Dem Sinn nach waren die Räume wohl nie eine Einliegerwohnung, da es nie eine Trennung vom Resthaus gegeben hat. Kellerräume sind nicht als Wohn- und auch nicht als Nutzzfläche anzugeben. So zumindest in Niedersachsen.
Beiträge von Uwe Vinke
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Das gilt aber nur für die Grundstücke, die die gleichen Eigentumsverhältnisse haben.
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Das Aktenzeichen des Finanzamtes gibt vor, für welches Grundstück, welche Wohnung (wirtschaftliche Einheit) es geht. Ist vom Finanzamt mitgeschickt. Jeder Wohnungsbesitzer muss seine eigene Erklärung machen, entsprechend seinem Eigentumsanteil. Dieser Anteil ergibt sich aus dem Kaufvertrag.
Für das ganze Haus ist keine Erklärung möglich, es sei, das gesamte Haus ist vermietet. Dann ist das Haus mit Grundstück eine wirtschaftliche Einheit. Steht dann aber im Schreiben des Finanzamtes.
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Für jedes Grundstück sollte ein eigenes Aktenzeichen vom Finanzamt vergeben sein. Wenn das nicht so ist, würde ich beim Finanzamt nachfragen.
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Mehrere Gebäude können auch in NRW eingetragen werden: Anlage Grundstück unter Punkt 5. Zur Ergänzung würde ich im Hauptvordruck unter Punkt 6 den Vermerkt "Zwei Wohnhäuser auf einem Grundstück" eintragen.
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Für das Grundstück gibt es sicherlich nur ein Aktenzeichen vom Finanzamt. Dann können beide Häuser in dem einen Antrag angegeben werden. Es können mehrere Gebäude eingetragen werden. In NIedersachsen ist das möglich. Müsste auch in den anderen Bundesländern möglich sein.
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Jedem Aktenzeichen ist sicher ein Grundstück zugerechnet. Die Daten sind ja mit dabei. Antrag so ausfüllen, als wäre jedes Grundstück mit Hausanteil (vermute Doppelhaus) eine Einheit (Grundstück, Einfamilienhaus und Wohnfläche des Teils). Im Hauptbogen Blatt 6 (Ergänzende Angaben) den Vermerk "Umbau des Zweifamilienhauses zum Einfamilienhaus auf zwei Grundflächen mit zwei AZ" eintragen. Bei beiden Aktenzeichen.
Dann wird der Antrag noch personell geprüft.
Ich würde vorher beim Finanzamt anrufen und die neue Sachlage erklären. Die geben dann sicherlich Antwort auf einen vielleicht anderen Weg.
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Gibt es ein oder zwei Aktenzeichen vom Finanzamt für die Grundstücke?
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Das hängt von den später gewollten Gesamteinkünften ab.
Ich habe meine Teilerwerbsminderungsrente plus Berufsunfähigkeitsrente zusammen bekommen, was letztlich ein guter Betrag zum Leben war. Mit dem Arbeitslosengeld war das mehr Nettoeinkommen als im vorherigen Berufsleben.
Heute bin ich Rentner.
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Schon erzählt und somit öffentlich.
Jedes Finanzamt und Gericht würde den Gedanken dahinter erkennen.
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Ok 2025. Die Gemeinden müssen ja auch noch rechnen.
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Im Bescheid des Finanzamtes ist ein Grundsteuermessbetrag genannt. Ist dieser höher als der alte Grundsteuermessbetrag, steigt die Grundsteuer wohl. Bei meinen zwei Objekten liegt der Grundsteuermessbetrag in NRW um 10% höher, in Niedersachsen um 17% niedriger. Ob die Grundsteuer tatsächlich steigt oder fällt, hängt letztlich vom Hebesatz der Gemeinde ab, der 2024 gültig ist.
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Vermutlich handelt es sich hier um den Miteigentumsanteil einer Eigentumswohnung an einem Gesamtgrundstück. Diese Fläche (Anteil an der wirtschaftlichen Einheit) ist nach Bundesmodell der Grundsteuer in der Grundsteueranmeldung in NRW selbst auszurechnen und wird nicht abgerundet. So meine eigene Erfahrung.
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Nicht zahlen und zur Verbraucherberatung gehen.
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Das EEG gibt die Nutzungsform vor: Eigenverbrauch mit Resteinspeisung oder Volleinspeisung. Möglich wäre vielleicht noch der Stromverkauf, was jedoch hohe Hürden hat (Firma als Stromlieferant).
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Wieviel qm Wohnfläche hat das Haus und wie hoch ist die Vorlauftemperatur der jetzigen Gasheizung? Beides sind wichtige Punkte für die späteren Kosten.
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Nicht unbedingt. Würde ich beim Steuerberater oder dem Finanzamt nachfragen. In NRW ist auch die Pauschale von 20 Cent je kWh als Basis möglich. Falls der Bezugspreis genommen wird, ist auch der Grundbetrag mit zu berücksichtigen.