Beiträge von Uwe Vinke

    815 Euro Rente sind vermutlich ausgezahlt, also etwa 910 Euro brutto. Hierauf sind die 260 Euro Wohngeld berechnet.

    Kommen noch 300 Euro aus dem Minijob erhöht sich das Einhommen und das Wohngeld wird reduziert. Es wird weniger Wohngeld geben, aber wohl nicht auf Null sinken. Die Einkommensgrenze für Wohngeld liegt bei 1350 Euro brutto.

    Ich würde bei der Wohngeldstelle nachfragen.

    Sicherlich wurde beim Antrag der Hinweis auf ehemalige Hoffläche vergessen und die gesamte Hoffläche als bebaubare Fläche angegeben. Dies hat das Rechenprogramm dann als Basis genommen. Kein Mensch hat mehr auf den Antrag geschaut.

    Ich würde beim Finanzamt anrufen und auf das Problem hinweisen. Dann müsste ein Neuantrag mit Aufteilung in bebaubare Fläche und Landwirtschaft möglich sein.

    Von mir bearbeitete Fälle hatten meist zwei Aktenzeichen: eins für bebaubare Fläche und eins für landwirtschaftliche Fläche. Ich habe dann zudem in den Anträgen noch Hinweise geschrieben.

    Das Finanzamt berechnet nach Landesgesetz den neuen Grundsteuermessbetrag, der dem Eigentümer mitgeteilt wird.

    Wer auf dieser Basis und dem aktuellen Hebsatz seiner Kommune seine Grundsteuer errechnen will, geht so vor:

    Grundsteuermessbetrag x Hebesatz : 100 = zu zahlende Grundsteuer (z.B.: 87,73 x 450 : 100 = 394,79 Euro).


    Aber Vorsicht: Der Hebesatz der Kommune wird sich wohl bis 2025 verändern. Hierfür ist dann die Politik der Kommune und nicht das Finanzamt verantwortlich.


    Bei meinen Grundstücken sieht es laut Finanzamt so aus:

    NI: Grundsteuermessbetrag um 16,2 Prozent niedriger als heute

    NRW: Grundsteuermessbetrag um 9,5 Prozent höher als heute

    Natürlich muss die Umsatzsteuer wieder abgeführt werden. Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind getrennte Steuerarten und werden auch getrennt veranlagt. Der Steuerberater hilft weiter.

    Wer Bürgergeld erhält, ist von der Rundfunkgebühr befreit. Auf Antrag.


    Welche Abzüge vom Einkommen bei Wohngeld möglich sind, ergibt sich aus dem Wohngeldantrag. Die Rundfunkgebühr gehört nicht dazu.


    Für mich ist es keine Zwangsgebühr. Ich erhalte dafür auch eine Leistung per öffentlichrechtlichem Radio und TV.

    Wer sogenanntes Free-TV sieht, muss für HD-Qualität eine höhere monatliche Gebühr zahlen.

    Was soll ein Einspruch? Wenn die Zahlen für Grundstücksgröße und Wohnfläche aus dem Antrag in der Berechnung des Grundsteuermeßbetrages stimmen, gibt es keinen Grund zum Einspruch. Da zum Antrag kein Fehler vorliegt.

    Wer etwas gegen die Art der Berechnung hat, sollte gegen das jeweilige Landesgesetz klagen.


    Die Kommunen erhalten in 2024 die neuen Grundsteuermeßbeträge der Finanzbehörden, mit denen dann mit den gültigen Hebesätzen jede Kommune ihre Grundsteuereinnahme errechnet. Liegt diese höher als mit altem Steuermeßbetrag, kann die Politik den Hebesatz ab 2025 senken - oder auch nicht. Letztlich entscheiden die Kommunalpolitiker über die Höhe der jeweiligen Grundsteuer.

    Wenn das Grundstück am 1. Januar 2022 noch nicht im Eigentum war, hat der Vorbesitzer die Pflicht zum Grundsteuerantrag. So ist es nun mal, denn der Stichtag ist der 1. Januar 2022.

    Auch nach dem 1. Januar 2022 verstorbene Eigentümer sind von den Erben noch als Eigentümer anzugeben. Die Grundbesitzänderungen erfolgen danach.

    Für das Grundstück mit Haus gibt es ein eigenes Aktenzeichen. Für die Äcker in Erbengemeinschaft gibt es auch ein eigenes Aktenzeichen. Jedes Aktenzeichen ist ein eigener Antrag.

    Grundstück mit Haus ist Anlage Grundstück als bebautes Grundstück.

    Für die Äcker ist Anlahe Land- und Forstwirtschaft zu nehmen.

    Bei beiden Aktenzeichen ist die ganze Grundstücksfläche mit Flur und Flurstücksnummern anzugeben. Bei Land- und Forstwirtschaft ist zudem die Nutzung der Fläche anzugeben. Hierfür gibt es einen Katalog in Elster aus dem die Nutzungsart (Forstwirtschaft) entnommen werden kann, der dann eine Fläche zuzuordnen ist. Diese Daten werden in Niedersachsen dem Grundeigentümer mitgeteilt und sind einzutragen.

    Als Sicherheit im Hauptbogen in der Vermerkebene einen Eintrag machen: "Für gleiche Fläche eigenes AZ für Land- und Fortswirtschaft" und "Für gleiche Fläche eigenes AZ als bebautes Grundstück".

    Dann handelt es sich um eine Eigentumswohnung, deren Daten zu Größe und Anteil am Grundstück dem Kaufvertrag zu entnehmen sind. Ebenso die Größe der Wohnung. Darüber sind die Eigentümer der anderen Wohnungen nicht zu informieren.

    Bei einer Eigentümergemeinschaft gibt es einen Empfangsbefvollmächtichten, der vom Finanzamt angeschrieben wird. Dieser gibt den Grundsteuerbescheid ab, in dem alle Eigentümer namentlich mit ihrem jeweiligen Anteilen benannt sein müssen.