Hallo!
Wertermittlungsgebühren sind heute zwar nicht mehr zulässig, werden vom Urteil zu Erstattung der Bearbeitungsgebühren aber auch nicht berücksichtigt was eine Erstattung angeht.
Es wird davon ausgegangen, das es dazu bald auch noch ein Urteil bezüglich der Erstattung geben wird.
Ähnlich verhält es sich auch mit der Abschlußgebühr für einen Bausparvertrag.
Moin, vielen Dank für die Info. Ist in diesem Jahr mit einem Urteil zu rechnen? Kann man das irgendwo nachlesen?