Beiträge von Haeuslekaeufer

    Hallo,
    vor vielen, vielen Jahren habe ich eine Lebensversicherung abgeschlossen. Damals habe ich die Frage, ob ich Motorradfahrer bin, wahrheitsgemäß mit "nein" beantwortet. 15 Jahre später fahre ich Motorrad.
    Bin ich im Falles eines Motorradunfalls versichert?
    Im Vertrag ist der Versicherungsschutz bei Motorradunfall nicht als ausgeschlossen erwähnt (im Gegensatz z.B. zum Fallschirmspringen).
    Falls damit die Versicherungsleistung erlischt: Kann ich durch eine "Nachzahlung" den Versicherungsschutz auch fürs Motorradfahren herbei führen?
    Oder bleibt mir nur die Auflösung der Versicherung und ein Neuabschluss zu wesentlich schlechteren Konditionen?

    Hallo,
    inzwischen habe ich von der Deutschen Rentenversicherung folgende Antwort bekommen:
    "Der bestehende Altervorsorgevertrag muss nicht zwangsläufig aufgelöstwerden.Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann teilweise oder vollständigentnommen werden. Der entnommene Betrag muss mindestens 3000,-Eurobetragen.Bei einer teilweisen Entnahme müssen mindestens 3000,- Euro gefördertesAltersvorsorgevermögen im Altersvorsorgevertrag verbleiben. Dieser kanndann mit entsprechenden Zulagen weitergeführt werden.Eine weitere Entnahme von Kapital zur Entschuldung ist bis zum Beginn derAuszahlungsphase möglich."

    Hallo,
    ich möchte aus einem Riestervertrag aus dem Jahr 2008 Geld zum Erwerb einer Immobilie entnehmen.
    Lt. Auskunft meiner Versicherung muss dazu der Vertrag aufgelöst und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.


    Selbstverständlich würde ich es bevorzugen, wenn der alte Vertrag einfach weiter läuft nach der Kapitalentnahme (keine neuen Abschlusskosten, höherer Garantiezins). Ist dies möglich oder muss man bei Kapitalentnahme wirklich einen neuen Vertrag abschließen?


    Vielen Dank!