Beiträge von Uwe Vinke

    Die Sanierung eines Altbaus ist möglich, finanzierbar und Zukunft weisend. Fragt doch die, die es gemacht haben und das erreicht haben, was das Ziel war: CO2-Minderung. Ich zum Beispiel.


    Wenn ich hier mitlese, habe ich oft das Gefühl, dass hier kinderlose Finanzprofis unterwegs sind, denen die Zukunft der folgenden Generationen egal ist.

    Was hilft das Geld am Ende, wenn keine Welt mehr da ist, in der ich es ausgeben kann?

    Altbausanierung lohnt sich schon. Habe zwischen 1995 und 2000 ein 1920er-Jahre Haus zum Niedrigenergiehaus (85kWh/qm/Jahr) umgebaut. Zusätzlich mit thermischer Solaranlage und PV ausgestattet. 2023 kam die Wärmepumpe.


    Selbst zu tragende Investitionkosten für energetische Sanierung und Heizung in den Jahren insgesamt rund 90t Euro. Das Haus wurde immer bewohnt und erfüllt heute alle Ansprüche des GEG.

    Der Co2-Ausstoß wurde von 86 auf 9 kg/qm/Jahr gesenkt!! Das war das Ziel und den nachfolgenden Gerationen geschuldet.


    Wer rein betriebswirtschaftlich an eine energetische Sanierung geht, sollte die Finger davon lassen oder in jungen Jahren damit anfangen.

    Die Vergütung für Abschaltzeiten ist im EEG geregelt, der Netzbeteiber muss zahlen. Also das Geld einfordern.

    Ich würde aber eine technische Veränderung vornehmen. Wenn das Steuergerät nur die Einspeiseleitung unterbricht, nicht aber den Wechselrichter, würde ich das Steuergerät hinter den Speicher legen. So wird nur der Stromfluss unterbrochen der bei vollem Speicher dann ins Netz soll. Frag mal einen Fachmann.

    Gibt es denn ein Abschaltsystem im Zählerkasten, das von BW ferngesteuert wird?

    Wenn ja, muss es im Vertrag mit dem Netzbetreiber eine Regelung zur Abschaltung geben.

    Aber, wie soll eine PV-Anlage abgeschaltet werden? Windräder werden still gestellt und so aus dem Wind genommen.

    So ist es.

    Daher dürfen PV-Strom-Erzeugung und PV-Strom-Verkauf auch nicht in einer Firma erfolgen.

    Für die Erzeugung im Kleinformat (bis 30 kWp) ist heute keine Gewerbeanmeldung mehr nötig.

    Wer Strom verkauft ist aber Gewerbetreibender und umsatzsteuerpflichtig.

    Anhang:

    Du musst als Stromversorger allerdings für die Messtechnik des PV-Stroms sorgen. Heißt: Du musst dem Stromkunden den verbrauchten Strom anhand von Zählerständen nachweisen. Hierfür ist die entsprechende Technik einzubauen.


    Da ich nur einen Kunden habe, ist bei mir der PV-Verbrauch die Differenz zwischen PV-Gesamtzähler (was kommt von den Platten) und dem Einspeisezähler.

    Versorgst Du mehrere Kunden wird es kompliziert und ein Fachmann wäre ratsam.

    Der Stromanbieter hat nichts mit der Einspeisung zu tun. Die Einspeisung wird vom Netzbetreiber (kann auch Stromanbieter sein) bezahlt. Es sind zwei verschiedene Schuhe.

    Bei mir ist der Netzbetreiber kein Stromversorger. Meine PV ist Ü20 und nicht mehr in der Einspeisevergütung, der Netzbetreiber muss den PV-Strom aber abnehmen und zum Jahresdurchschnittspreis an der Strombörse (max. 10 Cent) vergüten.


    Die Anmeldung beim Hauptzollamt wäre nicht nötig gewesen. Hinweis zur Erlaubnisbeantragung von deren Internetseite.


    Bitte prüfen Sie vor einer Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt zunächst, ob Sie eine Erlaubnis beantragen müssen.


    Sie sind von den neuen Anforderungen in der Regel nicht betroffen, wenn Sie Strom in Stromerzeugungsanlagen mit bis zu 1 Megawatt Nennleistung aus erneuerbaren Energieträgern erzeugen (z.B. in Photovoltaikanlagen) und bislang keinen Kontakt zu Ihrem zuständigen Hauptzollamt hinsichtlich der Stromsteuer hatten (z.B. im Rahmen der Erlaubnis als Versorger, kleiner Versorger oder Eigenerzeuger).

    Moin Adrienne,

    ich verkaufe als Vermieter seit Sommer 2022 den PV-Strom vom Dach an den Mieter des Hauses.


    Der Stromzähler hat einen Einspeisekanal und einen Bezugskanal. Als Betreiber der PV-Anlage bin ich auch Nutzer der Messstelle (Zähler). So will es der Netzbetreiber.

    Somit kann der Mieter den Zähler nicht als Bezugszähler zur Stromlieferung bei einem Anbieter anmelden. So will es der Netzbetreiber, da keine getrennten Zähler.


    Ich habe daher mit dem Mieter einen Stromliefervertrag abgeschlossen, der PV-Strom und Fremdstrom umfasst. Nach Auswahl des Stromanbieters durch den Mieter werde ich Vertragspartner des Stromanbieters. Die Monatsabschläge werden vom Mieter an mich gezahlt, ich reiche sie dann weiter.


    Für den PV-Strom lege ich Preis und Monatsrate selbst fest und erhalte das Geld vom Mieter. Mein kWh-Preis liegt derzeit Netto bei 22 Cent. Auf einen Grundpreis verzichte ich. Abgaben (Netzentgeld, Konzessions-, Offshoreabgabe usw.) und Stromsteuer fallen nicht an.


    Die Jahresrechnung erstelle ich aus der Jahresrechnung des Stromlieferanten und dem PV-Verbrauch, getrennt nach Bezugsart. Zusätzlich lege ich die Jahresrechnung des Stromlieferanten bei.


    Es ist etwas Aufwand, aber er lohnt sich. Der Mieter hat 2023 knapp 30 % seines Stroms vom Dach bekommen.

    Moin in die Runde.

    Hier erste Zahlen aus der Praxis meiner neuen WP (Einbau 23. Mai).

    Heizkreis und WP angestellt am 15. Oktober. Bis dahin Warmwasser allein von der Sonne.


    Heizenergie im November:

    52 kWh aus Solaranlage, 1313 kWh aus WP, 20 kWh aus PV = 1385 kWh Bedarf

    Solaranlage: direkt in den Pufferspeicher

    WP: Aufheizung von Pufferspeicher (WW) und Heizkreis nach Bedarfssteuerung

    PV: überschüssiger PV-Strom wird vor Einspeisung an Heizstab im Pufferspeicher umgeleitet


    Kosten:

    Solar: Sonne

    PV: Sonne

    WP: 317 kWh Strom x 0,40 Euro = 126,80 Euro

    zum Vergleich:

    1313 kWh (WP) x 0,12 Euro (Gaspreis) = 157,66 Euro


    Leistung WP:

    Bei Vorlauftemperatur im Heizkreis von 41-50 Grad = 1313 kWh Heizenergie

    Hierfür Strombedarf = 317 kWh

    Somit JAZ (Jahresarbeitszahl): 4,14

    Passt mit den Berechnungen des Heizungsbauers


    An Mc Profit:

    40.000 Euro für neue Heizungsanlage mit WP

    Bafa-Zuschuss von 14.000 Euro (35%) wurde Ende November überwiesen.

    Zusätzliche Unternehmerbescheinigung über Abbau der alten Gasanlage und Rückbau des Gasanschlusses wurde gefordert.

    Ich habe bereits vor 30 Jahren mit der energetischen Sanierung eines 20er-Jahre-Hauses begonnen: 1994 das Dach, 1998 die Fassade und die Fenster, 2000 dann die neue Heizung.

    Der Vorteil der Altbausanierung besteht darin, die einzelnen Maßnahmen nach eigener Finanzlage und entsprechender Fördertöpfe vorzunehmen sowie im Haus wohnen zu bleiben (wenn auch auf einer Baustelle). Dass das Haus vom Kern her ein altes bleibt, ist dabei zweitrangig, wenn die energetischen Werte stimmen.

    Lieber McProfit,

    jeder Angestellte ist auch Unternehmer, verauft er doch seine Arbeitskraft. Diese basiert auf einer guten Gesundheit. Ist diese verloren, muss er sie wieder herstellen. Ist dies nicht mehr möglich, kann er sich für einen Ausstieg mit Kürzungen entscheiden. Das habe ich getan und meine sozialen Rechte genutzt.

    Du bist ja auch vorher ausgestiegen, wie Du geschrieben hast,. Nur hatte ich nicht solch ein gutes Finanzpolster, wie Du als ehemaliger Unternehmer und heutiger Privatier.