Beiträge von Uwe Vinke

    Ich würde mich bei Behindertenorganisationen (Lebenshilfe, Diakonie usw) erkundigen, welche Wege es gibt, die Tochter abzusichern.

    Wenn nach dem Tod der Eltern kein Behinderten-Testament vorliegt, macht das Sozialamt die Hand auf, bis das Vermögen der Tochter verbraucht ist. Erst danach wird wieder Grundsicherung gezahlt.

    Ich habe für meine Kinder vom Fachanwalt und Notar ein spezielles Testament (ein Sohn hat 100 GdB und ist in einer Werkstatt) erstellen lassen. Dabei werden die Kinder nur Vorerben und ein benannter Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe. Die Kinder haben den Nutzen aus dem Erbe, wobei kein monatliches Geld fließt (Grenzbetrag bei Grundsicherung), sondern Sachlseistungen die Erbausschüttung bilden (Kleidung, Möbel, Reise, Auto usw). Solch ein Testament ist juristisch gesichert, kostet aber auch etwas Geld.

    Die Höhe der gültigen Einspeisevergütung lässt sich im Internet recherchieren. Sie beträgt derzeit bei 1-10kWp-Anlagen 6,73 Cent je kWh und wird stetig abgesenkt. Damit liegt die Einspeisevergütung zurzeit unter dem kWh-Preis an der Strombörse. Der betrug in 2021 im Durchschnitt 7,52 Cent für PV-Anlagen. Inzwischen ist er weiter gestiegen.


    Also lohnt sich der PV-Aufbau zur reinen Einspeisung nicht mehr. Sinnvoller sind hoher Eigenverbrauch und Selbstvermarktung (Mieterstrom). Letzteres hat heute jedoch noch hohe Hürden.

    Wenn die Familienverhältnisse gut sind ist das selbst gefasste Testament sicherlich richtig. Aber das Erbrecht kennt viele Fallstricke.

    So war mit unbekannt, dass meine Ex-Frau erbt, wenn unsere Kinder vor mir sterben. Ein Beratungsgespräch kostet kleines Geld und gibt mehr Einblick.

    Der Handwerksmeister muss ja auch Material kaufen und fiskalisch abrechnen. Dazu rechnet er Lohnkosten für sich ab, auf die dann Sozialabgaben anfallen. Auch ein Handwerksmeister stellt mir eine Rechnung aufgeteilt in Lohnkosten und Materialkosten auf.

    PV-Anlagen auf allen Dächern sind möglich, wenn es hierfür ein Konzept gibt.

    ZB: einmaliger staatlicher Zuschuss für den PV-Aufbau für Stromeigennutzung oder Dachmiete mit Stromverkauf an den Dachvermieter mit etwas höheren Preisen.

    Wege gibt es, wenn man sie denn gehen will.

    Die EEG-Umlage soll ja ab 2023 abgeschafft werden, was dem Miterstrom entgegen kommt. Hinderlich ist noch die EU-Regel, dass Stromerzeugung und Stromverkauf nicht aus einer Hand sein dürfen. Doch auch hier gibt es Gestaltugsmöglichkeiten, wenn sich Vermieter und Mieter einig sind. Dann wird die Wohnung eben in gemeinsamer Absprache inklusive Strom (PV und Fremdstrom) vermietet.

    Es ist richtig, die großen Player haben bisher das sagen gehabt. Doch vielleicht verändert sich etwas. Wenn jedes Dach eine PV-Anlage hätte, bräuchten wir sicher keine großen Netztrassen. Sinn macht es den Strom dort ökologisch zu produzieren, wo er gebraucht wird.

    Moin Ruby,

    da macht es sich der Vermieter sehr einfach. Er sollte mal in das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sehen. Danach muss er bei Mieterstrom auch EEG-Abgabe abführen, was den kWh-Preis der PV-Anlage nach oben treibt. Zudem wird er Stromlieferant mit allen Pflichten.


    Da er mit Mieterstrom zum Stromhändler wird, muss er auch den Strom garantieren und anbieten, den ihr nutzt, wenn keine Sonne da ist und der Speicher leer ist. Es entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Stromabnehmer (Mieter) und Stromlieferant (Vermieter). So wie etwa bei den Stadtwerken.


    Ich bin mit meinem Mieter einen anderen Weg gegangen: Ich habe ihm meine 2,4 kWp PV-Anlage (kein Speicher) vermietet. Hierzu gibt es Mustermietverträge. Der Mieter wird Betreiber der Anlage, was im Marktstammdatenregister geändert wurde. Der Betreiber ist für die Wartung der Anlage zuständig. Der Mieter nutzt nun den Eigenstrom ohne EEG-Abgabe und erhält das Geld für den in das Netz eingespeisten Strom.


    Meine 2,4 kWp Anlage erzeugt etwa 2000 kWh pro Jahr, von denen etwa 30-40 Prozent selbst genutzt werden können. Mit Speicher würden es etwa 75 Prozent sein. Der monatliche Mietpreis ist eine individuelle Berechnung, basierend auf Einspeisevergütung, aktuellem Strompreis (incl. Grundgebühr) und eigener Kosten (Versicherung).


    Es ist nicht immer einfach. Aber wer PV-Strom nutzt, tut etwas für die Umwelt.

    Keine juristische Beratung:

    Erbschaften und Geschenke bleiben Eigentum des Erben oder des Beschenkten und sind nicht Teil des Hausrates. Ich würde die Herausgabe schriftlich fordern, evtl. mit einem Anwalt.


    Das Wohnungstürschloss auswechseln, damit die Trennung auch vollzogen ist.

    Wer bezahlt die Kosten für die Wohnung? Das wird auf Dich übergehen. Als Ausgleich sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt einzufordern. Auch hierfür ist ein Anwalt erforderlich.

    Ich habe eine PV-Anlage mit Speicher auf dem Dach und damit meine Stromrechnung in 2021 um 85 % gemindert. Bei einem 5 Personen Haushalt wären es etwa 60 Prozent, von etwa 5000 kWh. Langfristig ist das rentabel, jedoch nicht mehr in meiner Lebensspanne. Egal, ich tue etwas für die Umwelt und der Verkaufspreis des Hausese erhöht sich auch für die Erben.