Bei landwirtschaftlichen Flächen müsste das möglich sein.
Beiträge von Uwe Vinke
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Für jedes AZ die Meldung mit dem Haus machen und zusätzlich einen Vermerk formulieren, in dem auf die 2 AZ und die doppelte Erfassung hingewiesen wird. Für Vermerke gibt es eine eigenes Feld.
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Wenn der PV-Strom an den MIeter verkauft wird, bin ich Stromlieferant und habe eine Rechnung mit allen Inhalten zu schreiben.
Umgehen lässt es sich, wenn der Mieter die PV-Anlage mietet. Dann wird er Anlagenbetreiber, kann den PV-Strom selbst nutzen, erhält aber auch die Einspeisevergütung bei Überschuss. Der PV-Mieter wird daher auch im Markstammdatenregister eingetragen, was dem Netzbetreiber zu melden ist.
Ohne Verwaltungseinsatz ist es nicht zu machen. Die großen Versorger müssen es ja auch.
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Es ist eine Grundstücksgemeinschaft natürlicher Personen. Müsste aber auch auf dem Schreiben des Finanzamtes benannt sein. Dann die Personen und die Erbengemeinschaft jeweils mit deren Bruchteilen als Eigentümer eintragen.
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Was ist ein Pflegeappartement?
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Erbengemeinschaft war nur ein Beispiel. In der Frage geht es um mehrere Miteigentümer.
Nochmal: Beim Finanzamt nachfragen.
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Bei Lage des Grundstücks ist die Adresse des Grundstücks, Wohnung einzutragen. Bei Eigentümer ist die Adresse des Eigentümers einzutragen.
Das abgeschickte Formular nochmal aufmachen und die Adresse ändern. Dann das Formular erneut versenden.
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Bei mehreren Eigentümern (Erbengemeinschaft) wird nur die Person angeschrieben, die dem Finanzamt benannt ist. In der Grundsteuererklärung müssen aber alle Eigentümer mit ihren Anteilen und Adressen aufgeführt werden.
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So ist es. Bei Gemeinschaftseigentum werden alle Eigentümer angeschrieben, um ihren Anteil zu melden. Sofern diese Flächen dem Finanzamt bekannt sind.
Ich würde einfach nachfragen.
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Ich würde beim Finanzamt nachfragen, bevor ich etwas eintrage. Normalerweise verschickt das Finanzamt für jedes Grundstück ein eigenes Aktenzeichen, oder alle Grundstücke werden unter einem Aktenzeichen im Schreiben aufgeführt.
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Für welches Bundesland? In NRW und BW müsste das richtig sein.
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Danke für die Richtigstellung.
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Krankengeld wird bis zu 18 Monaten gezahlt.
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Bei Ertragsberechnungen aus Angeboten genau hinschauen. Hier wird auch schön gerechnet. Lieber im Internet in Ertragsdatenbanken für bestehende Anlagen im Umfeld reinschauen.
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Wenn ein Versorgervertrag gekündigt wird oder ausläuft und kein neuer Vertrag an der Abnahmestelle an den Grundversorger gemeldet wird, greift automatisch die Grundversorgung. Der Grundversorger fragt dann in einem Brief nach dem weiteren Vorgehen. Das kann jedoch bis zu sechs Wochen dauern.
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Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten. Mache ich als Vermieter seit Jahren so.
Habe ich als Mieter auch immer gezahlt.
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Nein. Eine Eigentumswohnung ist zwar ein Bruchteil eines Grundstück und eines Gebäudes (siehe jährlche Kostenabrechnug der Hausverwaltung), jedoch gehört dem Eigentümer dieser Teil allein (1/1) oder einem Ehepaar (jeweils 1/2). Der Bruchteil am Gesamten ist als eigene Wirtschaftseinheit zu sehen. Jeder Eigentümer erhält ja auch eine eigene Grundsteuerberechnung.
Bruchteilsgemeinschaften sind wohl Genossenschaften oder so ähnlich. Miteigentümer dürfte ähnlich gelagert sein. Wo die Wirtschaftseinheit mehreren ohne eigene Bestimmung gehört.
Das Finanzamt kann sicher aufklären.
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Handwerkerkosten (Hausmeister, Gärtner usw), die über die Nebenkosten vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden, sind zu 20% der Lohnkosten vom Mieter absetzbar. Hierfür reicht eigentlich die Nebenkostenabrechnung aus.
Investitionskosten in das Haus, setzt der Vermieter steuerlich über die Abschreibung ab. Zudem darf er die Miete erhöhen. Die Mieterhöhung ist für den Mieter nicht steuerlich absetzbar.
Das ist mein Verständnis als Vermieter.
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Eigene Erfahrung: Der Unternehmerstatus bleibt. Somit werden Einnahmen erzeugt, egal ob aus der Einspeisung, oder dem Verkauf an den Mieter. Steuerlich wird dies zum Gesamteinkommen hinzu gerechnet und ist zu versteuern. Einfach einen Steuerberater fragen.
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Und dann ist halt immer noch die Frage nach den technischen Voraussetzungen. Ein schlecht gedämmter Altbau mit Heizkörpern braucht die hohe Vorlauftemperatur und wird mit einer WP nie effizient laufen. Das auf das Niedertemperatursystem zu bekommen, benötigt eine Kernsanierung.
Kann ich nur bestätigen. Habe 1998 ein 75 Jahre altes Haus zum Niedrigenergiehaus umgebaut (Warmdach, Aussenwandisolierung, Isolierfenster). Damit sank der Energiebedarf um rund 60%. 2000 folgte dann der Austausch der Ölheizung gegen eine heute noch hochmoderne Gas-Brennwertherme mit Solarthermie und 1000l Pufferspeicher. Der Energiebedarf sank nochmals um etwa 50%.
Für das heute 100 Jahre alte Haus werden auf 200 qm Wohnfläche mit fünf Personen zwischen 85 und 95 kWh Energie je qm Wohnfläche für Heizung und Warmwasser verbraucht. Inzwischen kommen zusätzlich rund 30% des verbrauchten Stroms von der im Jahr 2000 instalierten PV-Anlage (noch ohne Speicher). Wallbox wurde 2021 eingebaut.
Nicht alles ist nach rein ökonomischen Gesichtspunkten zu bewerten. Für mich sind der ökologische Ansatz und die Vorbildfunktion wichtiger. Zudem freut sich heute der Mieter über die Kosteneinsparung bei Gas und Strom.