Beiträge von Kaffler64

    Guten Morgen, Nordseeliebe,
    wenn ihr per Mediator einen Vertrag schließt, ist der (erst einmal) verbindlich. Wenn Dein Mann dagegen verstößt, kannst Du Schadenersatz verlangen. Natürlich könnt ihr beide vor dem Scheidungsrichter neu verhandeln. Allerdings glaube ich nicht, dass es viele Paare gibt, die das Fass noch einmal neu aufmachen.
    Wenn ihr schon alles verteilt und verkauft habt, wie es Berta (s.o.) gemacht hat, ist ein Mediator eventuell entbehrlich. Wenn sich keiner von euch beiden fürchtet, vom anderen in dieser Zeit über den Tisch gezogen zu werden, ... denn der Mediator soll ja auch zu einem "gerechten" Ausgleich verhelfen und beide juristisch beraten.
    Viel Glück!

    Ja, Pantoffelheld hat recht, eventuell habe ich das nicht gut dargestellt: nur der Mediator arbeitet nicht auf Basis Streitwert.
    Ob der Mediator so selbstlos ist, dass er den Streitwert niedrig hält, wenn er auch der Scheidungsanwalt ist? Auf der anderen Seite: er kann eine zweite Honorarnote stellen, die sonst an eine Kollegin geht.

    Aus eigener Erfahrung vor 5 Jahren (m/w bitte gedanklich selbst einsetzen!):

    Mit einer Mediatorin (Verzeichnis findet man meist online bei den Anwaltskammern) kann man zum einen Schlammschlacht/Rosenkrieg vermeiden, zum anderen Geld sparen, weil: Honorar geht nach Zeitaufwand, nicht Streitwert und kann meines Wissens frei verhandelt werden.

    Wenn ihr für die Mediatorin schon einen Plan dabei habt, der alle Vermögensgegenstände und ihre Verteilung umfasst, geht alles schneller (und damit billiger). Am besten, ihr verhandelt dort nur noch um Strittiges).
    Es ist auch sinnvoll, den Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) dort zu verhandeln.
    Das spart dem Gericht und euch viel Zeit (kann gut und gerne ein halbes Jahr sein), weil nicht mehr bei den Versorgungsträgern angefragt und auf die Antworten gewartet werden muss (ich habe keine Idee, wie stark die durch Corona ausgelastet sind).

    Nach der Mediation genügt eine Anwältin, die die Scheidung beim Gericht einreicht. Eine eigene Anwätin für jede Partei ist nicht notwendig. Wenn im Vertrag aus der Mediation ein Streitwert klar ersichtlich ist, sollte sich die einreichende Anwältin bei ihrem Honorar daran halten müssen (?, evtl. Ausnahmen in der ROÄ? Bin kein Jurist).

    Wenn Ausgleichszahlungen zwischen Ihnen nicht sofort bezahl werden können, sollte nicht nur ein verbindlicher Zahlungsplan ins Urteil, sondern der auch durch eine Sicherheitsleistung (ein Beispiel: Bankbürgschaft) gewährleistet sein.

    Alles Gute, viel Glück für die Zukunft und baldiges Wieder-Kribbeln-im-Bauch!

    In den Finanztipps wird immer wieder darauf verwiesen, dass eine BU sinnvoll und wichtig ist.

    Inwieweit die oben genannten Fälle repräsentativ sind, kann ich nicht beurteilen. Allerdings kann man sich der Dienste eines Versicherungsmaklers bei der Auwahl der Versicherung zu bedienen und dazu auch eine Rechtschutz-Versicherung ins Portfolio zu nehmen (am besten bei einer anderen Gesellschaft), damit man die BU-Versicherung auf dem Rechtsweg zur Leistung bekommen kann.

    Dass eine verschwiegene/vergessene Pollenallergie zum Leistungsauschluss bei Depressionen führt, könnte daran
    liegen, dass in den V-Bedingungen etwas "versteckt" war. Der V-Makler findet das und wird abraten.

    Auch die Frage der Verweisung auf andere Tätigkeiten (s.o. "Rücken") wird von den Versicherern und Tarifen unterschiedlich gehandhabt. Das kann man "abwählen".

    Für eine BU sollte man sich Zeit nehmen.
    Wer keinen Makler nehmen will (ist auch eine Vertrauensfrage): es gibt Portale und Berater, die speziell BU-Versicherungen aus Kundensicht bewerten. Die Auswertungen sind meines Wissens nicht gratis, aber bei den anfallenden Prämien und ggf. Leistungen ihr Geld wert.