Beiträge von Elvis

    Hallo Elvis, solange das Geld zum akzeptablen Zeitraum kommt, würde ich die Sache nicht weiterverfolgen. Über ein paar Tage würde ich mich nicht streiten.

    Da es sich un ein rollierendes System handelt (Kindergeld kommt jeden Monat), ist der sich ggf. erbene frühzeitigere Zahlungstermin nur ein maginaler Vorteil. Du bist doch mit dem "alten" Zahlungstermin auch klar gekommen.

    Danke, aber hier ist nicht eine Meinung gefragt, sondern die Rechtslage!

    P.S. Ich bin übrigens die Mutter.

    Hallo und guten Tag,


    kann jemand helfen und die Frage* beantworten zu folgendem Sachverhalt:

    • Vater und Mutter betreuen das gemeinsame Kind im paritätischen Wechselmodell
    • Kindergeldempfänger ist die Mutter; diese überweist dem Vater das hälftige Kindergeld
    • Bsp.: Fälligkeit/Auszahlung des Kindergeldes (mit der Endziffer 1 der Kindergeldnummer) durch die Familienkasse war der 06.08.2021
    • Die Mutter arbeitet jetzt neu im öffentlichen Dienst und erhält nun die Auszahlung des Kindergeldes zum Ende des Monats mit dem Gehalt - nicht mehr von der Familienkasse.

    *Zu welchem Termin muss die Mutter dem Vater nun das Kindergeld überweisen?

    Ergibt sich aus die § 1612 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BGB "Schuld"/Verpflichtung der monatlichen Vorauszahlung?


    Über rechtssichere Antworten freue ich mich, vielen Dank!

    Elvis


    Im Steuerbescheid will ich auch nicht geduzt werden.

    Warum eigentlich nicht?

    Würde es sich nicht viel persönlicher anfühlen, das Finanzamt schreibt dir:"Freue dich, du bekommst Geld zurück!"

    Oder:"Tut uns leid, aber dieses Jahr musst du uns was überweisen".

    Letztendlich geht es doch immer nur darum die Leute mitzunehmen, um ein "Wir" Gefühl, und dass jeder ein Rad im Getriebe ist, wenn auch noch so klein 😉