Würde mit den Miteigentümern Kontakt aufnehmen, das Angebot erklären (Hausanschluss dürfte kostenlos sein) und entsprechend des WEG eine Eigentümerversammlung beantragen. Dort einen Beschluss fassen. Wenn die anderen nicht mitziehen, dann würde ich den Anschluss nach WEG allein planen.
Beiträge von Uwe Vinke
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Ich würde schon jetzt bei der Arbeitsagentur anrufen und den Fall schildern. Die Arbeitslosigkeit greift ja auch beim Aufenthalt in der Tagesklinik. Auch die Tagesklinik müsste Auskunft geben können. Sonst bei der DRV nachfragen.
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Wer zahlt die Umschulung? Artbeitgeber oder Arbeitsagentur? Zum Start in der Tagesklinik ist eine Krankmeldung erforderlich. Krankengeld folgt erst nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung. Wie das bei der Arbeitsagentur ist, müsste nachgefragt werden.
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Implantate für die fehlenden Zähne sind eine gute Lösung. Habe selbst inzwischen vier Implantate (für Schadensfälle) und bin sehr zufrieden. Aber einen guten und vertrauensvollen Implantologen suchen. Die Kosten sind hoch, lassen sich aber über die Steuererstattung etwas senken.
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Leider hat das Bundesverfassungsgericht die Doppelverbeitragung abgesegnet. Es stehen aber noch verschiedene Verfahren an. Daher Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen. Nach der begründeten Ablehnung des Widerspruch nur auf Vorbehalt zahlen und dies auch schriftlich der Krankenkasse mitteilen.
So habe ich es gemacht.
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Warte doch, bis die Forderung vom Finanzamt kommt und leg das Geld solange zurück. Vielleicht errechnet das Finanzamt ja eine geringere Summe.
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Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung und somit ist eine Sperre beim ALG I gegeben.
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Dann lassen wir doch alle Anstrengungen zum Erhalt dieser Erde, machen weiter wie bisher und sagen unseren Kindern und Enkeln: Tut mir leid, dass ihr nicht mehr leben könnt, wie ihr möchtet, ich habe meinen Teil jedenfalls gehabt.
Solange wir nicht begreifen, dass wir ein Teil des Ganzen sind und nur immer auf die anderen verweisen, ändert sich nichts. Ich kann nur etwas verändern, wenn ich beispielhaft voran gehe. Ich für meinen Teil mache es, auch wenn mich andre dafür belächeln. Denn: Ich bin ein Teil dieser Welt.
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Trotzdem ist es Ablasshandel und behindert den schnellen Wandel.
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So ist es.
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Der Emissionsrechtehandel wurde nach dem ersten Klimagipfel schnell von der Wirtschaft initiiert, um Zeit zu schinden. Die Politik hat es dann zugelassen. Inzwischen sind fast 20 Jahre vergangen, in denen der Handel weltweit floriert, aber klimatechnisch nicht allzuviel passiert ist.
Jetzt diesen modernen Ablasshandel auch noch auf E-Autos auszuweiten, ist ein Schlag in die Gesichter nachfolgender Generationen. Wir und die Wirtschaft haben eine Verantwortung für diese Welt. Rendite kann Leben nicht ersetzen.
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Was ist wichtiger? Erhalt des Lebensraums für nachfolgende Generationen oder Rendite jetzt?
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Bei Lage an der Nordsee, Südost-Ausrichtung, Verschattung durch Nachbarhaus und wenigen Sonnenstunden komme ich mit meiner 7,2 kWp-Anlage im November 2021 auf 50% Eigenproduktion. Ich finde, eine super Leistung. Hätte jedes Dach eine solche Leistung im November, müsste deutlich weniger Fremdstrom (Kohle, Gas, Wind) produziert werden und wir wären dem Klimaziel schon einen großen Schritt näher.
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Der Rechtehandel in der Klimapolitik ist auf den Schreibtischen der Wirtschaft entstanden. So kann ich mich vom schnellen Handeln freikaufen und dies noch als Betriebsausgaben absetzen. Der Rechtehandel trägt nichts zum schnellen Wandel bei und gehört abgeschafft.
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Wurde zum 30.6.2016 gekündigt. Abfindung floss laut Absprache erst am 1. Januar 2017. Summe wurde unversteuert ausgezahlt. In 2017 nur ALG1. In der Nachversteuerung für 2017 fiel dann keine Steuer für die Abfindung an.
Würde es mir unversteuert auszahlen lassen, wenn eine längere ALG1-Zeit zu erwarten ist. Wenn nicht, würde ich es bei der 5tel-Regelung lassen.
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Habe ich auch gemacht. Abfindung floss im Januar aus der Kündigung vom Jahr vorher. Im laufenden Jahr bestand ALG1. Durch geschickte steuerlich absetzbare Ausgaben (Gesundheit, Handwerker, usw) fiel letztlich keine Steuer auf die Abfindung an. Dem Steuerberater sei Dank.
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Wenn auf jedem Dach auch nur eine kleine PV-Anlage ist, reduziert sich der Bedarf aus dem Netz deutlich. Gesteigert wird damit auch die Gesamtproduktion, nur muss der Strom nicht mehr ins Netz, um ihn dann dort zu entnehmen. So ist auch weniger Netzausbau erforderlich.
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Dann bin ich falsch verstanden worden. Rendite setze ich mit Gewinn gleich. Heißt, mit einem Finanzeinsatz ein mehr an Geld erwirtschaften. Das ging mit den hohen Einspeisevergütungen von bis zu 55 Cent pro kWh, mit den heutigen Vergütungen aber nicht mehr.
Sinn einer heutigen PV-Anlage muss die Produktion des selbst verbrauchten Stroms sein. Wenn möglich Autarkie eines jeden Haushaltes, was jedoch nicht ganz zu erreichen ist. Nur der Reststrom wird noch ins Netz eigespeist und der nötigste Strom aus dem Netz entnommen.
So ist eine PV-Vorgabe für jedes Dach sinnvoll.
Angesichts steigender Strompreise ist eine PV-Anlage durch die eingesparten Stromkosten dann auf lange Sicht auch wirtschaftlich. Wie eine neue Heizungsanlage mit Solarthermie.
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Wer mit PV auf Rendite setzt, sollte die Finger davon lassen.
Sinn macht heute nur der Eigenverbrauch und nicht die Einspeisevergütung. Sie wird auch mit der neuen Regierung nicht auf rentable Höhen steigen. Wer soll es denn bezahlen? Eigenproduktion und Selbstverbrauch mit integriertem Speicher müssen das Ziel sein, um die Fremdproduktion auf das Notwendigste zu verringern.
Habe vor 21 Jahren meine 1. PV-Anlage aufgelegt, vier Jahre später die 2. und dieses Jahr meine 3. Anlage. Letztere für den Eigenverbrauch. Nur der Überschuss geht ins Netz.