Beiträge von ak81

    Hallo!


    Wertermittlungsgebühren sind heute zwar nicht mehr zulässig, werden vom Urteil zu Erstattung der Bearbeitungsgebühren aber auch nicht berücksichtigt was eine Erstattung angeht.
    Es wird davon ausgegangen, das es dazu bald auch noch ein Urteil bezüglich der Erstattung geben wird.
    Ähnlich verhält es sich auch mit der Abschlußgebühr für einen Bausparvertrag.


    Moin, vielen Dank für die Info. Ist in diesem Jahr mit einem Urteil zu rechnen? Kann man das irgendwo nachlesen?

    Hallo, im Jahr 2006 habe ich bei BHW zwei Bausparverträge abgeschlossen. Mir wurden damals 500 € für den Posten Beleihungswertermittlungsgebühren in Rechnung gestellt. Auf Basis des BGH Urteils habe ich im letzten Jahr BHW in Kenntnis gesetzt mir die zu Unrecht berechneten Gebühren zurück zu erstatten. Ich habe Heute eine Ablehnung bekommen.


    Begründung:
    "Auf Ihre Anfrage hin haben wir geprüft, ob die von Ihnen geltend gemachte Rückerstattung oder Objektschätzkosten bei oben genannten Darlehen aufgrund der Rechtsbesprechung des BGH zur Anwendung gelangt. Dabei haben wir festgestellt, dass ein Bearbeitungsentgeld Ihnen nicht in Rechnung gestellt wurde. Die oben genannten Entscheidungen betreffen einen anderen Sachverhalt."


    Ich bin davon ausgegangen, das Beleihungswertermittlungsgebühren ebenfalls zum Bearbeitungsentgeld zählen.


    Ist die Begründung von BHW zutreffend? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.