Beiträge von Michael L

    Lieber Uwe, vielen Dank für deine Antwort und Erklärungsversuch.


    Vielleicht habe ich mich bei der Beschreibung des Problems etwas zu umständlich ausgedrückt. Es geht mir erst einmal nur um die umsatzsteuerliche Bewertung des Eigenverbrauchs, also nicht um die Gewinnermittlung und eventuelle Einkommenssteuer.


    Nach dem Anwendungserlass des Bundesministerium für Finanzen wird zur Wertermittlung einer selbst produzierten und als Eigenentnahme selbst verbrauchten Kilowattstunden bei Zukauf von Strom von einem EVU der Leistungspreis und anteilig der zu bezahlende Grundpreis zugrunde gelegt.


    Dies führt halt bei geringen zugekauften Strommengen zu einem unrealistisch hohen Preis je Kilowattstunde und in der Folge zur extrem hohen Belastung durch die Umsatzsteuer.

    Im Extremfall: 1 kWh für 0,25 € plus Grundpreis 135,00 €, also 135,25 € als Wert einer Kilowattstunde zur Ermittlung der nachträglich zu entrichtenden Umsatzsteuer auf die kostenfreie Wertabgabe des Eigenverbrauchs.


    Das Schreiben des Ministeriums ist unter folgendem Link einzusehen:

    https://www.bundesfinanzminist…ovoltaik-KWK-Anlagen.html


    Für mich ist die Konsequenz erst einmal die, einen weiteren Ausbau zu stoppen und die Menge des zugekauften Stromes nicht weiter absinken zu lassen. Dies gilt solange, wie ein Wechsel zur "Kleinunternehmerregelung" nicht möglich ist.


    Ich halte nach meinem Verständnis die im Schreiben des Ministerium dargelegte Berechnung für sachlich falsch. Bei geringem Zukauf von Strom führt die Einbeziehung des pauschalen Grundpreises halt zu einer überproportionalen Preissteigerung und zu einer fatal hohen Vorderung der nachträglich zu entrichtenden Umsatzsteuer.


    ... oder verstehe ich die Regelungen zur Umsatzsteuer hier falsch?


    Ein Beispiel ist auf Seite 5 des Schreibens aufgeführt. Hier geht das Ministerium vom Zukauf von 1.100 kWh aus. Wenn aber nur noch 100 / 10 / oder sogar nur noch 1 kWh zugekauft wird, trifft mein Extremfall zu, oder?


    Vielen Dank und schöne Grüße

    Michal

    Sehr geehrte Frau Rutschmann,


    wir haben 2020 eine kleine PV-Anlage auf dem Dach unseres selbst bewohnten Reihenhaus montieren lassen. Hauptmotiv war die CO2-Reduzierung bei der Produktion der Energie, dies besonders hier im Bereich des rheinschen Braunkohleabbaues und den damit verbundenen sozialen und ökologischen Folgen.

    Wir betreiben die Anlage als Unternehmer und haben erst einmal für den Regelsteuersatz optiert. Die Umsatzsteuer für Kauf / Montage wurde im Sinne des Vorsteuerabzuges erstattet und nun wird der Eigenverbrauch nachräglich mit der Umsatzsteuer belastet.

    Soweit in Ordnung, nachvollziehbar und entspricht den Regelungen im Steuerrecht.


    Jetzt möchte ich gerne mein Problem darstellen.

    Nach einem Anwendungserlass des Bundesministerium für Finanzen zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von PV-Anlagen (UStAE Abschnitt 2.5, Absatz 15) wird der Wert einer selbst produzierten und vor Ort für private Zwecke verbrauchte KWh zur Berechnung der Umsatzsteuer in den Fällen eines Zukaufes von Strom bei einem EVU durch den Leistungspreis (LP) und dem anteiligen Grundpreises (GP) ermittelt.

    Dies führt aber nun dazu, dass durch die Einbeziehung des Grundpreises (zeitabhängige Pauschale, nicht verbrauchsabhänig, für Netzstellenbetrieb, Netzentgeltmesspreis, administrativier Aufwand, Gewinn, etc.) der Wert einer Kilowattstunde mit zunehmender Einsparung des Zukaufs überpropotional steigt.

    Im Extremfall würde bei Zukauf von nur einer Kilowattstunde diese einen Wert von z.B. GP 135,00 € plus LP 0,25 € = 135,25 € haben. Wird dies zur Grundlage zur Berechnung der Umsatzsteuer bei einer nachträglichen Versteuerung gemacht, hier z.B. bei 1.000 kW (Eigenverbrauch), bedeutet dies:


    1.000 x 135,25 x 0,19 = 25.697,50 € Umsatzsteuer/Jahr.


    Dies kann doch nur zur Folge haben, man wählt nicht den Regelsteuersatz, sondern die Kleinunternehmerregelung oder man sorgt durch eine intelligente Steuerung des Verbrauchs für einen möglichst hohen Zukauf, was die Rendite einer PV-Anlage und das von mir Eingangs erläuterte Ziel einer CO2-Reduzierung völlig ad absurdum führt.


    Können Sie mir bei dieser Problematik einen Tip geben. Bei dieser Problematik werden wir wohl darauf verzichten müssen, die Produktion von Strom durch PV-Anlage, Mikro-Windkraft und Verbrauchsreduzierungen durch innovative Technik und Verhaltenmodifizierungen zu senken.


    Ich bedanke mich im Voraus.

    MfG Michael L