Beiträge von Uwe Vinke

    Ich habe die Möglichkeiten des Sozialsystems genutzt, in das ich über Jahrzehnte mit einem hohen Einkommen viel eingezahlt habe. So bekam ich einen kleinen Teil davon zurück. Genau dafür ist das Sozialsystem auch gedacht, um etwa bei gesundheitlichen Problemen finanzielle Überbrückung zu bieten.

    Bei mir kamen eben verschiedene Faktoren zusammen, die den Weg bis in die Rente ebneten. Diesen Weg konnte ich aber nur gehen, weil ich die einzelnen Bausteine kannte und deren Abfolge geordnet habe. Viele in gleicher Situation kennen die Bausteine nicht und erleben oft ihre Rente dann nicht mehr.


    Mein Weg ist nicht vergleichbar mit den Empfängern von Bürgergeld. Hier sind zwar oft auch gesundheitliche Probleme die Ursache, jedoch haben sich inzwischen viele auf Kosten des Sozialsystems gut eingerichtet.

    Hier mein persönlicher Werdegang zur Rente als Jahrgang 1955:

    02/2014: in langzeit Krankheit (Krankengeld)

    08/2015: zurück in Firma (Urlaube und Überstunden abgebummelt, kein Tag gearbeitet)

    10/2015: Kündigung zum 31.06.2016 (Freistellung, Klage gegen Kündigung, Einigung vor Gericht, kein Tag gearbeitet)

    05/2016: Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente, anerkannt rückwirkend ab 03/2014

    07/2016 bis 06/2018: arbeitssuchend mit Arbeitslosengeld

    12/2018: vorgezogene Altersrente (35 Jahre) mit 1,2% Abzügen bei 60% GdB

    04/2021: Altersrente

    Wichtig dabei: bei Krankheit und Artbeitslosigkeit wird weiter in die Rentenkasse eingezahlt (80% des letzten Lohnbeitrags)

    Mein Ausscheiden mit 59 aus dem Arbeitsleben hat zwar etwas Rente gekostet, dafür aber mehr arbeitsfreie Jahre und Lebensqualität gebracht.

    Der Ausstieg aus dem Arbeitsleben will geplant sein.

    Eine Anmeldung beim Hauptzollamt ist nicht nötig, da bisher noch keine Kontakt bestand. Danach habe ich mich gerichtet: Eigene Mitteilung der Zollbehörde.


    Hinweis zur Erlaubnisbeantragung


    Bitte prüfen Sie vor einer Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt zunächst, ob Sie eine Erlaubnis beantragen müssen.


    Sie sind von den neuen Anforderungen in der Regel nicht betroffen, wenn Sie Strom in Stromerzeugungsanlagen mit bis zu 1 Megawatt Nennleistung aus erneuerbaren Energieträgern erzeugen (z.B. in Photovoltaikanlagen) und bislang keinen Kontakt zu Ihrem zuständigen Hauptzollamt hinsichtlich der Stromsteuer hatten (z.B. im Rahmen der Erlaubnis als Versorger, kleiner Versorger oder Eigenerzeuger).


    Wenn der Strom nicht an den Mieter verkauft werden soll, kann die PV-Anlage ja für den Eigenverbrauch vermietet werden. Musterverträge gibt es bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Franken e.V., www.dgs-franken.de

    Hierfür muss jedoch die PV-Anlage im Markstammdatenregister auf den Mieter als neuen Betreiber umgemeldet werden, mit dem der Netzbetreiber dann einen Vertrag macht. Die Einspeisevergütung geht dann an den Mieter, der dann den Eigenstrom ohne Messkonzept nutzen kann.

    Die Monatsmiete sollte sich nicht nach dem Stromertrag richten, sondern nach den Kosten für den Eigentümer (Versicherung, Wartung, usw).


    Auch einmal beim Solarförderverein Deutschland nachschauen.


    Ja auf den selbst produzierten Strom ist MwSt aufzuschlagen und abzuführen, da ja ein Gewerbe als Stromlieferant besteht.

    Der Gesamtertrag meiner PV-Anlage wird über einen diditalen Hutschienenzähler gemessen. Der Überschussstrom wird ins Fremdnetz eingespeist und über den üblichen Zähler gemessen. Die Differenz, beider Zähler ergibt den Stromverbrauch im Haus. Ich lasse mir monatlich Fotos der Zähler zuschicken und führe eine Verbrauchstatistik.


    Mit dem Mieter habe ich einen Stromliefervertrag abgeschlossen und einen monatlichen Abschlag festgelegt. Für den Jahresverbrauch stelle ich anhand der Verbrauchszahlen eine Rechnung (entsprechend anderer Versorger) aus.

    Ausgewiesen werden muss die Mehrwehrtsteuer. Ein Netzentgeld fällt nicht an, da der selbst verbrauchte Strom im Hausnetz bleibt. Stromsteuer fällt auch nicht an, weil der Eigenstrom im "räumlichen Zusammenhang" verbraucht wird, aus einer PV kommt und die Anlage unter 1 MW-Leitung hat.


    Aber vorsicht: Stromproduktion und Stromverkauf sind zwei unterschiedliche Firmeninhalte.

    Für kleine PV-Betreiber ist ein Gewerbe nicht erforderlich, für den Stromverkauf schon. Gewerbeanmeldung ist bei der Kommune möglich. Evtl. Rücksprache mit einem Steuerberater.


    Hinweis: Vorher das Verfahren ausführlich mit dem Mieter besprechen.

    Wurde der neue Arbeitgeber bei Unterschrift des Arbeit6svertrages über den Krankenstatus informiert? Wenn nicht, dies bitte jetzt tun. Mal sehen, ob er den Arbeitsvertrag aufrecht erhält.

    Die Arbeitsagentur muss davon nichts wissen. Wenn sie später informiert wird, erkennt sie das Bemühen um Arbeit trotz Krankheit.

    Mit der Änderung der Einkommensteuer für PV-Anlagen ab 2022 ist nicht nur die Versteuerung von Gewinnen, sondern auch die Anrechnung von Verlusten weggefallen. Greift bei meiner Anlage auch.

    Die Streichung der Mehrwertsteuer für PV-Anlagen soll einen Teil der bisher abschreibungsfähigen Kosten senken. Pech für die, die noch mit MwSt gekauft haben und nun in die neue Steuerregelung fallen.

    Die bedeutet aber nicht, das damit auch die Umsatzsteuer wegfällt, wenn auf die Kleinunternehmerregelung (Wegfall der USt) verzichtet wurde. Siehe Vorpost.

    Die Grundsteuer ist Teil der Nebenkosten. Beim gemieteten Haus ist es kein Problem, auch nicht bei einer gemieteten Eigentumswohnung. Hier gilt jeweils der Grundsteuerbescheid der Stadt.

    Bei einem Haus mit mehreren Mietparteien, aber im Besitz einer Person, wird es etwas kompliziert. Hier muss der Vermieter die Grundsteuer auf die Wohnungen verteilen. Gefragt sind dann die jeweiligen Anteile für Wohnung, Haus, Garten und Parkplatz, ähnlich wie bei Eigentumswohnungen.


    Ich würde mir vom Vermieter den Steuerbescheid der Stadt vorlegen lassen.

    Antwort an McProfit

    Die 40.000 Euro sind nur die Ausgaben in 2023 für die neue Solvis-Anlage mit Wärmepumpe.


    Dach, Fassade, Fenster und Keller in den 90er Jahren haben etwa 110.000 DM und die Solvis-Anlage in 2000 hat damals 32.000 DM gekostet. Diese Summen dürften heute in Euro anfallen.


    Wenn der Bafa-Zuschuss gezahlt ist, gebe ich Meldung. Ebenso, wenn im Winter die ersten Werte für die Wärmepumpe vorliegen.


    Grüße nach Stuttgart

    Moin in die Runde.

    Hier kommt der Bericht eines Wiederholungstäters, der stets die Umwelt und nicht so sehr die Amortisation von Kosten im Kopf hat. Bin mit McProfit überein, dass Praktiker hier berichten sollten.

    Bereits 1994 habe ich damit begonnen mein Elternhaus (Baujahr 1923) energetisch zu sanieren. Die Familie brauchte im Dachboden mehr Platz, so wurde das alte Dach verändert und gegen ein modernes Warmdach (geschossene Dachhaut mit Vollsparrendämmung) ausgewechselt. Diese Dachform wird selbst heute noch selten verbaut. Das Haus blieb bei der Umbauphase bewohnt, den Innenausbau habe ich selbst gemacht. Es entstanden 210qm Wohnfläche.

    1998 folgten weitere Schritte, nachdem das Land NRW die Wärmeschutzverordnung 100 (Wärmebedarf max. 100kWh/qm) eingeführt hatte. Hierfür gab es ein zinsloses Landesdarlehen mit festen Sanierungsvorgaben (Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke) und einigem Papierkram. Die Haushülle wurde mit einer Vorhängefassade (Isolierierung mit aufgeklebten Riemchenklinker) soliert, da baurechtlich nicht anders möglich. Damit blieb die Hausoptik erhalten. In dem Zuge wurden auch die Fenster gegen damals modernste Fenster (2fach Verglasung mit UV-Folie) getauscht. Die Kellerdecke wurde auch gedämmt. Der Energeiverbrauch (Heizöl 1989 schon mit WW-Solar) reduzierte sich ab 1994 somit um 70 Prozent.

    2000 folgte dann das Finale mit dem Einbau einer hochmodernen Solvis Gasheizung (1000ltr-Pufferspeicher mit eingebautem Brenner und Solarwärmetauscher sowie Warmwasserwärmetauscher) mit 60 Solar-Vakuumröhren. Der Energieverbrauch sank nochmals um 40 Prozent.

    Gleichzeitig wurde mit dem damaligen 100 000-Dächerprogramm die erste PV-Anlage (2,4 kWp) aufgelegt. 2004 folgte die zweite PV-Anlage (2,4 kWp). Die erste Anlage geht inzwischen in den Eigenverbrauch, die zweite folgt 2025, dann mit Speicher für den Eigenverbrauch.

    Die alte Solvis-Heizung wurde im Mai 2023 durch eine moderne Solvis-Anlage gleicher Größe ersetzt, jedoch jetzt ohne Gas und mit Wärmeumpe (15.000 Euro). Die Förderung der Komplettinvestition (40.000 Euro) beträgt 14.000 Euro. Hier war der Verwaltungsaufwand kleiner, da online. Das Fördergeld wird in den nächsten Wochen kommen.


    Meine Meinung: Nicht immer auf das Geld schielen, sondern an die Nachwelt denken.

    Renten sind kein Arbeitseinkommen und werden beim ALG1 nicht berücksichtigt. Habe selbst neben Berufsunfähigkeitsrente und Teilerwerbsminderungsrente auch ALG1 erhalten.

    Eigene Erfahrung:

    Eigenes Haus beewohnt, 2016 zweites Haus für 300.000 gekauft, Finanzierung mit 200.000 auf neuem Haus und 100.000 auf altem Haus, neues Haus vermietet, Zinszahlungen von beiden Darlehen steuerlich absetzbar.

    2019 Umzug in neues Haus, 2020 Tilgung des Darlehens auf neuem Haus, altes Haus nach Umzug vermietet, Zinszahlung des Restdarlehens auf altem Haus nicht von der Steuer absetzbar.

    Gibt es für Grundstück und Haus vom Finanzamt nur ein Aktenzeichen mit einer Person als Adressat, sind Grundstück und gesamten Haus zu veranlagen.

    Gibt es für das Grundstück und jede Wohnung vom Finanzamt ein Aktenzeichen mit unterschiedlichen Personen als Adressat, sind die Wohnungen als Eigentumswohnungen zu veranlagen.

    Ich würde beim Finanzamt nachfragen.

    Ist der Dachboden nicht ausgebaut, ist es keine Wohn- und keine Nutzfläche.

    Wohnfläche sind nur Flächen, die zu Wohnzwecken ausgebaut oder vorbereitet sind (Wasser, Heizung, Strom).

    Flure sind Wohnflächen, nur die Fläche unter der Treppe kann abgezogen werden.

    Heizöllager ist auch kein Nutzfläche, da nicht für andere Zwecke nutzbar.