Beiträge von MG1976

    Ja so ist es. Dafür gibt es das sogenannte Vermögensbildungsgesetz. Gegen eine VL-Zahlung aus Deinem Netto an Deinen VL-Vertrag kann sich Dein Arbeitgeber schon per Gesetz nicht wehren.

    Gerade in jungen Jahren macht die Anlage der VL in einen Aktienfonds Sinn. Nach der Regellaufzeit von ca. 7 Jahren kann das Guthaben ausgezahlt oder in ein anderes Produkt oder anderen Vertrag überwiesen werden. Dies solltest Du dann von dem jeweiligen Marktumfeld sowie der bis dahin erzielten Rendite abhängig machen. Sofern das Guthaben nicht benötigt wird, kannst Du es auch weiter für Dich arbeiten lassen. Bei Aktienfonds empfiehlt sich eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren. Im Notfall kannst Du aber i.d.R. immer auf das Guthaben (ggf. mit zwischenzeitlichen Wertverlusten) zugreifen. Geringverdiener erhalten sogar eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage (bis zu 80 EUR/Jahr).