Beiträge von Pumpsbiene

    Da sich Wüstenrot trotz Ankündigung zu Jahresende fast genauso verhält, vermute ich, dass die gerade alle ihre Winkeladvokaten zusammengerufen haben, um sich da rauszuwinden. Ich bin kein Jurist, aber wenn sich jemand dazu durchringen würde, eine Sammelklage zu erwägen - ich wäre dabei!

    Das war am 09. März schon mal Thema #148.

    Grundsätzlich würde das wohl wirklich Sinn machen.

    Nach sehr langer Wartezeit hat sich die LBS Nord bei mir schriftlich gemeldet und mitgeteilt, dass sie die Gebühren nicht erstatten werden. Ganz grob zusammengefasst stimmt der vom Gericht kritisierte Wortlaut und die damit einhergehenden Gebühren nicht mit deren eigener Vormulierung überein und daher gäbe es keine rechtliche Grundlage für meine Rückforderung.

    Da man mit der Schlichtungsstelle /Ombudsmann sehr viel Geduld haben muss (in aller Regel viele Monate) und der Ausgang ebenfalls fraglich bleibt, würde ich hier ebenfall überlegen, ob ich über einen Fachanwalt eine Klage anstreben würde. Hilfreich wäre sicherlich das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung.

    Aufgrund der Rechtssprechung ist die Situation eigentlich klar und deutlich. Jetzt versucht die ein oder andere Bausparkasse sich auf den Wortlaut zu stützen. Alles Quatsch. Ich halte das für einen weiteren Versuch, den ein oder anderen abzuschrecken oder einzuschüchtern. Bei der Ankündigung einer Klage durch einen Anwalt werden auch die einknicken, denn die Klage würden sie verlieren und hätten dann zusätzlich die Prozesskosten an der Hacke.

    Hallo Helena,

    bei mir hat die Antwort auch gut zwei Monate gebraucht. Im Vergleich zu Dir bin ich da ja noch gut weggekommen. Die erste Rückmeldung war jedoch lediglich die Eingangsbestätigung und die Aufforderung, einen Kontoauszug der Bausparkasse (Wüstenrot) nachzureichen. Seit dem habe ich auch nichts (!) weiter von denen gehört.

    Schreiben an die Schlichtungsstelle: 21.12.2022

    Eingangsbestätigung: 28.02.2023

    Seit dem nichts mehr!

    Ich hatte auch schon nicht mehr mit einer Rückmeldung gerechnet, daher bin ich zweigleisig weitergefahren.

    Da ich eine Rechtsschutzversicherung für fast alle Bereiche habe, nahm ich Kontakt zu dieser auf. Dort musste ich den bisherigen Schriftverkehr mit der Bausparkasse zur Prüfung der Kostenübernahme für einen Fachanwalt einreichen.

    Meine Forderung an die Bausparkasse waren die Kontoführungsgebühren seit Beginn des Vertrages (2010), samt Zinsen. Das wären 130,- € + Zinsen gewesen. Angeboten wurde mir die Erstattung für 3 Jahre.

    Gestern habe ich auf meinem Konto gesehen, dass die Bausparkasse 63,- € erstattet hat. Wie sich diese Summe zusammensetzt, weiß ich noch nicht, da ich noch kein Schreiben dazu erhalten habe, weder von der Bausparkasse, noch von meiner Rechtsschutzversicherung. Ich weiß auch noch nicht, ob diese mit der Bausparkasse irgendwelchen Kontakt aufgenommen hat.

    Ich muss mal die Post in den nächsten Tagen abwarten und werde dann sehen, was ich weiter unternehme. Die jetzige Erstattung entspräche noch nicht einmal 50 % meiner geforderten Summen.

    Ich werde hier weiter berichten.

    Guten Abend zusammen,

    mir hat am 28.02.2023 die Schlichtungsstelle den Eingang meines Schreibens vom 21.12.2022 bestätigt. Dafür hat man gerade mal gut 2 Monate gebraucht.

    Die Wüstenrot hat meine Frist natürlich ohne sich zu mucken, verstreichen lassen.

    Entgegen meiner ursprünglichen Überlegung, jetzt über einen Fachanwalt die Klage anzustreben, habe ich der Schlichtungsstelle geantwortet und warte noch ab.

    Ich kann ja jederzeit aus dem Schlichtungsweg aussteigen und meinen Weg weiterbeschreiten.

    Ich bleibe dran und werde weiter berichten!

    So, habe heute meinen Brief an die Wüstenrot auf den Weg gebracht.

    Kontogebühren für die gesamte Laufzeit (seit 2010) plus Nutzung zurückgefordert. Frist bis zum 06.03.2023 gesetzt und ganz klar angekündigt, dass ich danach bei ausbleibender Reaktion die Klage anstrebe.

    Bin mal gespannt, werde auf jeden Fall wieder berichten.

    Danke für diese Seite, die ich bisher nicht kannte.

    Ich denke, ich schreibe die Wüstenrot jetzt an, fordere mit entsprechender Begründung und Zitaten die gesamten Konotgebühren seit Bestehen des Vertrages zurück. Dabei werde ich eine übliche Frist setzen. Falls die Wüstenrot nicht zeitgemäß reagiert, wovon ich ausgehe, werde ich meine Rechtsschutzversicherung informieren und mit einem Fachanwalt die Klage anstreben.

    Ich schlage mich schon seit 02-2020 mit der Wüstenrot rum. Damals kam das Thema Kontogebühren vermutlich zum ersten Mal auf.

    Dann war ich 12-2021 und jetzt wieder 12-2022 am Ball.

    Auch ich habe mittlerweile das hier oft zitierte Schreiben mit dem Hinweis auf das Erstattungsformular bekommen.

    Was mich daran stört, dass die Wüstenrot die Einrede auf Verjährung erhebt.

    Da ich schon 2022 zurückgefordert habe, kann ich die Kontogebühren für 2019 bis 2021 (3 Jahre) + das aktuelle Antragsjahr (2022) bekommen. Bin aber ziemlich dolle der Meinung der VZ und der Stiftung Warentest, dass ich Anspruch auf Rückerstattung für die gesamte Laufzeit haben (seit 2010). Wenn die Wüstenrot jetzt die Einrede auf Verjährung erhebt und ich das in deren Formular mitmache, habe ich Sorge, dass ich mir damit ein Eigentor schieße und auf den 4 Jahren Erstattung hängen bleibe.

    Wer weiß Rat?

    Hallo zusammen,

    ich hatte bei der Wüstenrot Bausparkasse im November 2022 die Kontogebühren für die Jahre 2019 bis 2022 zurückgefordert. Da ich keinerlei Reaktion von der Wüstenrot erfahren habe, habe ich mich im Dezember an die zuständige Schlichtungsstelle gewandt. Diesmal habe ich aufgrund der hier vertretenen Rechtseinschätzug die Kontogebühren der gesamten Laufzeit (seit 2010) zurückgefordert.

    Heute habe ich ein Schreiben der Wüstenrot bekommen, in dem sie mir die Gebühren für das laufende Jahr plus die drei vorangegangenen Jahre erstatten würden. Dazu müsste ich einen Antrag über die im Schreiben gemachte Website stellen.

    Meine Frage ist nun, für wieviel Jahre steht mir die Ersattung der Kontogebühren nun wirklich zu?

    Ich bedanke mich schon jetzt für alle Antworten.

    Viele Grüße, H. Schmitz

    O. K.

    Um die Sache mit dem Führerschein werde ich mich dann kümmern - hat ja noch Zeit.


    Wir waren schon etliche Male in Schottland. In den ersten Jahren haben wir uns immer einen Wagen gemietet, das war natürlich ein Rechtslenker.

    Die beiden letzten Male waren wir mit unserem Wagen dort. Dass das ein Linkslenker war, hat mir dort nichts ausgemacht, das Fahren war o. k.

    Unser Auto hat komplett LED-Licht, da musste ich nichts umstellen, das hat das Auto über Informationen des Navi automatisch gemacht. Auch wurde mir automatisch die Geschwindigkeit in Meilen angezeigt.


    Langfristig würde wir uns dann wohl eh ein britisches Auto zulegen.


    ... nur weiter so.

    Bin von den Info sehr beeindruckt. :):thumbup:

    Hallo zusammen,

    ja, ich bin auch neu hier im Forum und habe mich schon mal ein bisschen umgesehen, auch nach dem einen oder anderen gesucht.

    Zu meinem Anliegen habe ich nichts grfunden, daher hier mal meine Frage(n):


    Was muss ich alles beachten, wenn ich nach Schottland auswandern möchte?


    Für meine Frau und mich kommt es in knapp 3 Jahren zum Tragen, dann sind wir aus dem aktiven Arbeitsleben raus.

    Zur Zeit denken wir darüber nach, in Deutschland eine kleine Wohnung zu halten, um weiter als Deutsche hier registriert zu sein.

    Ich weiß, dass man noch nicht sagen kann, was der Brexit in 3 Jahren für Auswirkungen haben wird oder wie weit es mit der schottischen Unabhängigkeit ist.

    Aber es gibt doch bestimmt Dinge, die immer Gültigkeit haben und genau die würden uns interessieren.

    Z. B. was bei einem Immobilienkauf zu berücksichtigen ist, wie ist das mit der Krankenversicherung, kann man dort dauerhaft ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung fahren usw.

    Sicherlich gibt es noch ganz viele andere interessante Dinge und genau die sind Interessant.


    Ich freue mich über alle Antworten.


    Lieben Dank im Voraus.