Beiträge von joopy66

    Die Abschreibung erhöht sich ja nicht absolut, sondern wird zwischen den Perioden verschoben: statt die Afa im Jahr der Anschaffung 2020 und damit nach dem Kauf zu starten, konntest du sie schon in 2019 vorziehen. In 2020 tätigst du die Anschaffung und tätigst Deine pro rata (monatsgenaue) Afa und rechnest den Investitionsabzugsbetrag aus 2019 gegen, also Zuschreibung der bereits in 2019 vorgezogenen Abschreibung. M. E. alles richtig in deinen Bescheiden

    Was ist denn die potenzielle Konsequenz, wenn man dies nicht macht / es vergisst? Was soll Dir denn passieren bei einer Kreditkarte, die in der Regel den gesamten Wert nach 30 Tagen einzieht (so jedenfalls solltest du die Parameter setzen, willst du nicht in die Kreditkartenfalle tappen)? Zur Not wird Dir gekündigt und Du nimmst die Credit Card woanders.

    Der Beleihungsauslauf richtet sich nach dem sog. „Inneren Wert“ der zu finanzierenden Immobilie und dem beanspruchten Kredit. Wenn du eine „freie“ Grundschuld aus einem anderen Objekt hast, so würde ich erstmal die Bank ansprechen, über die dieser Kredit bisher lief - so könntest du die Unschreibungskosten im Grundbuch sparen. Für dad neue Objekt reduziert dies den Beleihungsauslauf.

    Konditionen derzeit: spreche gerade selbst mit Banken für ein ähnliches Vorhaben. Messlatte liegt bei knapp unter 1% für 10 Jahre (allerdings bei 80% Beleihungsauslauf) und 1.22 für 15 Jahre bei 100%. Viel Erfolg !

    Danke für die Rückmeldung, JDS.


    Worauf basiert Deine Aussage:

    Um 120 € monatliche "Private Zusatzrente" über-lebenslang zu generieren, braucht's ungefähr 35k (in 20 Jahren) bzw. heute lediglich knapp 11k...


    Aus anderen Policen oder einer Kalkulation?


    Für meine Frau würde ich nun 22.000 EUR einzahlen in ein Versorgungswerk, das pro 10.000 EUR Einzahlung 89,10 EUR monatl. Rente zahlt. Das ist immerhin ein nomineller Payback von unter 10 Jahren.


    Zu Rürup und Direktversicherungen: in Verbindung mit hohem Steuersatz hoffe ich halt, dass sich diese DOCH rechnen. Daher suche ich eine steuerlich abzugsfähige Altersvorsorge.

    Hi

    Hänge mich mal hier mit rein, da ich auch in einigen Monaten erstmalig Doppelte Haushaltsführung haben werde. Wie läuft das ab: ist ein Zweitwohnsitz verpflichtend anzumelden? Ist das bei Aufnahme beim Finanzamt anzumelden oder erst bei der Erklärung? Weiß jemand wie sich das auswirkt, wenn man einen von der Firma bezahlten Dienstwagen hat: sind die wöchentlichen Heimfahrten dann über den Arbeitgeber lohnsteuerrechtlich (0,02% pro Entfernungskilometer mal Nettowert FED Wagens zu versteuern) relevant?

    Dankeschön für den Hinweis.


    Bei dem Artikel geht es ja um den Firmenwagen eines Unternehmers, mein Fall betrifft die Überlassung eines Firmenwagens an einen Arbeitnehmer (auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung).

    Im letzten Satz wird darauf verwiesen, dass hier andere Regelungen gelten. Nur welche?

    Bei Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer gelten abweichende Besonderheiten.Bei Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer gelten abweichende Besonderheiten.Bei Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer gelten abweichende Besonderhe

    Immobilie ist zur späteren Vermietung erworben worden und wird von einen Bauträger gerade gebaut. Wenn ich nun die Baustelle kontrolliere, sind die Fahrten steuerlich absetzbar. Vom Arbeitgeber habe ich einen Dienstwagen gestellt bekommen und arbeite weiter weg (Doppelte Haushaltsführung). Wenn ich nun die Kilometer für die Fahrten ansetzte, werden auch die vom Arbeitsort mit dem auch privat überlassenen Dienstwagen anerkannt? Oder ist dies kontraproduktiv, da hier die Kilometer besteuert werden, zB hier wegen Doppelter Haushaltsführung zusätzliche Heimfahrten mit 0,02% des Listenpreises pro km zu zahlen?

    Rund 33.000 EUR kann ich dieses Jahr in die Altersversorgung stecken, um neben selbst gezahlten und Arbeitgeberanteilen den Höchstbetrag von 92% von ca. 52.000 EUR (zusammen veranlagt) steuerlich geltend zu machen. Dies möchte ich mit einer Einmalzahlung für meine Frau oder mich erreichen und habe dafür verschiedene Optionen:

    1) Meine Frau zahlt privat in die BVV (Altersvorsorge für Bankangestellte) und könnte hier aus dem Netto einzahlen. Sie ist 45 und kriegt mit Alter 65 nach Auskunft der BVV dafür 120,73 monatlich (0,9% Garantieverzinsung, Gesamtverzinsung ca. 3%, Verwaltungskosten ca. 1,3%, Tarif mit Hinterbliebenenleistung). Gut oder schlecht?

    2) Wenn Sie ihren Chef überzeugt, hier aus dem Brutto einzuzahlen, was muss ich kalkulieren um dies mit Option 1) zu vergleichen? (Frau unter Beitragsbemessungsgrenze, zusammen veranlagt bei Spitzensteuersatz, anders als bei 1) hier KV-/PV-Pflicht?)

    3) Rürup: an wen wenden (welche Verträge über Honorarberater) und wie vergleichen?

    4) Andere Optionen wie private Rentenversicherung, Direktversicherung, etc die Einmalzahlungen anbieten? Einzahlung in Dt. Rentenversicherung geht leider nicht, da Frau und ich zwischen 45 und 50 Jahre sind.


    Danke für Tipps!!!

    Diversifizieren ist immer gut. Aber wenn es mit Aktien und Immobilien für die nächsten 10 Jahre nur 2 Anlagekanäle gibt und man bei zu vermietenden Immobilien dreifach gepudert wird (KfW-Tilgungszuschuss mit BEG ab 1.7. noch mehr geschenktes Geld, 5%-Zusatz-Afa für 4 Jahre und Disagio im 1. Jahr), da kann man nicht genug hebeln. Entweder bin ich in 10 Jahren Millionärs-Vorruheständler oder - wenn die Zinsen doch kräftig anziehen sollten - überschuldeter Hartzer in Privatinsolvenz. Wenn ich es mir aussuchen dürfte...


    Janders, welche „anderen Optionen“ meinst du?


    Wenn es einen „guten“ Rürup gibt bin ich für Tipps dankbar.

    Rürup ist halt ein Mosaikstein im Steuersparen bei der Abfindung. Und ich wäre ja auch mit dabei, aber es muss halt mindestens das Investment wieder reinkommen - und zwar möglichst schnell. Vorauszahlung der Krankenversicherung, Investitionsabzüge, Immobilie mit Disagio kaufen macht Sinn. Würde auch Rürup ergänzen, wenn ich das richtige Produkt finde. Kenne mich da noch wenig aus. Lasse mir die Rendite / Payback gerne vorrechnen

    Sehe 1) halt nicht, da der Rentenfaktor das ist, was die garantiert wird. Alles andere ist Hoffnung (bei 19 Jahren durchaus berechtigte), die du mit freier ETF Ansparung eben kostengünstiger hinbekommst. Die 2) Steuerersparnis sehe ich auch. Sind halt 42% Rückzahlung der Einzahlungen beim Spitzensteuersatz - das relativiert sich aber, wenn später auch nicht Cash ausgezahlt wird sondern zum dann gültigen Steuersatz und wenn die Amortisation Jahre dauert und auch erst in 19 Jahren beginnt einzusetzen. Schaue da auch momentan in die Optionen in Verbindung mit einer Abfindung rein - aber Steuer sparen kann halt bei vielen Jahren bis zur Rente heißen, knapp die Hälfte auf die Einzahlungen erstattet zu bekommen, aber niemals auch nur einen Cent Rente. So vernichtet man das Geld für seine Kunden Erben. Aber lasse mich gerne bekehren, wenn es Sparmodell gibt, die „fliegen“

    Hm, habe mir das gerade angeschaut. Bin Jahrgang 1973, gehe mit Alter 67 in Rent: Rentenfaktor 29,xx EUR pro Monat für 10.000 EUR zu Rentenbeginn. Das macht rund 336 Eur Rente im Jahr - also Rückzahlung in knapp 30 Jahren, muss also 96,x Jahre alt werden, um das Eingezahlte zurück zu kriegen. Klingt nicht lukrativ. Auch wenn die laufenden Kosten vllt geringer sind als bei anderen Rürup-Versagerprodukten, sind 0,7% Kosten auf den Bestand mehr als bei anderen MSCI-Welt-ETFs. Helft mir, wo liegen die Vorteile? Nur bei der Steuersatz-Verschiebung?

    D.h. sind Immobiliengewinne gegen diese vom FA vorgetragenen Verluste (aus Wertpapiergeschäften vor 2008) verrechenbar?

    Das würde mich auch interessieren.... und wie wird hier der (sonst zu besteuernde) Immobiliengewinn berechnet: nur Imm-Verkaufspreis minus Kaufpreis oder mit Berücksichtigung der gezahlten Kaufnebenkosten (Notar, Grubdbuchgebühren, Grunderwerbssteuer, Makler)?

    Folgende Konstellation: für das Jahr 2020 wird eine Einkommenssteuerrückzahlung erwartet (in 2021 dann ausgezahlt), im Jahr 2021 wird eine hohe Abfindung erwartet, für die die das Einkommen in der ESt-Erklärung für 2021 die unter Anwendung der Fünftelregelung kleingerechnet werden sollte. Ist es da möglich, die Auszahlung für 2020 „abzulehnen“ und mit in die Erklärung für 2021 zu integrieren? Gibt es, analog zum Verlustrücktrag, auch einen Verlustvortrag? Macht das denn Sinn? Habe im MantelBogen dazu nichts gefunden.

    Danke für die vielen Hinweise.


    3 Themen, wo ich noch Hilfe benötige:


    1) Im Beispiel, das von RibEye weiter oben verlinkt ist, heißt es bei Haufe, dass sich die Vorauszahlung NICHT anbietet, wenn ein Ehepartner PKV und der andere GKV versichert ist. Warum ist das so? Es hat doch in einer gemeinsamen EStE JEDER der beiden den Max. Betrag in Höhe von 1900 eur, oder?


    2) welche Vorauszahlung ist möglich, wenn die Kinder beim Hauptverdiener auch PKV versichert ist: werden Vorauszahlungen für die Kinder dann auch beim Abzug berücksichtigt (oder ist das dann nicht bei Vorsorgeausgabe, sonder Anlage Kind)?


    3) ich verstehe noch nicht warum der Zuschuss des Arbeitgebers so „schädlich“ ist. Einfach nur, weil das dann als Einkommen gilt, dem in dem Jahr kein Arbeitnehmeranteil entgegensteht, der als Vorsorgeausgabe abzugsfähig ist?