Beiträge von fxk

    Hier noch der genaue Wortlaut von Art 85 Abs. 5 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz:


    (5) 1Bei der Ermittlung der nach Abs. 1 anzusetzenden Rente bleibt der Teil der Rente außer Ansatz, der auf freiwilligen Beitragsleistungen oder auf einer Höherversicherung beruht. 2Dies gilt nicht, soweit der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse in dieser Höhe geleistet hat.


    Ich habe aus Neugierde auch Hamburg, Thüringen und Baden-Württemberg gegoogelt. Die Regelungen sind da ziemlich ähnlich.


    fx

    Art 85 Abs. 5 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz ist fast wörtlich identisch. Das Gesetz gilt laut Art 1 Abs. 1 auch für bayerische Kommunalbeamte. Da ich kommunaler Beamter in Bayern bin, geht das für mich in Ordnung.


    Für alle anderen Bundesländer einfach "Versorgung Beamte" und das jeweilige Bundesland in Google eingeben. Dann müsste einer der ersten Treffer das jeweilige Versorgungsgesetz sein. Ich denke aber nicht, dass die sich die Regelungen hier groß unterscheiden.


    fx

    Hallo Referat Janders


    hier ein Nachtrag: ich habe jetzt in die Rentenversicherung eingezahlt. Tatsächlich muss man das die Einzahlungen mehr stückeln, da der Höchstsatz, den man als Beamter steuerlich geltend machen kann, niedriger als der Höchstbeitrag ist. Der Höchstsatz, den man zu 90 % absetzen kann, berechnet sich zu

    25045,80 minus (Jahresgehalt mal 0,186). Letzteres sind die sogenannten fiktiven Rentenbeiträge, die beim Beamten angesetzt werden.


    Die Beratung bei der Knappschaft war durchwachsen. Beim Ausfüllen der Formulare waren sie hilfreich, allerdings sollte man sich über die Auswirkungen der gesetzlichen Rente auf die Beamtenpension besser bei der zuständigen Dienststelle informieren. Die Knappschaft meinte, dass die mir die gesetzliche Rente voll auf die Pension angerechnet wird. Tatsächlich ist es aber so, dass eine Rente aufgrund von freiwilligen Beiträgen nicht angerechnet wird. (§ 55 Abs. 4 Beamtenversorgungsgesetz)

    Hallo liebe Community,


    nachdem ich jetzt zweimal (Uni ProfiRente bei der Finanzkrise und jetzt fairriester) erlebt habe, dass mein Riesterguthaben mit Verlust umgeschichtet wurden ist, bin ich ziemlich enttäuscht von den Versprechen der Riesteranbieter. 0 % Gewinn in 15 Jahren kann es doch nicht sein. Ich bin 57 Jahre alt. Damit sind bei mir bei fairriester fast nur noch Rentenfonds drin, die auch in Zukunft nichts mehr bringen.


    Ich habe mir gestern folgende Alternative überlegt: Wie ist es, wenn ich die Riesterrente kündige und das Guthaben (ca 30000 Euro) über die nächsten Jahre verteilt in die freiwillge gesetzliche Rentenversicherung einzahle? Soweit ich weiß, ist das als Beamter möglich und ich war auch bereits mehr als fünf Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ich müßte zwar alle Steuerersparnisse und Zulagen bei der Riesterrente zurückzahlen, könnte aber die Zahlungen and die Rentenversicherung von der Steuer absetzen. Die Riester-Zulagen waren für mich als Ledigen ohnehin nicht so hoch. Ich habe ausserdem mal in den Tabellen nachgeschaut: Fairriester und die gesetzliche Rentenversicherung zahlen im Moment für das eingezahlte Kapital ziemlich das Gleiche als Rente aus. Die gesetzliche Rente erhöht sich aber alle paar Jahre mal.


    Meine Frage an die Community: Ist in meiner Überlegung irgendwo ein Haken oder ein Denkfehler? Und wenn die Überlegungen stimmen: Auf was muss ich achten?


    Beste Grüße


    fx