Beiträge von Claudemaria

    Hallo,


    zu diesem Thema hätte ich an den Experten gerne noch eine Frage gestellt:


    Wir haben ein Z-15-Förderdarlehen der L-Bank, mit 1% Geldbeschaffungskosten + 1 % allgem. Verwaltungskosten.


    Gehen Sie davon aus, dass der letzte Posten unter Bearbetungsgebühren fällt?


    Vielen Dank für Ihre Mühe und beste Grüße

    Hallo,


    wir haben im März 2011 ein Z-15-Darlehen der L-Bank Karlsruhe erhalten.


    Die Bank erhebt darin "Verwaltungskosten" soie "Geldbeschaffungskosten" in Höhe von jeweils 1318 Euro.


    Fallen diese ebenfalls unter das BGH-Urteil, obwohl es sich hier um ein öffentlich gefördetes Darlehen handelt?


    Vielen Dank und Grüße

    Hallo,


    wir haben im März 2011 ein Z-15-Darlehen der L-Bank Karlsruhe erhalten.


    Die Bank erhebt darin "Verwaltungskosten" soie "Geldbeschaffungskosten" in Höhe von jeweils 1318 Euro.


    Fallen diese ebenfalls unter das BGH-Urteil, obwohl es sich hier um ein öffentlich gefördetes Darlehen handelt?


    Vielen Dank und Grüße