Hinweis ,die Versicherung zu informieren, wird nicht eingegangen.

    Egal. Jetzt hat HV verlangt, daß ich die Feuchtigkeit unter der Badewanne prüfen lassen muss.

    Dann ist das Thema hoffentlich erledigt und meine nette Mieterin hat wieder eine Badewanne.

    Viele Grüße und Danke

    Jella

    Badewanne und Fliesen habe ich schon entfernen lassen.

    Vorher war die Badewanne eingebaut, aber mit einem Loch mit Blick auf die Bodenentwässerung. Dies hat der hauseigene Installateur gemacht, da schon mal nach einem Wasserschaden gefahndet wurde.

    Hallo,

    es handelt sich um eine Bodenentwässerung, die wohl verstopft war. Mieterin hatte nach dem Baden den Stöpsel gezogen und ist in Urlaub gefahren.

    Bei ihrer Rückkehr war die anliegende Wand nass, Tür verzogen, Laminat und Wand im Flur verfärbt.

    Die Hausverwaltug meint, daß dies alles meine Sache wäre. Ich vermute, daß es bei der Wohngebäudeversicherung der Gemeinschaft einen Ausschluss von Leitungswasserschäden gibt.

    Guten Tag,

    in meiner vermieteten Wohnung lief das Wasser der Badewanne unter den Estrich und versickerte wohl dort.

    Leitungswasserschaden ist nicht versichert.

    Hausverwaltung verlangt, daß ich den Bereich untersuchen lasse und ggf. trocknen lassen muss.

    Ist das richtig ? Obwohl es sich hier um Gemeinschaftseigentum handelt ?

    Danke für den Beitrag,

    d.h. wenn ich eine Wohnung kaufe, muss ich die eingebaute Wanne von Fliesen befreien und von einem Experten begutachten lassen, ob alles richtig eingebaut ist ?

    Welche Versicherung meinst Du ?

    Hallo liebes Forum,

    Wasserschaden ist ein beliebtes Thema. Auch in meiner vermieteten Wohnung im 3. Stock ist ein solcher aufgetreten.

    Der Installateur spricht von falsch installierter Badewanne. Das muss 2001 gewesen sein hat mir jetzt die HV gesagt.

    Wir haben die Wohnung erst seit 2011 und es gab bisher keine Beanstandung. Badewanne ist eingebaut.

    Allerdings gab es 2016 einen Wasserschaden im EG.

    Die Hausverwaltung spricht von Investitionsstau.

    Frage : wer muß den Schaden bezahlen, wenn keiner von Problemen gewußt hat ?

    Hallo,

    ich möchte einen Betrag in Schweizer Franken offiziell anlegen. Und dort lassen.

    Kein anonymes Nummernkonto.


    Ist das überhaupt möglich als Deutscher ?


    Habe sonst mit der Schweiz nichts zu tun.

    Wer hat Erfahrung mit den Banken, Post, usw?

    Welche Kosten ?

    Hallo Community, ich würde gerne eine Frage zu Sabs ergänzen.

    Welche Versicherung muß ich haben, damit die Schlüssel meiner ( noch nicht ) oder

    vermieteten Wohnung ersetzt werden ?

    Oder : durch einen defekten , dem Mieter vermieteten Geschirrspüler, entsteht ein Schaden

    an den Sachen des Mieters bzw der Gemeinschaft.

    Welche Versicherung kann Jemand empfehlen ?