Beiträge von hyllos

    Hallo zusammen,

    das ist vermutlich eine ziemlich spezifische Frage, aber vielleicht hat ja einer mal etwas dazu gehört. Hier die Situation:

    Ich gelte als hauptberuflich freiberuflicher Wissenschaftler – die Resultate meiner Arbeit liefere ich so gut wie ausschließlich in Textform. Es fallen ähnliche Ausgaben für Recherche, Computer, Druck, etc. wie bei Schriftstellern an. Meine Fragen:

    Kann ich bei der EÜR den Pauschalabzug für Betriebsausgaben nutzen, der für Schriftsteller gilt?

    Kann ich eine pauschale Vorsteuer geltend machen (Schriftsteller 2,6%)?


    Für jede Hilfe wäre ich dankbar.